Wohnmobile ab 1.5. wie PKW nach Hubraum versteuern???

Alles zum Thema Recht und Verkehr kann hier diskutiert werden.

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Re: Jetzt kommts

Beitragvon woming » 11.03.2005 - 11:11:50

R.F. hat geschrieben:Hier mal der Text der der Wahrheit im Moment wohl am nächsten ist,


es gibt m.W. dazu noch keine Wahrheit.

Es gibt aber wohl unterschiedliche Referenten-Entwürfe.
Einer davon (Bayern ?) ist wohl heraus-diffundiert.
Andere Länder können andere Entwürfe einbringen.
Dazu war m.W. noch nicht einmal die 1. Lesung.

Weder im Bundesanzeiger noch beim BuFiMi ist was zu einem
neuen Gesetz zu lesen.

Was leider nicht bedeutet, dass es dennoch so kommen kann.

woming
hier sind die Stellplatzlisten:
http://www.womo-sp.org
woming
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Re: Jetzt kommts

Beitragvon Uli_bw » 11.03.2005 - 11:59:07

fabiusbecker hat geschrieben:Bei gut 20 Mil. betroffenen Fahrzeugen kommt schon eine ganze menge Kohle zusammen. Wenn nur jedes Fahrzeug im schnitt 200EUR/Jahr mehr kostet, dann sind das satte 4 Mrd. EUR Mehreinnahmen. Und nur darum geht es hier.

Wo her hast Du die Zahlen mit 20 Mio?

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Beitragvon R.F. » 11.03.2005 - 12:11:21

Hallo wieder :)

@ Uli

Ich wollte mit dem Posting meinem Erstaunen Ausdruck geben, wie Wenige
und wie wenig offensiv - ja fast desinteressiert man in der dieser Szene
mit dem Thema umgeht (die wenigen die sich hier Beteiligen mal außen vor)

(Das dies mein erstes Posting hier ist, hat u.a. den Grund das ich bereits in andern
Foren viermalvier, 4x4travel org etc.mit 200-1500 Postings sehr aktiv bin,
mir mein Bimobil seit 10 Jahren kaum Probleme macht und ich trotz
viel - reisen nie erwähnenswerte Fragen oder Probleme hatte.
Allerdings habe ich sporadisch auch wegen der hilfreichen Bücher
des Verlages immer mal wieder gern hier reingelesen)

Dazu, dass die Womolobby sich wehren würde, konnte ich bisher nahezu nichts feststellen
(es hielt sich ja der Glauben nicht über 3,5t, Bestandsschutz etc.)
und man hoffte dadurch wohl eher die älteren Mobile zu verdrängen und Modernere abzusetzen.
Gewiß wird man einige Ausflüge weniger machen und teilweise abmelden
und auch einige weniger kaufen. Ich bin wie bei anderen Maßnahmen zu Sanierung
der Staatsfinanzen der Ansicht, dass dies wie die meisten anderen Maßnahmen unterm Strich
nach hinten los geht, aber um langfristige Lösungen
geht es in diesem Land ja schon länger nicht mehr.

@ fabian
Was kann man tun :
In erster Linie die Problematik ins öffentliche Bewusstsein bringen und bekanntmachen
was hier gerade passiert und aufklären, dass die Fahrzeuge 75% des Jahres stehen.
Dafür kämpfen diese Steuer abzusetzen und den Verbrauch (Benzinpreis) umzulegen.
Hie und da überlegt man alternative Zulassungsformen und Orte.
Im Off-Rad Forum gibts ne Pedition.
Im viermalvier wird Geld für eine Musterklage gesammelt.
Die Lobbyzeitschriften müssen aktiv werden und Aufklärungsarbeit leisten
Zusammen versuchen die Verantwortlichen /(wenn möglich öffentlich)zur Rede zustellen.

@ woming
aber wollen wir warten bis alles unterschrieben ist und erst hinterher jammern?
Wenn jetzt kein Aufstand in der Breite erfolgt , freut man sich, es ohne öffentlichen Gegendruck durchzubringen
und wird davon ausgehen das den Wählern dies nicht so wichtig bist.

