Der EU-Führerschein und die Folgen

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Der EU-Führerschein und die Folgen

Beitragvon mj » 11.11.2005 - 09:23:58

Ich habe diesen sehr interessanten Bereich der Diskussion mal aus dem Thread "Unterschiede zwischen 3,5t und über 3,5t WoMo" herausgenommen und in einen eigenen Thread gewandelt. Zu diesem Thema gibt es sicher noch mehr zu sagen und mit den eigentlichen WoMo-Unterscheidungen hat es dann doch weniger zu tun.

Jens M





Noch eine Sache ist ganz wichtig:
Der Führerschein!
Neulinge müssen den C* Schein haben, da die B Klasse nur bis 3.5t geht.
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Beitragvon Nachtfalke » 06.02.2006 - 01:45:52

An Alle:

Ich habe noch einmal einen Fahrlehrer gefragt, und der sagte mir,
dass man ab 50 Jahren regelmäßig zur Augenuntersuchung muss.

Wusstet ihr das???????? :roll:
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Sehtest und noch

Beitragvon jever » 07.02.2006 - 00:35:32

Das, mit "50 " ist nicht ganz richtg.
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Beitragvon Gimmund » 07.02.2006 - 00:46:13

@Jever,

Scherzkeks - und was ist richtig ??

Neugieriger Gruss,
Gwaihir
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Beitragvon RaiWo » 07.02.2006 - 10:15:17

Servus!
Ich bin zwar "schon" 60 +, und besitze die Fahrerlaubnis C usw. (den alten 2er) und muß normalerweise alle 5 Jahre zur Augenuntersuchung. Das sei die Regel. Da aber ein Augenfehler entdeckt worden ist, der irgendwann mal eine OP notwendig machen wird, wurde ich in den letzten 5 Jahren jährlich zur Untersuchung geschickt.
Also, wie gesagt, normalerweise alle 5 Jahre und nur bei Klasse 2 alt.
CU
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Beitragvon Jens_M » 07.02.2006 - 12:43:50

Wilhelm hat geschrieben:An Alle:

Ich habe noch einmal einen Fahrlehrer gefragt, und der sagte mir,
dass man ab 50 Jahren regelmäßig zur Augenuntersuchung muss.

Wusstet ihr das???????? :roll:


Hallo Wilhelm,

ja, mit dem neuen EU-Führerschein sind einige Änderungen gekommen. Es handelt sich dabei aber nicht nur um eine Augenkontrolle, sondern um einen kompletten Gesundheitscheck.
Allerdings sind nach meinem Wissens davon nur die Führer von Fahrzeugen mit mehr als 3,5 Tonnen betroffen.

Völlig neu ist die Befristung der Fahrerlaubnis in der Klasse C und der Klasse C1 (LKW-Klassen). Zukünftig wird in diesen Fahrerlaubnisklassen die Geltung auf jeweils nur 5 Jahre beschränkt (Klasse C1 erst ab dem 50. Lebensjahr). Der Fahrerlaubnisinhaber muß nun alle 5 Jahre seine Eignung durch eine ärztliche und augenärztliche Untersuchung nachweisen.

Halte ich eigentlich für eine sinnvolle Maßnahme.

Hier eine Übersicht über die neuen Klassen und deren Konsequenzen: --->Führerscheinklassen<---


Schöne Grüße
Jens
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Beitragvon Nachtfalke » 07.02.2006 - 14:28:12

Halllo Jens,

sicherlich habe ich noch einmal darauf hingewiesen, dass die äztlichen Untersuchung nur für Fahrer von "schweren" Womo'S , also über 3,5 to, notwendig wird.

Ich habe diesen Hinweis nachträglich aufgenommen, weil ich mich damals gefragt hatte, wo denn eigentlich die Unterschiede zwischen Womos über und unter 3,5 to sind.

Dein Link ist übrigens super:

--------------------------------------------------------------------------------
LKW-Klassen:
--------------------------------------------------------------------------------


Klasse C1
Vorbesitz Klasse B, (Einschluß: keine), ab 18 Jahre
Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t aber nicht mehr als 7,5 t und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg). Auch Kraftomnibusse im Inland ohne Fahrgäste bis 7,5 t zulässiger Gesamtmasse - gegebenenfalls mit Anhänger -, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustandes des Fahrzeugs oder der Überführung an einen anderen Ort dienen. Der Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren ist nur bis 7,5 t zGM. einschl. eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art. 5).

Befristung der Besitzdauer bis zur Vollendung des 50sten Lebensjahres, danach für jeweils 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.

