Hallo liebe WoMo-Gemeinde,
ich bin hier neu im Forum, was heißt, dass ich schon eine Weile mitlese, jedoch bislang noch keine substanziellen Beiträge zu bieten hatte, da wir bis vor drei Wochen noch womolos waren. Das ist jetzt anders und sofort schlagen die Fragen über mir zusammen, obwohl ich dachte, ich hätte aus euren zahlreichen ausgezeichneten Beiträgen schon eine Menge gelernt. Trotz intensiver Suche habe ich aber zu meiner aktuellen Frage noch nichts gefunden. Ich bitte deshalb schon hier um entschuldigung, wenn ich ein Thema wieder aufwärme, dass hier x-mal diskutiert worden ist. (Also immer noch keine substanziellen Beiträge sondern neue alte Fragen, sorry)
Meine Frage gilt dem Unterschied zwischen "technisch zulässiger maximaler Achslast" und der "zulässigen maximalen Achslast im Zulassungsmitgliedsstaat".
Während die Summe der zulässigen Achslasten genau das zulässige Gesamtgewicht ergibt ist die Summe der technisch zulässigen Achslasten deutlich größer. Was bedeuten diese Werte aber praktisch? Ich muss das zulässige maximale Gesamtgewicht einhalten (Wiegetoleranz hin oder her). Darf ich aber eine der beiden Achsen bis zur technisch zulässigen Achslast belasten, wenn ich innerhalb des zul GG bleibe oder müssen auch die Achslasten den zulässigen max. Achslasten im Zulassungsmitgliedsstaat entsprechen. Dann weiss ich aber nicht, was ich mit der Angabe der technisch zulässigen Achslasten anfangen soll. Leider ist es mir nicht gelungen der StVZO zu entnehmen, wie es gehen soll. Deshalb bitte ich hier um Hilfe.
Danke
Christof