Parkplatz für WoMo (über 3.5 t)

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Parkplatz für WoMo (über 3.5 t)

Beitragvon Dayworker » 27.01.2006 - 00:15:39

Hallo Zusamen eine Frage bei mir in direkter Nachbarschaft ist ein grosser Parkplatz wo ich mein neues WoMo gerne abstellen würde jedoch steht da dieses nette Zeichen LKW durchfahrt verboten.
Da mein WoMo üebr 3.5 t darf ich dort wohl auch nicht durch oder?

Mein Nachbar steht dort seit einen Jahr und sein WoMo wiegt 3.85 t

Möchte aber gerne auf der sicheren Seite sein.

Vielen Dank im Voraus
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Beitragvon Uli_bw » 27.01.2006 - 05:07:29

Hallo Dayworker,

wenn Du auf die sichere Seite gehen willst darfst Du nicht rein!
das Schild heißt eindeutig Verbot über 3,5t.
Solange aber nur Du und Dein nachbar dort steht wird sich wohl keiner drüber aufregen.
Unsre Nachbarn haben sich anfangs auch übers Womo aufgeregt.
Beim Wohnwagen bekamen wir sogar am 15. Tag eine Anzeige!
Proiers einfach aus.
Was wäre die Alternative.

ULI
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Beitragvon Matthias » 27.01.2006 - 09:13:07

Hallo zusammen!

Frage auf Uli`s Antwort: Wenn ein Schild ausdrückt, dass eine Durchfahrt für LKW verboten ist, schließt dies doch nicht ein Verbot für Wohnmobile (Sonder-Kfz, keine LKW) ein?

Im Voraus Dank für die zusätzliche Info
Matthias
Gehe das Unmögliche an. Erst wenn du dies getan hast kannst du wissen, ob es tatsächlich unmöglich ist.
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Beitragvon RaiWo » 27.01.2006 - 09:46:24

Hai!
Was ist das für ein Zeichen? Ist es ein Zeichen mit der Gewichtsangabe 3,5 t oder das Zeichen mit dem Lkw?
Da ja nach dem neuen Gesetzentwurd ein WoMo verkehrsrechtlich als Pkw eingestuft worden ist, gilt das Lkw-Zeichen nicht für WoMo. Die absolute Gewichtsangabe 3,5 t gilt jedoch für alle Fahrezuge.
CU
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Beitragvon Schwedenopa » 27.01.2006 - 09:52:32

Hallo,

Du meinst vermutlich dieses Verkehrszeichen:

Bild

Es handelt sich dabei um Zeichen 253 und das hat die Bedeutung: "Verbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse"

Anders ausgedrückt: Auch Wohnmobile über 3.5 t dürfen da nicht rein!

Es sei denn Du wohnst in Österreich! Dort sieht das Zeichen zwar genau so aus, gilt aber nur für LKW über 3.5 t. Sorgt immer für Verwirrung an der Brenner-Bundesstraße.

MfG
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Beitragvon holiday » 27.01.2006 - 10:07:03

EuraGerhard hat geschrieben:Hallo,

Du meinst vermutlich dieses Verkehrszeichen:

Bild

Es handelt sich dabei um Zeichen 253 und das hat die Bedeutung: "Verbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse"

Anders ausgedrückt: Auch Wohnmobile über 3.5 t dürfen da nicht rein!



Es sei denn Du wohnst in Österreich! Dort sieht das Zeichen zwar genau so aus, gilt aber nur für LKW über 3.5 t. Sorgt immer für Verwirrung an der Brenner-Bundesstraße.

MfG
Gerhard



hallo

genauso ist es

bei uns besagt dieses verkehrszeichen eindeutig Fahrverbot fuer LKW

Wohnmobile duerfen da fahren


lg

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Beitragvon Christine » 27.01.2006 - 11:47:41

Hallo!

Hallo, egal was das Zeichen jetzt aussagt, ich vermute, dass uns da eine Änderung bevorsteht!

Einerseits werden nach neuem Recht Womos nicht mehr als LKW angesehen und wie PKW´s versteuert, andererseits sollen alle anderen Regeln wie Geschwindigkeitsbegrenzung, Überholverbot usw. wie für LKW´s gelten. Das widerspricht sich!

Da ist der Gesetzgeber gefragt! Ich sehe das eigentlich positiv und erwarte da generell eine Änderung!

Wir lassen unser Womo nächsten Monat wegen der Motorradbühne wieder auf 3,85 t auflasten!

Gruß

Christine
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Beitragvon klausimaus » 27.01.2006 - 19:06:52

Hi!
Meines Erachtens wird eben unterschieden zwischen steuerrechtlicher Einordnung von Fahrzeugen und verkehrsrechtlicher. Es ist schon so, dass das Lkw-Symbol für Wohnmobile über 3,5 t gilt, also im vorliegenden Fall ein solches Womo nicht hineinfahren darf.
Da nützt es auch nix, dass es in Österreich anders ist.

Nochmal ein anderer Aspekt:
Die Tatsache, dass schon ein Wohnmobilist dieses Schild missachtet, sollte nicht unbedingt eine Aufforderung sein, das auch zu tun, schon gar nicht ist es ein Argument, falls ein Bußgeld droht.

