Teilschuld bei Unschuld

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Teilschuld bei Unschuld

Beitragvon Wilfried . M » 12.08.2006 - 13:23:56

Liebe Freunde ,
in der ACE- Monatszeitschrift , das Lenkrad ,Nr.8,war obiger Titel zu lesen.
Zum Inhalt schreibe ich aus der Zeitschrift " Das Lenkrad ".

Auch wer einen Unfall nicht verschuldet hat, kann zur Kasse gebeten werden.
Bis zu 30 Prozent des Schadens können ihm angelastet werden, das entschied das Landgericht Coburg in einem Urteil. Dem Vater eines Hofbesitzers war ein Karren mit Milchkübeln entglitten. Der Karren rollte einen Abhang herunter und prallte auf einen PKW.
Der Fahrer des Fahrzeuges wollte den Schaden von insgesamt 3600.-Euro von dem Verursacher vollständig ersetzt haben. Das Gericht entschied anders. Nur 70 Prozent Schadenersatz wurden ihm zugestanden. Rechtsanwalt Jörg-Matthias Bauer aus Nürnberg erklärt
" Allein der Umstand, daß sich ein Fahrzeug im Straßenverkehr bewegt, schafft schon eine Gefährdung.
Landgericht Coburg, AZ 32 S 27/06.

Zum Urteil verstehe ich die Welt nicht mehr
Zur Begründung durch den RA, dürften keine Fahrzeuge mehr fahren, da diese alle gegen den § 1 der STVO verstoßen, in der Angabe der Gefährdung.

Für PKW könnte auch Momo stehen.
Grüße aus dem Norden
mit Hymer B 544/ Ducato 14, 2,5 TD von 1994
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Wilfried . M
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Beitragvon Andy » 12.08.2006 - 14:34:15

@Wilfried Morgenroth

..die Verabschiedung des Schadensreformgesetz ist klammheimlich verabschiedet worden und von fast niemanden bemerkt worden :twisted:

Der Gesetzgebers, hat mit dem Schadensreformgesetz eine Besserstellung der nicht motorisierten Verkehrsteilnehmer gegenüber motorisierten beabsichtigten wollen :wink:

Nur bei "höhere Gewalt" oder grob Fahrlässigkeit kannst vom Fußgänger, Fahrradfahrer, Milchkarren (oder Versicherung) usw ..... 100% verlangen/erhalten.

Dabei gibt es sicherlich auch reiche Fußgänger, Fahrradfahrer und Milchkarren Eigentümer :wink:


Teile unsere Legislative und Judikative sind mehr wie Weltfremd:!:
Andy
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