In diesem Sinne
beste Grüße Robby
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Re: Jetzt kommts

Beitragvon fabiusbecker » 11.03.2005 - 12:23:40

Diese Zahl habe ich schon öfter in Berichten und Zeitungsartikel gelesen. Und wenn man alle Fahrzeuge ( Geländewagen, Pickoups, Klein Transporter, Ami Schlitten und WoMo usw. ) die hier in frag kommen zusammen rechnet, so scheint mir das eine Reale Zahl zu sein. Selbst wenn es nur 10Mil. Fahrzeuge sind, so kämmen dann immer noch satte 2Mrd zusammen.



Uli_bw hat geschrieben:
fabiusbecker hat geschrieben:Bei gut 20 Mil. betroffenen Fahrzeugen kommt schon eine ganze menge Kohle zusammen. Wenn nur jedes Fahrzeug im schnitt 200EUR/Jahr mehr kostet, dann sind das satte 4 Mrd. EUR Mehreinnahmen. Und nur darum geht es hier.

Wo her hast Du die Zahlen mit 20 Mio?

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Beitragvon Uli_bw » 11.03.2005 - 12:46:43

An Robby und Fabian, Danke :!:

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Beitragvon R.F. » 11.03.2005 - 13:32:00

Hallo all ;)

hier nun der genaue Text:

die verfasserin ist: Dr. Helga Marhofer-Ferlan Ministerialrätin im bayerischen Staatsministerium der Finanzen

Zitat:
Durch Art. 1 Nr. 1 der siebenundzwanzigsten Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vom 02.11.2004 (BGBl.IS.2712) wird §23 Abs. 6a StVZO mit Wirkung ab 01.05.2005 aufgehoben. Damit entfällt die in dieser Vorschrift normierte Begriffsbestimmung "Kombinationskraftwagen" unter Berücksichtigung der relevanten Gewichtsgrenze von 2,8 t. Daraus ergibt sich folgende kraftfahrzeugsteuerrechtliche Konsequenzen:


1. Allgemeines:

Die kraftfahrzeugsteuerrechtliche Beurteilung von Kraftfahrzeugen richtet sich ausschließlich nach den objektiven Beschaffenheitskriterien, insbesondere nach Bauart, Einrichtung und äußeren Erscheinungsbild der Fahrzeuge. Die objektive Beschaffenheit der Fahrzeuge ist dabei unter Berücksichtigung aller Merkmale in ihrer Gesamtheit zu würdigen (vgl.. BFH-Urteil vom 01.08.2000,BStBl II2001, 72) Auf die tatsächliche Verwendung der Fahrzeuge kommt es nicht an (vgl. BFH-Urteil vom 05.05.1998, BStBl II 1998, 489). Die verkehrsrechtliche Einstufung der Fahrzeuge ist kraftfahrsteuerrechtlich nicht bindend (vgl. BFH-Urteil vom 29.04.1997, BStBl II 1997, 627).

2. Geländewagen und sog. Sport-Utility-Vehicles (SUV)

Zur Personenbeförderung konzipierten Geländewagen und sog. Sport-Utility-Vehicles (SUV) mit einem verkehrsrechtlichem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8t, die bisher als ?andere Fahrzeuge? i.S. des §8 Nr.2 KraftStG der Gewichtsbesteuerung unterlagen (vgl. Bezugsschreiben vom 19.11.1998), sind wie entsprechende Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 2,8t als PKW zu besteuern (§8 Nr.1 KraftStG)

3. Pick-up-Fahrzeuge mit Doppelkabine:

Pick-up-Fahrzeuge mit Doppelkabine und einem verkehrsrechtlichem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8t, die bisher als ?andere Fahrzeuge? i.S. des §8 Nr.2 KraftStG der Gewichtsbesteuerung unterlagen (vgl. Bezugsschreiben vom 19.11.1998), sind wie entsprechende Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 2,8t als PKW zu besteuern, wenn die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche größer ist als die Ladefläche (vgl. BFH-Urteil vom 08.02.2001, BStBl II 2001,368)

4. Großraum-Limousinen, Kleinbusse und ähnliche Fahrzeuge (z.B. sog Vans)

Derartige Fahrzeuge mit einem verkehrsrechtlichem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8t und bis zu acht Fahrgastplätzen (außer dem Fahrersitz), die bisher als ?andere Fahrzeuge? i.S. des §8 Nr.2 KraftStG der Gewichtsbesteuerung unterlagen (vgl. Bezugsschreiben vom 19.11.1998), sind wie entsprechende Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 2,8t als PKW zu besteuern (§8 Nr.1 KraftStG)

