Hallo Lacky,
das hängt sicherlich auch vom jeweiligen Land ab:
Mehrere
irische Womofahrer auf meiner diesjährigen Irlandtour haben mir glaubhaft versichert, dass das in
Irland genau so sei wie Du es beschrieben hast. Und als wir einmal genau neben einem solchen Schild übernachtet haben, hatte die zufällig vorbeikommende "Garda" (=Polizei) auch überhaupt nichts dagegen einzuwenden.
In
Frankreich scheint es genau so zu sein, wobei hier die deutsche Vorschriftengläubigkeit sowieso meist nur milde belächelt wird...
Auch die
Schweden unterscheiden bei ihrer Beschilderung i.d.R. strikt sowohl bei Bildsymbolen als auch verbal ("Husbil" vs. "Husvagn") zwischen Wohnmobil und Wohnwagen. Ähnlich die
Norweger
In
Deutschland gilt meines Erachtens nach (bin aber auch kein Jurist!):
1. Im Bereich der StVO gelten nur Schilder, die in der StVO vorkommen. Und so weit ich weiß kommen da weder durchgestrichene Zelte noch durchgestrichene Wohnwagen vor.
2. Auf Privatgrund würde ich solche Schilder als
Willenserklärung des Eigentümers betrachten und mich daher im Zweifelsfalle auch mit dem Womo danach richten.
MfG
Gerhard