technisch zulässige Achslast

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technisch zulässige Achslast

Beitragvon route66 » 07.08.2006 - 10:01:02

Hallo liebe WoMo-Gemeinde,

ich bin hier neu im Forum, was heißt, dass ich schon eine Weile mitlese, jedoch bislang noch keine substanziellen Beiträge zu bieten hatte, da wir bis vor drei Wochen noch womolos waren. Das ist jetzt anders und sofort schlagen die Fragen über mir zusammen, obwohl ich dachte, ich hätte aus euren zahlreichen ausgezeichneten Beiträgen schon eine Menge gelernt. Trotz intensiver Suche habe ich aber zu meiner aktuellen Frage noch nichts gefunden. Ich bitte deshalb schon hier um entschuldigung, wenn ich ein Thema wieder aufwärme, dass hier x-mal diskutiert worden ist. (Also immer noch keine substanziellen Beiträge sondern neue alte Fragen, sorry)

Meine Frage gilt dem Unterschied zwischen "technisch zulässiger maximaler Achslast" und der "zulässigen maximalen Achslast im Zulassungsmitgliedsstaat".

Während die Summe der zulässigen Achslasten genau das zulässige Gesamtgewicht ergibt ist die Summe der technisch zulässigen Achslasten deutlich größer. Was bedeuten diese Werte aber praktisch? Ich muss das zulässige maximale Gesamtgewicht einhalten (Wiegetoleranz hin oder her). Darf ich aber eine der beiden Achsen bis zur technisch zulässigen Achslast belasten, wenn ich innerhalb des zul GG bleibe oder müssen auch die Achslasten den zulässigen max. Achslasten im Zulassungsmitgliedsstaat entsprechen. Dann weiss ich aber nicht, was ich mit der Angabe der technisch zulässigen Achslasten anfangen soll. Leider ist es mir nicht gelungen der StVZO zu entnehmen, wie es gehen soll. Deshalb bitte ich hier um Hilfe.

Danke

Christof
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Beitragvon oldman » 07.08.2006 - 10:24:42

Hallo Christof,

hier steht eigentlich alles

http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_34.php

Gruß vom Nikolaus
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Beitragvon Schwedenopa » 07.08.2006 - 10:30:14

Hallo Christof,

den von Dir erwähnten Unterschied kenne ich leider auch nicht. Aber das macht auch nichts. Denn in der Praxis ausschließlich von Bedeutung sind die Werte für die Achslasten bzw. die zulässige Gesamtmasse, wie sie in den Fahrzeugpapieren stehen. Diese Werte sollten mit denen auf der Plakette unter der Motorhaube übereinstimmen. Andere Werte haben keine Bedeutung.

Die Summe über beide Achslasten kann durchaus höher sein als die zulässige Gesamtmasse. Muss aber nicht. Ist sie es, dann hast Du lediglich mehr Flexibilität bei der Ladungsverteilung, nicht bei der Gesamtmasse.

Du darfst also (bei voll beladenem und bemanntem Womo) weder eine der zulässigen Achslasten noch die zulässige Gesamtmasse überschreiten. Zulässig laut Fahrzeugschein.

MfG
Gerhard
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technisch zulässige Achslast

Beitragvon route66 » 07.08.2006 - 11:02:51

Mensch, das geht aber schnell bei Euch. Vielen Dank.

Dennoch zwei Anmerkungen:

Nikolaus: genau die Seite habe ich auch gefunden und hier eben nur die Erwähnung der technisch zulässigen Achslast.

Gerhard: die genannten Daten stehen ja in den Fahrzeugpapieren, sonst wäre das ja kein Problem.

Um es konkreter zu machen:

In meiner Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein) steht unter F.1 (technisch zulässige Gesamtmasse) 3400 kg wie auch unter F.2 (im Zulassungsmitgliedsstatt zulässige Gesamtmasse). Daher ist klar, mehr als 3400 kg darf ich inkl. Personen und Ladung nicht auf die Waage bringen.

Genau die Achslastverteilung ist aber mein Problem (wegen der Heckgarage). Hier habe ich nämlich folgende EIntragungen:

Ziffer 7.1/7.2 (technisch zulässige Achslast) 1750kg (vorne), 1900kg (hinten)
Ziffer 8.1/8.2 (im Zulassungsmitgliedsstatt zul. Achslast) 1681kg (vorne), 1719kg (hinten).