5. Mehrzweckfahrzeuge

Für Mehrzweckfahrzeuge Aufbauart AF ? i.S. der Richtlinie 70/156/EWG (AB1.EG Nr.L42S.1) sind verkehrsrechtlich nicht als Fahrzeuge der Klasse M1 (PKW) anzusehen sind, weil die ?Nutzlast für Güter? größer ist als die ?Personenlast?, gilt folgenden:

a. derzeitige Besteuerung:
nach den objektiven Beschaffenheitskriterien sind derartige Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 2,8t kraftfahrzeugsteuerlich in der Regel als PKW anzusehen, da sie vom Hersteller zur Personenbeförderung konzipiert worden sind und sich nach Bauart, Einrichtung und äußerem Erscheinungsbild nicht von einem PKW unterscheidet. Nach Herstellerkonzeption sollen mit diesen Fahrzeugen nicht ausschließlich oder überwiegend Güter befördert werden. Der Umstand, dass die Ladefläche bei den verkehrsrechtlichen regelmäßig als sog. Kombinationskraftwagen eingestuften Fahrzeugen durch umklappen der Rücksitzbank vergrößert werden kann und die Fahrzeuge daher wahlweise zur Personen- oder der Güterbeförderung dienen können, rechtfertigt keine Besteuerung als ?andere Fahrzeuge? i.S. des §8 Nr.2 KraftStG. Die durch Umklappen der Sitze entsprechende Ladefläche verändert nicht den sich aus dem äußeren Erscheinungsbild, der Bauart, der Einrichtung sowie der Herstellerkonzeption ergebenden PKW-Charakter der Fahrzeuge (vgl. BFH-Beschluss vom 22.12.2003, BFH/NV 2004,536). Nach der ständigen Rechtssprechung des BFH (Urteil vom 31.03.1998, BStBl II 1998, 487) sind derartige Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 2,8t daher als PKW nach §8 Nr.1KraftStG zu besteuern.

Entsprechende Mehrzweckfahrzeuge ? Aufbauart AF ? mit einem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8t sind ? entsprechend den Grundsätzen des Bezugsschreiben vom 19.11.1998 ? als ?andere Fahrzeuge? i.S. des §8Nr.2 KraftStG zu besteuern.


b. Künftige Besteuerung ab 01.05.2005

Entsprechende Mehrzweckfahrzeuge ? Aufbauart AF ? mit einem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8t, die bisher als ?andere Fahrzeuge? i.S. des §8 Nr.1 KraftStG der Gewichtsbesteuerung unterlagen, sind ? wie entsprechende Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 2,8t ? als PKW zu besteuern (§8 Nr.1 KraftStG)



6. Umbaufälle

Bei den genannten Kraftfahrzeugen, die umgebaut wurden, ist eine Änderung der Fahrzeugart von ?PKW? (Fahrzeugklasse M1) in ?LKW? (Fahrzeugklasse N) unabhängig von dem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht ? nur unter folgenden Voraussetzungen anzuerkennen:

- die Ladefläche muss größer sein als die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche (vgl. BFH-Urteil vom 08.02.2001, BStBl II 2001,368; Urteil des Thüringer Finanzgerichts vom 27.03.2003, EFG 2003,1045) Hierzu sind, soweit erforderlich, die hinteren Sitzplätze samt Befestigungseinrichtungen und Sicherheitsgurten dauerhaft zu entfernen

- Zwischen Fahrgast und Laderaum muss eine Abtrennung angebracht sein

- Die rückwärtigen Seitenscheiben müssen verblecht sein; die Verblechung muss mit der Karosserie fest verbunden sein (z.B. durch Verschweißen) vgl. BFH-Urteil vom 05.05.1998, BStBl II1998,489. Dies gilt nicht für Kleinbusse und vergleichbare Großraum-Limousinen.



7. Wohnmobile und bauartähnliche Fahrzeuge

Wohnmobile sind in verkehrsrechtlicher Hinsicht als Fahrzeuge der Klasse M (für die Personenbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit mindestens vier Rädern) mit besonderer Zweckbestimmung anzusehen (Anhang IIA Nr.5.1 der Richtlinie 70/156/EWG), sie sind demgemäß als PKW zu qualifizieren.