Und:
Trägt ein solches Verhalten zur besseren Akzeptanz der Wohnmobilisten bei ?

Vorschlag:
Klär das am besten mit der örtlichen Polizei, dann erhälst du eine fachlich fundierte Auskunft. In einigen Postings oben ist dies leider nicht immer der Fall.
Gruß Klausimaus
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Beitragvon RaiWo » 28.01.2006 - 18:54:07

[quote="klausimaus"]Hi!
Meines Erachtens wird eben unterschieden zwischen steuerrechtlicher Einordnung von Fahrzeugen und verkehrsrechtlicher. Es ist schon so, dass das Lkw-Symbol für Wohnmobile über 3,5 t gilt, also im vorliegenden Fall ein solches Womo nicht hineinfahren darf.


Servus Klausimaus!
Der Gesetzentwurd des deutschen Bundesrates sagt: verkehrsrechtlich ist ein WoMo dem Pkw gleichgestellt!!!!!!
Nachzulesen auf der HP des Bundestages.
Also das Lkw-Symbol gilt nicht für WoMos.
CU
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Beitragvon Schwedenopa » 29.01.2006 - 12:10:37

Hallo,

Vorsicht, das sind bisher alles nur Entwürfe! Sollte allerdings tatsächlich aus der gegenwärtigen Debatte eine nicht nur steuer-, sondern auch verkehrsrechtliche Gleichstellung von Wohnmobilen mit PKW resultieren, dann würde für Wohnmobile nicht nur das hier diskutierte Fahrverbot, sondern auch z.B. die Gültigkeit von LKW-Überholverboten und wohl auch die Geschwindigkeitsbegrenzung für Womos >3.5 t kippen.

Aber wie gesagt, Entwürfe zählen gar nichts. Entscheidend ist nur, was nachher "hinten heraus kommt" :wink: , sprich im Gesetzblatt veröffentlicht wird.

MfG
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Beitragvon RaiWo » 29.01.2006 - 12:44:10

[quote="EuraGerhard"]Hallo,

Vorsicht, das sind bisher alles nur Entwürfe!

Hai!

Wiederum ein nein!!!
Durch die Änderung der StVZO § 23 Abs. 6a, sind bereits seit 1. 5. 05 Tatsachen in Übereinstimmung mit der Richtlinie der EU vom 6. 2. 1970 !!! hinsichtlich der Einordnung der WoMos als Pkw festgeschrieben.
Interessant ist in diesem Zusammenhang, daß das Bundesverkehrsministerium seit jeher auf dem Standpunkt gestanden hat, daß WoMos von dem Zeichen 253 ausgenommen sind.

Erst als eine "Selbsternannte" Interessenvertretung, meiner Erinnerung nach die RU, massiv dagegen intervenierte, änderte das Ministerium seine Meinung.

Daher ist auch eine Aufhebung der übrigen Vorschriften nicht notwendig, soweit das Gesetz Pkw ausnimmt. Z. B. das Überholverbot ( Zeichen 277), Parkverbot soweit nicht auf tatsächliches Gewicht ausgelegt, ebenfalls die zulässige Höchstgeschwindigkeit (§ 3 Abs 3 Nr. 2 a nimmt ebenfalls Pkw aus).
CU
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Beitragvon Sterntaler » 29.01.2006 - 13:10:36

Hallo, allerseits,
wie ist es denn nun: Darf ich ein Womo bis 3,5 t auf einem für PKW zugelassenen Parkplatz parken oder nicht?
Gruß! Sterntaler
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Beitragvon Gimmund » 29.01.2006 - 13:19:59

Hi Sterntaler,

das kommt darauf an.
Wenn der Parkplatz durch ein Zusatzzeichen nur für PKW zugelassen ist, dann darfst du dort nicht parken - du stellst ja keinen PKW ab.

Wenn der Parkplatz nicht durch Zusatzzeichen eingeschränkt ist, darfst du dort jedes Womo parken, nicht nur bis 3,5t.

@All, berichtigt mich, wenn ich hier falsch liege, seit dem Fiasko mit span. Tempolimit für Womos bin ich ein bisschen verunsichert ;)

Gruss,
Gwaihir
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Beitragvon Sterntaler » 29.01.2006 - 13:30:44

Hallo Gwaihir
ich fragte, weil es die Meinung gibt, dass ein Womo im verkehrsrechtlichen Sinn ein PKW ist. Das müßte dann doch die Parkerlaubnis auf Parkplätzen mit Zusatzzeichen "nur für PKW" zur Folge haben :roll:
Gruß
Sterntaler
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Beitragvon Gimmund » 29.01.2006 - 13:45:13

Hi Sterntaler,

auch hier kommt es darauf an.

Heutzutage darfst du das nicht - wie es demnächst im Gesetz steht wissen wir nicht.

Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass ein 10tonner Womo mit einem PKW gleichgestellt wird - auch wenn es einer PKW-Besteuerung unterliegt.
Entgegen meiner sonstigen Gewohnheit habe ich jetzt doch mal den Blick in die Glaskugel gewagt. Sonst halte ich mich lieber an Fakten.
Die Fakten von heute sind bekannt, die von morgen liegen eben noch in der besagten Glaskugel.

Gruss,
Gwaihir
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