rechtliche Voraussetzung zum Erlangen eines H-Kenzeichen

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Moderator: Mods

rechtliche Voraussetzung zum Erlangen eines H-Kenzeichen

Beitragvon fatlady » 20.06.2005 - 18:53:30

Hallo alle zusammen,
wer hat Erfahrung bzgl. H-Kennzeichen bei Womo´s ?
Ganz speziell gemeint ist der sogannte Orginalzustand. Was darf ich austauschen ? Dürfen bei Erneuerungen nur Orginalteile verwendet werden. Bezieht sich der Orignalzustand auf den Innenteil oder Außenteil
bzw beides ?
Ich freue mich über jeden Hinweis
Danke :lol:
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Beitragvon Guest_AH » 20.06.2005 - 22:38:46

Hallo,

also aus eigener Erfahrung: es darf alles ein- und umgebaut werden, was bei der ersten Inverkehrbringung (welch Wort) auch an Teilen vorhanden bzw. dazu gekauft werden konnte. Also auch Tuningteile, andere Reifen, Spoiler usw.

Andi
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Re: rechtliche Voraussetzung zum Erlangen eines H-Kenzeichen

Beitragvon Sommerloch » 21.06.2005 - 19:18:23

fatlady hat geschrieben:
Ich freue mich über jeden Hinweis
Danke :lol:


Tja, ein Hinweis....

hmmm...

hmmm...


es ist Sommer... :wink:


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Beitragvon pstein » 21.07.2005 - 13:33:04

Moin, was bitte ist ein H-Kennzeichen ?? Da ich aus Hannover komme, habe ich dann ein H-Kennzeichen ?? Scherz. Nein Ehrlich ich weiss nicht was ihr damit meint. Gruß piet
Woher du kommst ist doch egal,
du hast doch sowieso keine Wahl,
du fällst vom Himmel irgendwann irgendwo,
dass nennen die dann Heimat oder so.


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Beitragvon buerstnerhelmi » 21.07.2005 - 14:03:14

Moin pstein.

Das "H"- Kennzeichen gibt es für Historische Fahrzeuge, die meiner Meinung nach mindestens 30 Jahre alt sein müssen.

Gruß Helmut
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Beitragvon pstein » 21.07.2005 - 14:15:16

Moin, danke für die Aufklärung. Also für Oldtimer !!
Gruß piet
Woher du kommst ist doch egal,
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Beitragvon georg » 22.07.2005 - 21:12:06

Hi,

da muss ich unserem Sternenflieger (ad astra) schon Recht geben.
Ihr werft da mit Begriffen um euch.

WAS IST EIN H-KENNZEICHEN ??? :?: :?: :?: :?: :?: :?: :?:

fragt georg :?:
georg
 


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