Hallo Holger,<br>in dem Moment, wo der Anhänger keiner Bauartbedingten eindeutigen sportlichen Aktivitäten zu zuordnen ist, ist es immer ein Fahrzeug, das im Rahmen der KFZ Zulassung Steuer- und Versicherungspflichtig ist.<br>Sport- oder Freizeitanhänger sind also z.B.:<br>Bootstrailer<br>Pferdeanhänger<br>Anhänger für Segelflugzeuge<br>Anhänger für Ultraleichtflugzeuge<br>Kanuanhänger<br>Ruderboot-Anhänger<br>Usw.<br><br>Du musst den Nachweis führen, dass dieser Anhänger nie für andere Zwecke gebraucht wird.<br><br>Das bedeutet, wenn jemand in seinem Pferdeanhänger ein Sofa transportiert, besteht kein Versicherungsschutz mehr über das Zugfahrzeug und wenn die Polizei bei einem Unfall das Sofa auf der Straße liegen sieht, dann gibt es wohl eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung.<br><br>Da Du aber Dein Gepäck transportierst, kommt ein ?Freizeitanhänger? nicht in Frage.<br><br>In deinem Fall würde ich also einen normalen geschlossenen Kastenanhänger nehmen. Bei einer Zuladung von 250 Kg macht eine aufwendige Auflaufbremse absolut keinen Sinn. Also ungebremst! Da Du mit diesem ja wohl auch ins Ausland fährst, würde ich bei dem wertvollen Inhalt einen geschlossenen und zusätzlich ABSCHLIESSBAREN Kasten vor ziehen.<br><br>Das Boot würdest Du ja eh nicht slippen wollen - höchstens mit einem kleinen zusammensteckbaren Bootswagen aus Alu. So ein Teil habe ich auch und das reicht in der Regel um ein kleines Boot INS Wasser zu bringen. Beim Rausholen sieht es aber anders aus
<br>Mein Schlauchboot ist 6m lang und 3 Meter breit. Daher muss ich beim Transport auf deutschen Straßen die 60er Luftkammern leeren, damit ich auf die zugelassenen 2,5 Meter Breite komme.<br>Wenn wir in Urlaub fahren, dann habe ich in dem Boot zwar auch jede Menge Urlaubs-Gepäck in den Staukästen, aber das ist dann eben Bootszubehör.
<br><br>In diesem Zusammenhang fällt mir gerade noch etwas ein. Die Kernaussage bei den Freizeitanhängern liegt auf alle Fälle auf dem Wörtchen "SPORT". Es müssen irgend welchen sportlichen Aktivitäten sein, die mit dem Anhänger in Verbindung stehen.<br>Denn auch ein Wohnwagen ist ein Freizeitfahrzeug und ist dennoch Steuer- und Versicherungspflichtig.<br>Auch Anhänger für PKW oder Motorräder, sind mir noch nie mit grünem Schild aufgefallen.<br><br>Wie ist das im Rennsport? Danach müssten doch alle Fahrzeuge, die keine Straßenzulassung haben und NUR sportlichen Zwecken dienen ja auch über Anhänger mit GRÜNEM Kennzeichen bewegt werden dürfen.<br><br>Schönen Gruß<br>Jens<br><br>