--------------------------------------------------------------------------------

Klasse C1E
Vorbesitz Klasse C1, (Einschluß: BE sowie D1E und DE, sofern der Inhaber Klasse D1 bzw. D besitzt), ab 18 Jahre
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 oder D1 und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12 t und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigen.

Befristung der Besitzdauer bis zur Vollendung des 50sten Lebensjahres, danach für jeweils 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.

---------------------------------------------------------------------------------


Aber nochmals Danke für diese perfekt aufbereitete INFO.

PS - Ich könnte mir vorstellen, dass der eine oder andere über 50-jährige Wohnmobilist davon noch nichts wusste.
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Beitragvon Malu » 04.04.2006 - 22:59:39

Hallo,

ich sehe gerade in meinem Führerschein, dass die Klasse CE eine Zeitbeschränkung bis Juli 2002 aufweist. :o
Die Klasse C1E hat komischerweise kein Limit.

Frage: Geht man einfach zu seinem Hausarzt und Optiker? Wer schreibt den Führerschein um? Kann man auch nachträglich den CE wiederkriegen?

Gruß, Malu
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Beitragvon Jens_M » 04.04.2006 - 23:08:27

Malu hat geschrieben:Hallo,

ich sehe gerade in meinem Führerschein, dass die Klasse CE eine Zeitbeschränkung bis Juli 2002 aufweist. :o
Die Klasse C1E hat komischerweise kein Limit.

Frage: Geht man einfach zu seinem Hausarzt und Optiker? Wer schreibt den Führerschein um? Kann man auch nachträglich den CE wiederkriegen?

Gruß, Malu


Hallo Malu,

soweit ich weiß, sollten diese Untersuchungen RECHTZEITIG vorgenommen werden.
Aber, wenn Du jetzt gesund bist, warum sollte dann nicht eine erneute Eintragung vorgenommen werden? Allerdings kann es sein, dass Du dann keine 5 Jahre bekommst, sondern nur noch den Rest bis 2007 und dann musst Du wieder hin...
Wie beim TÜV.

Ist aber eine interessante Frage, deren exakte Antwort mich auch interessiert.

Neugierigen Gruß
Jens
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Beitragvon Malu » 05.04.2006 - 10:43:20

Hallo,

habe eben mit dem ADAC gesprochen. Lt deren Aussage darf ich mein WoMo bis 7,5t auch ohne ärztliche Untersuchung weiterfahren.
Mein LKW-Führerschein CE ist allerdings weg. Die Überschreitungszeit beträg 2 Jahre, danach ist er erloschen.

Ich verstehe das nicht so ganz, denn lt. dem Auszug aus dem Verkehrsportal oben ist auch bei Kl. C1 und C1E eine Befristung bis 50 Jahren angegeben, auf meinem Führerschein steht diese Frist nur bei der Kl. CE.

Ratlose Grüße, Malu
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Beitragvon Gimmund » 05.04.2006 - 12:55:30

Hi Malu,

afaik nennt man dies Besitzstandswahrung.

Hättest du deinen alten grauen Lappen, falls du denn einen deutschen Führerschein gehabt hast, behalten, dann hättest du ja gar keinen Führerschein der Klassen, C1E etc.
Also fallen diese Untersuchungen nach dem Umschreiben auf Scheckkarte auch nicht an.
Ich habe die Scheckkarte seit letzter Woche, bin älter als 50Jahre und nirgendwo ist vermerkt, dass da bald irgendwas ausläuft.

Gruss,
Gwaihir
:)
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Beitragvon Malu » 05.04.2006 - 13:30:34

Hallo Gwai,

einen grauen Führerschein habe ich nie besessen. Mein tanzanischer Führerschein wurde 1990 vom ADAC klassifizieet und danach erhielt ich so einen dunkelschweinchenrosa Lappen.
Der wurde beim Umschreiben 2000 allerdings eingezogen.

Mir ist nur noch nicht ganz klar, was obige Auszüge in Nachtfalkes Posting zu bedeuten haben. Muss man sich nun regelmässig untersuchen lassen oder nicht, wenn man mehr als 3,5t fährt?

Gruß, Malu
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Beitragvon Seekater » 05.04.2006 - 14:10:59

Gwaihir hat geschrieben:Hi Malu,

afaik nennt man dies Besitzstandswahrung.

Hättest du deinen alten grauen Lappen, falls du denn einen deutschen Führerschein gehabt hast, behalten, dann hättest du ja gar keinen Führerschein der Klassen, C1E etc.
Also fallen diese Untersuchungen nach dem Umschreiben auf Scheckkarte auch nicht an.
Ich habe die Scheckkarte seit letzter Woche, bin älter als 50Jahre und nirgendwo ist vermerkt, dass da bald irgendwas ausläuft.