Unter Anknüpfung an diese verkehrsrechtliche Beurteilung sind Wohnmobile mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz kraftfahrzeugsteuerrechtlich als ?PKW? zu behandeln. Derartige Wohnmobile mit verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8t, die bisher als ?andere Fahrzeuge? i.S. des §8 Nr.2 KraftStG der Gewichtsbesteuerung unterlagen, sind daher ? wie entsprechende Wohnmobile mit eine zulässigen Gesamtgewicht bis 2,8t ? als PKW zu besteuern (§8 Nr.! KraftStG). Gleiches gilt für bauähnliche Fahrzeuge (z.B. sog. Büro- und Konferenzmobile).


Durch die Änderungen der kraftfahrtsteuerlichen Fahrzeugart in den genanten Fällen ist mit Wirkung ab dem 01.05.2005 eine Neufestsetzung der Steuer nach §12 Abs.2 Nr.1 KraftStG veranlasst, die von Amts wegen durchzuführen ist.

Dieses Schreiben tritt ans die Stelle der Bezugsschreiben.

Ich bitte die Finanzminister entsprechend zu unterrichten.

Dr. Marhofer-Ferlan
Ministrialrätin

ZITAT ENDE aus off-road-forum

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Beitragvon Jens_M » 11.03.2005 - 14:24:36

R.F. hat geschrieben:Hallo all ;)

hier nun der genaue Text:

die verfasserin ist: Dr. Helga Marhofer-Ferlan Ministerialrätin im bayerischen Staatsministerium der Finanzen

Zitat:
Durch Art. 1 Nr. 1 der siebenundzwanzigsten Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vom 02.11.2004 (BGBl.IS.2712) wird §23 Abs. 6a StVZO mit Wirkung ab 01.05.2005 aufgehoben. Damit entfällt die in dieser Vorschrift normierte Begriffsbestimmung "Kombinationskraftwagen" unter Berücksichtigung der relevanten Gewichtsgrenze von 2,8 t. Daraus ergibt sich folgende kraftfahrzeugsteuerrechtliche Konsequenzen:


1. Allgemeines:

Die kraftfahrzeugsteuerrechtliche Beurteilung von Kraftfahrzeugen richtet sich ausschließlich nach den objektiven Beschaffenheitskriterien, insbesondere nach Bauart, Einrichtung und äußeren Erscheinungsbild der Fahrzeuge. Die objektive Beschaffenheit der Fahrzeuge ist dabei unter Berücksichtigung aller Merkmale in ihrer Gesamtheit zu würdigen (vgl.. BFH-Urteil vom 01.08.2000,BStBl II2001, 72) Auf die tatsächliche Verwendung der Fahrzeuge kommt es nicht an (vgl. BFH-Urteil vom 05.05.1998, BStBl II 1998, 489). Die verkehrsrechtliche Einstufung der Fahrzeuge ist kraftfahrsteuerrechtlich nicht bindend (vgl. BFH-Urteil vom 29.04.1997, BStBl II 1997, 627).

2. ...
3. ...
4. ...
5. ...
6. ...

7. Wohnmobile und bauartähnliche Fahrzeuge

Wohnmobile sind in verkehrsrechtlicher Hinsicht als Fahrzeuge der Klasse M (für die Personenbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit mindestens vier Rädern) mit besonderer Zweckbestimmung anzusehen (Anhang IIA Nr.5.1 der Richtlinie 70/156/EWG), sie sind demgemäß als PKW zu qualifizieren.

Unter Anknüpfung an diese verkehrsrechtliche Beurteilung sind Wohnmobile mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz kraftfahrzeugsteuerrechtlich als ?PKW? zu behandeln. Derartige Wohnmobile mit verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8t, die bisher als ?andere Fahrzeuge? i.S. des §8 Nr.2 KraftStG der Gewichtsbesteuerung unterlagen, sind daher ? wie entsprechende Wohnmobile mit eine zulässigen Gesamtgewicht bis 2,8t ? als PKW zu besteuern (§8 Nr.! KraftStG). Gleiches gilt für bauähnliche Fahrzeuge (z.B. sog. Büro- und Konferenzmobile).


Durch die Änderungen der kraftfahrtsteuerlichen Fahrzeugart in den genanten Fällen ist mit Wirkung ab dem 01.05.2005 eine Neufestsetzung der Steuer nach §12 Abs.2 Nr.1 KraftStG veranlasst, die von Amts wegen durchzuführen ist.

Dieses Schreiben tritt ans die Stelle der Bezugsschreiben.

