Hallo,
ich wende mich an die Wohnmobilbesitzer, die ihr Wohnmobil 2004 neu zugelassen haben bzw. an die Freunde, die sich mit der Problematik beschäftigt haben
2006 war die Gesetzeslage so, dass Wohnmobile unter 3,5t 2006, also nach zwei Jahren, erstmalig zur AU und 2007 (nach drei Jahren) erstmalig zum TÜV mussten. Anfang 2005 wurden die Bestimmungen dergestalt geändert, dass nunmehr auch die AU erstmalig nach drei Jahren fällig ist.
Wie ist das nun bei den 2004 neu zugelassenen Wohnmobilen? Gilt da auch diese Regelung? Habt Ihr da Erfahrungen und wo muss man da dran drehen, um auch in den Genuss der neuen Regelung zu kommen?
Gruß
Peter