Aus der StVZO würde ich herauslesen, dass ich unter Einhaltung des zul. GG die technisch zulässige Achslast als Obergrenze wählen darf. Ich bin aber nicht so gut im Gesetzestext lesen. Daher entstand die Frage.

Gruß

Christof

P.S.: Die neuen Fahrzeugpapiere machen eben alles deutlich einfacher. Höhö.
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Re: technisch zulässige Achslast

Beitragvon Schwedenopa » 07.08.2006 - 11:27:49

route66 hat geschrieben:Genau die Achslastverteilung ist aber mein Problem (wegen der Heckgarage). Hier habe ich nämlich folgende EIntragungen:

Ziffer 7.1/7.2 (technisch zulässige Achslast) 1750kg (vorne), 1900kg (hinten)
Ziffer 8.1/8.2 (im Zulassungsmitgliedsstatt zul. Achslast) 1681kg (vorne), 1719kg (hinten).


Ooops, ja, die neuen Papiere... :evil:

Also, wenn ich das richtig interpretiere (bin aber auch kein Jurist), dann steht unter Ziffer 7 die "technisch zulässige Achslast" nach StVZO §34 Absatz 2. Diese beschreibt die aufgrund der technischen Bauart des Fahrzeuges (Bereifung, Bremsen etc.) maximal mögliche Achslast. Ziffer 8 hingegen nennt die Achslasten, für die das Fahrzeug von der Zulassungsbehörde tatsächlich zugelassen ist.

Du musst Dich also nach den Achslasten unter Ziffer 8 richten.

Warum die Behörde allerdings unter Ziffer 8 niedrigere Werte eingetragen hat als unter 7, das ist mir ein Rätsel. Halte es gut für möglich, dass hier von der Behörde ein Fehler gemacht wurde.

MfG
Gerhard
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Beitragvon oldman » 07.08.2006 - 11:36:28

Hallo Christof,

In der StVZO steht folgendes:

3) Die zulässige Achslast ist die Achslast, die unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Absatzes 2 Satz 1 und des Absatzes 4 nicht überschritten werden darf. Das zulässige Gesamtgewicht ist das Gewicht, das unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Absatzes 2 Satz 2 und der Absätze 5 und 6 nicht überschritten werden darf. Die zulässige Achslast und das zulässige Gesamtgewicht sind beim Betrieb des Fahrzeugs und der Fahrzeugkombination einzuhalten.

Das Fahrzeug kann vermutlich ohne techn. Änderungen nicht über 3,4 to aufgelastet werden. Hier evtl. mit der Werkstatt sprechen.

Gruß Nikolaus
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Beitragvon campi » 07.08.2006 - 20:41:42

Hallo Christof

Du solltest vieleicht auch schreiben was für ein Fahrzeug das ist wo wir drüber diskutieren.

In meinen Schein steht unter 7 u.8 das gleiche,
vorne 1750 kg hinten 1900 kg Gesammt 3500 kg.

Gruss Dieter
Unterwegs mit einen Dethleffs Esprit A 5830 2,8 JTD,3,5 to
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Beitragvon oldman » 08.08.2006 - 07:07:42

Hallo,

im meinem Schein steht:
Leergewicht: 2730 kg
Zul.GesGew: 3500 kg
Zul Achslast v: 1850 kg
Zul Achslast h: 2120 kg
Gesamt: 3970 kg

Das bedeutet, dass ich das Fahrzeug ohne eine techn. Änderung auflasten lassen könnte.

Christof, Du solltest zur Werkstatt und prüfen lassen, ob eine Auflastung auf 3500 kg in Verbindung mit einer Erhöhung der Achslasten möglich ist. Evtl. müssten techn. Veränderungen an der Hinterachse vorgenommen werden.

Gruß Nikolaus
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Beitragvon Uli_bw » 08.08.2006 - 09:15:35

Hallo Oldman,

das stimmt so nicht.
Das fahrgestell hat bei mir max. 3850kg
VA 1850
HA 2150
Trotzallem wollte mir die Dekra keien 4 t eintragen!
Wenn ich die trotzdem bekomme ok...
Was muss ich tun?

ULI
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Beitragvon Schwedenopa » 08.08.2006 - 10:23:25

oldman hat geschrieben:im meinem Schein steht:
Leergewicht: 2730 kg
Zul.GesGew: 3500 kg
Zul Achslast v: 1850 kg
Zul Achslast h: 2120 kg
Gesamt: 3970 kg

Das bedeutet, dass ich das Fahrzeug ohne eine techn. Änderung auflasten lassen könnte.