Ich bitte die Finanzminister entsprechend zu unterrichten.

Dr. Marhofer-Ferlan
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Na, dann ist ja alles klar.
Das scheint ja bereits eine Anweisung an die Finanzämter zu sein entsprechend zu verfahren.
Wo soll denn da noch eine Abstimmung erfolgen?
So langsam blicke ICH jetzt nicht mehr durch.

Bei dieser ganzen politischen Diskussion scheint aber wirklich vergessen zu werden, dass ein großes WoMo i.d.R. nicht für die täglichen Wege benutzt wird. Das WoMo steht zu mindestens 3/4 der Zeit nur rum. Warum berücksichtigt das keiner?

Dieses kleine Detail wird nirgends erwähnt.

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Beitragvon Pitti » 11.03.2005 - 15:34:12

Ich glaube, man sollte sich da keine falschen Hoffnungen machen:

Warum sollten ausgerechnet die Womo´s bei der neuen Besteuerung ausgenommen werden?

Reisen ist Luxus; Womo ist Luxus.


Touristikbranche spürt wachsende Reiselust der Deutschen

Der Aufwärtstrend der deutschen Reisebranche setzt sich trotz vorübergehenden Einbußen nach der Flutkatastrophe in Südostasien fort. 2004 flogen so viele Passagiere von Deutschland aus ins Ausland wie nie zuvor.


Artikel
Ich kann freilich nicht sagen, ob es besser werden wird, wenn es anders wird;
aber soviel kann ich sagen, es muß anders werden, wenn es besser werden soll.
Georg Christoph Lichtenberg
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Beitragvon fabiusbecker » 11.03.2005 - 15:36:59

Das sollte man denen mal klar machen, das so ein Womo weniger gefahren wird.
Ich bin allerdings der Meinung, das diese Kleinigkeit keinen dieser Politikern interessieren wird. :shock:

Wie schon erwähnt, es geht nur darum unsere Kohle einzukassieren.
:twisted: :twisted: Das ist zumindestens so meine Meinung, von der ich auch nicht abrücken werde. :x

Ein Freund von mir ist Rechtsanwalt. So bald ich ihn mal wieder sehe, werde ich mich mal erkundigen, welche Möglichkeiten man hat, dieses Gesetzt noch mal umzuwerfen. Vielleicht eine schöne klage vor Bundesverfassungsgericht. :D

Mann sollte mal überlegen, ob man hier sich nicht mal zusammen tut und eine solche Klage in Erwägung zieht, wenn sie denn auch Sinn macht. :D
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Stehzeug - Fahrzeug

Beitragvon Uli_bw » 11.03.2005 - 15:41:16

Liebe Leute bitte argumentiert mir nicht , daß das Womo ein Stehzeug ist. Viele Leute haben einen Pkw, der ist zugelassen und wird auch nur äußerst selten bewegt. Unserer z.B. im Sommer teilweise Wochenweise gar nicht. Dafür gibt es auch keine Steuerermässigung - das kann kein Argumentationsgrund sein.

Vom Umweltgesichtspunkt ist es wohl am besten, wenn hier nicht über die Abgasnorm sondern über den Verbrauch argumentiert werden würde - also auf den Spritpreis umgelegt. davon haben nur die Bundesländer nichts. Das ist hier wahrscheinlich der Knackpunkt. Der Bund müsste hier einen Teil abgeben! Ein unkalkulierbabares Risiko - vor allem wer bekommt wieviel vom dem Kuchen?
Ich könnte mir vorstellen, daß es Bundesländer wie z.B.das Saarland gibt, in denen weniger als z.B. in Bremen oder Hamburg getankt wird (im Verhältnis, weil billigere Anbieter drumrum sitzen).

Klar würden hier dann "Stinker" mit veralteter Technologie gleich wie technisch neue Fahrzeuge bewertet.
Eine Steuererleichterung über die Kfz Steuer gäbe es da dann nicht mehr...

Also wie wäre das zu lösen?