Gruss,
Gwaihir
:)


Gwaihir,

es geht hier ein bischen durcheinander....

Der derzeitige nationale Scheckkartenführerschein hat eine Untersuchungspflicht ab 50 Jahre für CE, NICHT für C1E. Eine Umschreibpflicht auf Scheckkarte gibt es nicht, jedoch erlischt die alte Klasse 2, wenn nicht VOR dem 50ten Lebensjahr umgeschrieben wurde.

Anders beim zukünftigen EU-Führerschein - der wohl auch im Scheckkartenformat sein wird und (weitgehend) ähnliche Klasseneinteilung haben wird. Hier standen kürzlich die ersten Ergebnisse der langwierigen EU-Abstimmung in der Zeitung:
Es besteht Umtauschpflicht (!), d.h. nach einem Stichtag sind alle nationalen Führerscheine ungültig. Weiterhin ist der EU-Führerschein grundsätzlich zeitlich befristet, was jedoch lediglich auf das aktuelle Paßbild abzielt, nicht auf Untersuchungen.
Gesundheitschecks gibt's dann allerdings auch, und zwar nicht nur bei CE sondern auch bei C1E. Also: beim ZUKÜNFTIGEN EU-Führerschein bist auch Du von Gesundheitsuntersuchungen betroffen, so Du Deine alte 3-er Lizenz ungeschmälert erhalten willst (egal ob Du sie bis dahin nach C1E hast umschreiben lassen oder nicht). Wenn Du die Gesundheitsprüfung versäumst, wird dann Deine C1E Lizenz erlöschen und Du hast nur noch eine B-Lizenz. Die alten grauen oder rosa-Lappen spielen bis dahin dann gar keine Rolle mehr - eben weil's dann den Zwangsumtausch gibt.

Doch damit hat's ersteinmal Zeit. Noch ist das alles noch nicht endgültig verabschiedet und die Übergangsfristen sollen ziemlich lange sein (ich glaube Umtauschfrist war irgendwo zwischen 2015 und 2020 angepeilt - bin mir da aber nicht mehr ganz sicher).

Also: Bitte unterscheide zwischen heutigem Scheckkartenführerschein und zukünftigem EU-Führerschein.

Gruß
Seekater
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Beitragvon heulnet » 05.04.2006 - 16:07:29

auf meiner scheckkarte waren bzw sind die klassen eingetragen, die ich fahren durfte ( weil abgelaufen mangels gesundheitsprüfung ) oder noch fahren darf.
vermerkt ist ua
C1 unbefristet
C bis 2004
D1 bis 2004
D bis 2004
C1 E unbefristet
CE bis 204
D1E bis 2004
D1 bis 2004
da ich berufskraftfahrer mít personenbeförderung war, galt der grundsatz aller 5 jahre zum check schon seit vielen jahren. soweit mir bekannt ist, müssen alle besitzer von der ehemaligen klasse 2 auch schon seit vielen jahren diesen gesundheitsbefähigungsnachweis aller 5 jahre erbringen, wenn sie 50 jahre alt sind. am tage des 50. geburtstages erlosch die genehmigung, wenn sie zu diesem zeitpunkt nicht von der FS verlängert wurde.
dies war bei mir der fall, da ich durch verrentung meine personenbeförderung und meine alte klasse 2 nicht mehr benötigte.
laut auskunft der FS bin ich ( da besitzstand ) weiterhin berechtigt fahrzeuge der ehemaligen klasse 3 ( also bis 7,5 t zu bewegen ) und zwar ohne turnusgemässe gesundheitliche check ups.
heulnet
 

Beitragvon Nachtfalke » 06.04.2006 - 17:01:44

So,
um die Verwirrung noch weiter zu treiben, hier nun meine relevanten Daten:
A,
BE
C1E
,
MSL

sind alle gültig bis....:?:.................UNBEFRISTET :!:

Weder in Rubrik 4b (Ablaufdatum) noch in 11 (gültig bis) sind Eintragungen.

Das hat m. E. aber auch nichts zu bedeuten, weil die Fahrerlaubnis bereits 1983 erworben wurde und der Besitzstandswahrung unterliegt.

Nichtsdestotrotz kann der Gesetzgeber einen Erlass herausbringen, der den Führerscheinbesitzer / Fahrer auffordert sich ab dem 50. Lebensjahr die Augen untersuchen zu lasen.

Ich werde versuchen, dass in nächster Zeit zu klären.
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