Hallo -rainerk-,
Du bewegst Dich mit Deinem Gebot zur Schenkung auf sehr dünnen Eis.
Nim Dir bitte einmal das BGB zur Hand und Du wirst feststellen, das Dein Gebot, wenn jemand ernsthaft auf die Schenkung besteht, rein rechtlich zur Herausgabe des Artikels, Du verpflichtet bist.
Das ist dann kein Witz mehr und mit dem Weihnachtsmann zu deklarieren.
Grüße aus dem Norden
Wilfried Morgenroth mit HB 544