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Beitragvon Jens_M » 11.03.2005 - 15:48:27

fabiusbecker hat geschrieben:Das sollte man denen mal klar machen, das so ein Womo weniger gefahren wird.
Ich bin allerdings der Meinung, das diese Kleinigkeit keinen dieser Politikern interessieren wird. :shock:

Wie schon erwähnt, es geht nur darum unsere Kohle einzukassieren.
:twisted: :twisted: Das ist zumindestens so meine Meinung, von der ich auch nicht abrücken werde. :x

Ein Freund von mir ist Rechtsanwalt. So bald ich ihn mal wieder sehe, werde ich mich mal erkundigen, welche Möglichkeiten man hat, dieses Gesetzt noch mal umzuwerfen. Vielleicht eine schöne klage vor Bundesverfassungsgericht. :D

Mann sollte mal überlegen, ob man hier sich nicht mal zusammen tut und eine solche Klage in Erwägung zieht, wenn sie denn auch Sinn macht. :D


Da wirst Du sicherlich KEINE Chance haben.
Das Verfassungsgericht prüft ja nur ob ein neues Gesetz mit dem Grundgesetz vereinbar ist (da stehen so elementare Rechte wie Gleichheit, Meinungsfreiheit, Religionsfreiheit, usw.) und ob es mit anderen gültigen Gesetzen in Konflikt steht.
Ansonsten können unsere Gesetzgeber sich innerhalb dieses Rahmens jede Sauerrei ausdenken, die sie wollen - solange sie wieder gewählt werden. Wenn aber alle Parteien an einem Strang ziehen, dann ist es sehr fraglich ob sich was tut. Und selbst wenn heute die Oposition verspricht bei einem Wahlsieg alles wieder rückgängig zu machen, dann ist das auch nur dummes gequatsche, denn schließlich dreht man sich nicht den sprudelnden Geldhahn ab. Es wird dann wieder viele Gründe geben "erst mal" alles beim "alten" zu lassen.

Ich schätze, wir haben verloren.
Auf welche Mehrkosten muss sich denn nun ein durchschnittlicher Fahrer eines 3,5 Tonners mit 2500 cm³ einstellen?

Wütende Grüße
Jens
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Re: Stehzeug - Fahrzeug

Beitragvon Jens_M » 11.03.2005 - 15:54:46

Uli_bw hat geschrieben:Liebe Leute bitte argumentiert mir nicht , daß das Womo ein Stehzeug ist. Viele Leute haben einen Pkw, der ist zugelassen und wird auch nur äußerst selten bewegt. Unserer z.B. im Sommer teilweise Wochenweise gar nicht. Dafür gibt es auch keine Steuerermässigung - das kann kein Argumentationsgrund sein.

Vom Umweltgesichtspunkt ist es wohl am besten, wenn hier nicht über die Abgasnorm sondern über den Verbrauch argumentiert werden würde - also auf den Spritpreis umgelegt. davon haben nur die Bundesländer nichts. Das ist hier wahrscheinlich der Knackpunkt. Der Bund müsste hier einen Teil abgeben! Ein unkalkulierbabares Risiko - vor allem wer bekommt wieviel vom dem Kuchen?
Ich könnte mir vorstellen, daß es Bundesländer wie z.B.das Saarland gibt, in denen weniger als z.B. in Bremen oder Hamburg getankt wird (im Verhältnis, weil billigere Anbieter drumrum sitzen).

Klar würden hier dann "Stinker" mit veralteter Technologie gleich wie technisch neue Fahrzeuge bewertet.
Eine Steuererleichterung über die Kfz Steuer gäbe es da dann nicht mehr...

Also wie wäre das zu lösen?

ULI


Hallo Uli,

das ist so nicht richtig.
Wer einen PKW stehen hat der nicht so oft gefahren wird, der hat dann sicher nicht einen 2,5 Liter Diesel vor der Tür stehen.
So einen steuerlich teuren Wagen fährt man täglich zur Arbeit hin und zurück.
Ab sofort macht es keinen Sinn mehr einen Dieselmotor in die WoMos einzubauen. Bei der geringen Fahrleistung (zum Teil sogar ins Ausland, wo der Sprit eh billiger ist) zahle ich in Zukunft nicht mehr die hohe Dieselsteuer.
Also werden demnächst leistungsstarke Benziner verbaut, die dann natürlich der Umwelt einen sehr viel höheren Co2 Ausstoß beschehren.
Ich glaube diese mittelfristige Konsequenz ist den Politikern wohl nicht so klar!

Wozu also noch auf den teuren Russpartikelfilter warten - das hat sicher erledigt.

Immer nach wütende Grüße
Jens
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Beitragvon R.F. » 11.03.2005 - 16:11:47

Hallo, jetzt kommt die Sache in Schwung- hoffentlich.

