Gebührenfreiheit für Stellplätze rechtlich unzulässig?

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Gebührenfreiheit für Stellplätze rechtlich unzulässig?

Beitragvon Peter-T24 » 24.05.2006 - 10:27:14

Heute in Schaumburg-Lippische Landes-Zeitung gefunden:

"Wohnmobil-Stellplatz: CDU äußert Bedenken"

http://www.landes-zeitung.de/Landes-Zeitung/Lokales/i416780.html?PHPSESSID=5da95951b5fc59e4336143b407ee5c02

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Beitragvon Schwedenopa » 24.05.2006 - 10:51:06

Hallo,

würde mich auch mal interessieren, was denn nun genau diese "rechtlichen Bedenken" sind.

Sollte an dieser Argumentation wirklich etwas dran sein, dann könnten theoretisch auch private Parkhausbetreiber mit "rechtliche Bedenken" gegen die Bereitstellung kostenloser PKW-Parkplätze argumentieren.

MfG
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Beitragvon Peter-T24 » 24.05.2006 - 11:09:46

Interessant finde auch folgende Äusserung:
"Die Wohnmobiltouristen suchen den Stellplatz in erster Linie auf, weil dieser gebührenfrei ist."

Die wirklichen Gründe warum viele Reisemobilisten auf Stellplätze und nicht auf Campingplätze wollen, ist dem Herrn Frühmark nicht bekannt. :wink:


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Beitragvon Seekater » 24.05.2006 - 14:31:41

Interessante Veröffentlichung.....

Besonders hebt Frühmark hervor, dass der Doktorsee ein wichtiger touristischer Anziehungspunkt für Rinteln ist und die werblichen Anstrengungen der dahinter stehenden Doktorsee GmbH auch der Stadt insgesamt zugute kommen: "Aus diesem Gesichtspunkt scheint es sehr fragwürdig, ob sich die Stadt Rinteln mit dem Platz in Konkurrenz zu den ansässigen Betrieben stellen darf." Das sei möglicherweise sogar rechtlich unzulässig.


Mich würde einmal interessieren, wo/wie die "rechtliche Unzulässigkeit" bestehen sollte, wenn eine Kommune in Konkurrenz zu einem gewerblichen Unternehmen tritt. Klar ist das aus Sicht der Kommune evtl. nicht immer das gewerblich freundlichste Verhalten der Kommune, doch "rechtlich unzulässig".... ??


Die CDU will den Stellplatz nicht grundsätzlich in Frage stellen will. Frühmark beantragt, zur nächsten Sitzung des Verwaltungsausschusses die Verantwortlichen von Doktorsee und Helenensee einzuladen: "Der VA kann sich dann direkt bei den Betreibern informieren."

Stadtrat Jörg Schröder dazu: "Auch Herrn Frühmark dürfte bekannt sein, dass es wegen der eingesetzten Fördermittel rechtliche Hindernisse für eine Gebührenerhebung gibt - ich bin gespannt, worin seine rechtlichen Bedenken zur gegenwärtigen Handhabung bestehen."


Auch hier interessant:
Wendet also eine Kommune Fördermittel irgendwo auf, dürfen durch den Einsatz der Fördermittel wiederum keine Einnahmen für die Kommune entstehen ? Oder wie darf man das verstehen ?

Gruß
Seekater
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Beitragvon feldhamster » 24.05.2006 - 17:33:26

Hei Peter,

dazu fällt mir nur ein Wort ein: Scheißhausparole !
Vennlig hilsen fra feldhamsterBild
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Beitragvon Peter-T24 » 24.05.2006 - 18:15:36

feldhamster hat geschrieben:Hei Peter,

dazu fällt mir nur ein Wort ein: Scheißhausparole !


:?: :?: :?:
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