georg hat geschrieben:Wie ist das mit dem Parken im Wohnmobil zur Herstellung der Fahrtüchtigkeit auf öffentlichen Parkplätzen, bei denen Womos ab 22:00 Uhr unerwünscht sind (so gesehen in Oberammergau, Okt. 2006).
Darf man dort seine Fahrtüchtigkeit durch Schlaf über 22:00 Uhr wieder herstellenoder muss man um 22:00 Uhr weg???
Hallo,
die Fragen, die sich hier stellen sind: Was heißt "unerwünscht", und was heißt "öffentlich"?
Wenn wirklich auf
öffentlichen Grund ein Parkplatz ausgewiesen ist durch Zeichen 314 StVO (weißes P auf blauem Grund), mit einem Zusatzschild "Wohnmobile nach 22:00 Uhr
unerwünscht", dann kannst Du dort ohne Bedenken ausschlafen, denn ein solches Zusatzschild gibt es in der StVO nicht, es hat also die gleiche rechtliche Bedeutung wie "Eltern haften für ihre Kinder", nämlich
gar keine!
Handelt es sich doch um privaten Grund, so ist das eine
Willenserklärung des Eigentümers, und selbiger kann im Prinzip rechtlich gegen Dich vorgehen, wenn Du die Willenserklärung nicht befolgst.
Handelt es sich um öffentlichen Grund und ein nach StVO "korrektes" Schild, z.B. Halteverbot (Zeichen 283 oder 286) mit Zusatzschild "22-6 Uhr", dann darfst Du dort im angegebenen Zeitraum nicht parken! Du kannst zwar durchaus versuchen, durch Klage vor dem Verwaltungsgericht die Behörden dazu zu zwingen, das Schild zu entfernen, aber bis das durch ist musst Du das Schild befolgen.
@ Eva
Wie das Ganze mit Wohn
wagen aussieht, da bin ich mir wie schon gesagt nicht ganz sicher. Ich
vermute, dass eine einmalige Übernachtung nicht zu beanstanden ist, wenn der Caravan am Haken bleibt und keine Stützen hinuntergekurbelt werden. Das gilt dann aber auch nur für öffentliche
Parkplätze. Auf ausgewiesenen Wohnmobilstellplätzen gilt zunächst einmal die jeweilige Stellplatzsatzung, und wenn Selbige Caravans nicht zulässt, hast Du Pech gehabt. Bei kommunalen Stellplätzen könntest Du es ebenfalls mit einer Klage probieren, müsstest aber bis zur Rechtskraft des Urteils warten mit dem Übernachten...
So weit die rechtliche Seite. Ich betone noch einmal, dass ich selbst mit Caravans auf Wohnmobilstellplätzen keine Problem habe, so lange sich die Caravaner an die gleichen Spielregeln halten wie die Womofahrer (sich halten sollten...). Und wenn irgendwo unten Abwasser raus läuft, so ist das schlicht eine Schweinerei, egal ob es aus einem Womo oder einem Wowa kommt.
MfG
Gerhard