Widerspruch gegen den Beschweid sollte vorsorglich in jedem Fall erfolgen.

Vielleicht wäre es sinnvoll den Thread anderfarbig mal im Forum oben anzupinnen ,
damit die meisten überhaupt mitbekommen was hier läuft.
(Ich musste das Thema hier auch erst suchen)

Es wird mit Sicherheit Klagen geben.
Argumente gibts noch ein Reihe mehr, (nur wie stichhaltig?) z.B.:
Unverhältnismäßigkeit einer Verfünffachung der Steuer
Benachteiligung finaziellchwächer Gestellter mit älteren Autos
Dies Regelung soll wie manch andere auch rückwirkend kommen !
also 10-20 Argumente denen ein rechtliches Gewand verpasst werden
muss, fallen mir bestimmt ein.
Widersprüchlichkeiten zum EU- Recht

Ich überlege (prüfe) inzwischen Zweitwohnsitz im (östlichen Ausland)
und habe schon woanders eine virtuelle WG mit tatsächligen Wohnsitz im Osten vorgeschlagen,
da es mir jetzt definitiv reicht.
Dies sollte auch noch andere Vorteile bringen und hilft unseren neuen EU-Mitgliedern#

hier könnt Ihr mit eurem KFZ- Brief schon mal rechnen:

http://www.lycos.de/startseite/auto/gel ... errechner/



Herzlich Robby

ach ja , man hat erst verloren wenn man aufgibt
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Erstwohnsitz im Kopf aktivieren: Das Gehirn!!!

Beitragvon aldibrain » 12.03.2005 - 00:20:27

R.F. hat geschrieben:Ich überlege (prüfe) inzwischen Zweitwohnsitz im (östlichen Ausland)
und habe schon woanders eine virtuelle WG mit tatsächligen Wohnsitz im Osten vorgeschlagen,
da es mir jetzt definitiv reicht.
Dies sollte auch noch andere Vorteile bringen und hilft unseren neuen EU-Mitgliedern#



Und sonst so? Das "A" in der Mittelposition Deines Nicks vergessen? Schon gecheckt, in welchem osteuropäischen Land Dir die Kollegen von der "Tafel" an Dein wahrscheinlich > 35.000 ?-Womo wie hier in Deutschland gespendete Lebensmittel direkt an Dein Motorhome liefern, um Dich dem Hungertod zu entreißen? Oder ernährst Du Dich eh nur virtuell? Tipp: Stelle doch Antrag auf virtuelle Begleichung der vielleicht zukünftigen "Auf-Hubraum-Besteuerung" Deiner rollenden Bettwurst.

Mein Gott, keinen von uns risse wohl die Steuererhöhung zu Jubelstürmen hin, aber deshalb muss man ja weder mit seinem Gedankengut noch mit seinem schier unabwendbaren Fall in die gehobene teutonische Armut nach der großdeutschen Invasion unter dem Dritten Reich und der kommunistischen Diktatur die osteuropäischen Völker mit dem unvorstellbar größeren Schrecken einer Invasion von deutschen Womosteuerflüchtigen bedrohen.

Auch wenn das von Dir nicht so ernst gemeint war/ist, mein Rat: Auch in diesem Forum sollte eine gewisse koñte'nañß. (sprachlautlich) Standard werden und auch bleiben.

Die Hoffnung stirbt zuletzt, auch die auf Reanimation des gesunden Menschenverstandes, meint Aldibrain
MeckPomm
"Urlaubsland Nummer eins
und sonst weiter keins!"
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Beitragvon R.F. » 12.03.2005 - 00:43:22

Hallo aldibrain

Ich verbiete Dir nicht es anders zu sehen als ich, (erwarte diese Toleranz jedoch auch von anderen)
bin aber sehr gespannt ob außer müder Rhetorik noch etwas anderes von Dir kommt,
was in der Angelegenheit vielleicht hilfreich sein könnte.



trotzdem herzliche Grüße
Robby
der schon einige Hilfslieferungen mit in den Osten und Süden genommen hat
und jeden seiner Mitreisenden dazu ermuntert, denn ich weiß wie es ist,
wenn kein Papier für´s EKG im Krankenhaus ist

PS:
um den Thread nicht zu verderben spare ich mir mal meine Rhetorischen Fähigkeiten zu Deinem Nick und Äußerungen :wink:
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