@ Nikolaus,

nicht unbedingt: Die maximale Achslast ist nur eine von mehreren technischen Bedingungen für eine Auflastung. Es müssen beispielsweise auch die Bremsen bestimmte Bedingungen erfüllen. Außerdem muss für Auflastungen über 3.5 t (für Fahrzeuge ab EZ 1999) zwingend ABS vorhanden sein.

@ Christof:

Ich vermute schwer, dass in Deinem Fall die Zulassungsbehörde mit den neuen Formularen schlicht überfordert war und gar nicht wusste, was unter Ziffer 8 eingetragen werden soll. Also hat man halt einfach die Werte aus Ziffer 7 irgendwie so heruntergerechnet, dass in der Summe die zulässige Gesamtmasse herauskommt.

MfG
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Beitragvon route66 » 09.08.2006 - 09:43:51

Danke für die vielen Antworten. Ich habe auch das Gefühl, dass die Daten irgendwie nicht zusammenpassen. In der Herstellererklärung sind sie jedoch auch so verzeichnet. Ich werde mal den Hersteller kontaktieren. Vielleicht kann er mir mitteilen, was er sich dabei gedacht hat und ob ein Umsetzungsfehler bei der Straßenverkehrsbehörde ein Grund für die Verwirrung ist. Wenn ich eine schlüssige Erklärung, auch zum Thema Auflastung, erhalte melde ich mich wieder hier.

Christof
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Achslasten

Beitragvon route66 » 22.08.2006 - 15:13:14

Hallo,

ich bin noch die Antwort auf meine Recherchen schuldig. Meine Anfrage bei SEA wurde umgehend beantwortet:

"Eigentlich sind die Konformitätserklärungen Europaweit einheitlich und bedürfen keine weiteren Erklärungen bei der Übertragung, außer in Deutschland gelegentlich bei den Abgasnormen, da dieses ein steuerlicher (also nationaler) Aspekt ist. Einzelne Zulassungsämter finden es jedoch aufgrund wenig Erfahrung mit ausländischen Reisemobilen doch manchmal ungewohnt.
...
14.2 beschreibt die theoretische, rechnerische Verteilung der Gewichte beim vollbeladenem Fahrzeug. Dies ist ein Indikator wie das Fahrzeug auf der Strasse "liegt". 14.3 dagegen beschreibt die maximale beladung der einzelnen Achsen, bezogen auf die Federung / Dämpfung der Achse selbst. Sie dürfen das Fahrzeug beladen bis zur maximale technisch zulässige Gesamtmasse von 3400kg, verteilt innerhlb der maximale Grenzen der Achslasten. Das heißt: Rein theoretisch dürfen Sie beladen bis 1900 kg. auf der Hinterachse mit proportionaler Verringerung der Vorderachslast auf 1500 kg. Dies wird zwar nicht einfach zu gestalten und ich würde davon abraten, da das Fahrzeug dann "schwimmt" weil die Antrieb- und Lenkräder vorne zu leicht sind - eine ausgewogene Beladung ist immer empfehlenswert.

Es handelt sich um ein Ducato 15, das laut Hersteller FIAT leider nicht auf 3500 kg. aufgelastet werden darf."


So sieht es der Hersteller, dann verlass ich mich erst mal darauf.

Grüße

Christof
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Beitragvon blaupeter110 » 22.08.2006 - 23:56:59

Hallo

Route66 schreibt
Es handelt sich um ein Ducato 15, das laut Hersteller FIAT leider nicht auf 3500 kg. aufgelastet werden darf."

Das kann nicht ganz stimmen, denn mein LMC auf Ducato 15 wurde ohne Probleme auf 3,5t aufgelastet.
Viele Grüße von der Rur ohne "h"
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Beitragvon kati3 » 23.08.2006 - 13:21:59

Wir haben ebenfalls ein DUC 15 und eine Auflastung bis 3500 kg
ist nur durch die Zusatzluftfederung möglich.

Hab ich vom TÜV prüfen lassen und wird aufgelastet. Ich muß aber
die ABE von der Zusatzluftfederung mitnehmen.
viele Grüße aus dem Norden
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Beitragvon 4art » 23.08.2006 - 13:35:04

@Uli_bw: Deine Werte stimmen mit den "Meinen" überein. Maxi-Fahrgestell?

Das würde also bedeuten, dass man das 18er in jedem Fall ohne technische Aenderungen auflasten kann?
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