Anschnallpflicht Kinder Oesterreich

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Anschnallpflicht Kinder Oesterreich

Beitragvon 4art » 16.10.2006 - 09:21:55

Hallo

Am vorletzten Samstag hatte ich beim Grenzübertritt von Schweiz nach Oesterreich ein etwas seltsames Erlebnis:

Grenzer: Ausweise bitte. Ausweise gegeben.
Grenzer: Bitte Licht einschalten - ich danke! (ist in Oesterreich Pflicht bei Tag)
Grenzer: Sind alle Kinder angeschnallt. Ich: Zwei Kinder in Fahrtrichtung ja. In Gegenfahrtrichtung gibt's keine Gurte.

Grenzer: Das geht nicht! In Oesterreich ist es Pflicht, das ALLE Kinder, die unter 1.35 Meter gross sind, angeschnallt sein müssen.

Ich: Ja wie... Was ist dann, wenn das Auto nicht mit genügend Gurten ausgerüstet ist? (z.Bsp. Oldtimer oder Womos vor 1994?)

Grenzer: Ist mir egal. Kostet, wenn's eine Kontrolle gibt 140 Euro. Beim zweiten Mal nochmals 140 Euro, beim dritten Mal Einzug des Fahrzeugs zwecks Sicherung einer allfällig sehr hohen Busse und danach Fahrverbot in Oesterreich für 3 Monate.

Ich: Aber herzlichen Dank. Ich werde es ausprobieren!

Mhhhh: Hat von dieser etwas seltsamen Regelgung schon mal jemand was gehört????
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Beitragvon holiday » 16.10.2006 - 11:27:34

hallo

kurz und bündig

blödsinn,

es dürfen soviel personen befördert werden als sitzplätze eingetragen sind.sind sitzplätze dabei die über keinen gurt verfügen ,ist das bei der typisierung genemigt worden und gesetzlich gedeckt.


lg

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Beitragvon 4art » 16.10.2006 - 11:35:26

Ich danke Dir! Allerdings habe ich manchmal das Gefühl, dass die Grenzer nicht wirklich umfassend über Regelungen informiert werden. Das gilt zum Beispiel auch die Regelungen bezüglich Transitabkommen mit Balkanstaaten, die es mittlerweile Ex-Jugoslawischen Mitbürgern ermöglichen SOLLTE (!), dass sie bei einem Grenzübertritt von der Schweiz nach Oesterreich kein separates Einreisevisum mehr lösen müssten. (Regelung in Kraft seit 1.8.2006).

Derselbe Grenzer hat eine Familie aus Bosnien an diesem Grenzübergangt knallhart wenden lassen... Hatte wohl einen schlechten Tag
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Beitragvon Uli_bw » 16.10.2006 - 18:01:10

4art hat geschrieben:Ich danke Dir! Allerdings habe ich manchmal das Gefühl, dass die Grenzer nicht wirklich umfassend über Regelungen informiert werden. Das gilt zum Beispiel auch die Regelungen bezüglich Transitabkommen mit Balkanstaaten, die es mittlerweile Ex-Jugoslawischen Mitbürgern ermöglichen SOLLTE (!), dass sie bei einem Grenzübertritt von der Schweiz nach Oesterreich kein separates Einreisevisum mehr lösen müssten. (Regelung in Kraft seit 1.8.2006).

Derselbe Grenzer hat eine Familie aus Bosnien an diesem Grenzübergangt knallhart wenden lassen... Hatte wohl einen schlechten Tag


Tja, da siehst Du mal wieder die Macht des kleinen Mannes - Du kannst ihm im selben Moment nicht das Gegenteil beweisen.
So ähnlich ging es mir, als mein Auto in Grenznähe in der Schweiz vom Zöllner kontrolliert wurde (mit vorgehaltener MP) und es plötzlich ums Thema Arbeitserlaubnis ging...
Ich brauchte keine aber das wußte ich damals nicht...
Kollegen wurde an der Grenze zurück geschickt.

Ich seh das alles im Großen und Ganzen als Willkür an.

liebe Grüße ULI
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Beitragvon MartinK » 16.10.2006 - 18:22:28

Hallo,

Also in Deutschland gilt ja §21 StVO (siehe auch http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_21.php).
Ganz interessant, ich dachte bisher immer das nur so viele Personen
mitgenommen dürften wie auch Gurte vorhanden sind.
Aber wie siehts mit Betten aus? (Nicht wie viele Betten ich mitnehmen darf,
sondern ob ich in einem Bett liegen darf, wenn ich einen Sitzplatz frei lasse :lol:)

Gilt das in Österreich oder auch in Italien genau so?

Gruß Martin
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Beitragvon Schwedenopa » 16.10.2006 - 22:28:13

Uli_bw hat geschrieben:Tja, da siehst Du mal wieder die Macht des kleinen Mannes - Du kannst ihm im selben Moment nicht das Gegenteil beweisen.
So ähnlich ging es mir, als mein Auto in Grenznähe in der Schweiz vom Zöllner kontrolliert wurde (mit vorgehaltener MP) und es plötzlich ums Thema Arbeitserlaubnis ging...
Ich brauchte keine aber das wußte ich damals nicht...
Kollegen wurde an der Grenze zurück geschickt.

Ich seh das alles im Großen und Ganzen als Willkür an.

@ Uli_bw:

So weit würde ich denn doch nicht gehen. Ich sehe hier eher "Finagle's Law" am Werk: "Vermute niemals böse Absicht, wenn Du etwas auch durch reine Dummheit erklären kannst!" :wink:

MartinK hat geschrieben:Ganz interessant, ich dachte bisher immer das nur so viele Personen
mitgenommen dürften wie auch Gurte vorhanden sind.
Aber wie siehts mit Betten aus?

@ MartinK:
In der StVO ist ausdrücklich von Sitz- und nicht von Liegeplätzen die Rede. :wink: Die Betten zählen also nicht mit...
Die Regelung ist eine Art Bestandsschutz für Fahrzeuge, bei deren Erstzulassung noch keine Gurte an allen Sitzplätzen vorgeschrieben waren. Wie das außerhalb Deutschlands aussieht, weiß ich nicht.

MfG
Gerhard
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Beitragvon holiday » 17.10.2006 - 08:43:08

das mit den sitzplätzen ist nicht unbedingt eine sache des alters.
mein womo bj 2005 hatte zb 6 eingetragene aber nur 4 gurte.
mein 2006 hatte 6 gurte aber nur 4 eingetragene plätze, die hab ich aber gleich umschreiben lassen auf 6 plätze.

lg

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Beitragvon starfinder » 17.10.2006 - 19:02:07

Hallo,
kann 6 eingetragene Sitzplätze vorweisen aber nur 2 mit Gurt. Die 4 befinden sich auf den Seitensitzbänken wo in Deutschland nicht vorgeschrieben ist Gurte zu haben. Ob die Gurte auf den Seitensitzbänken was nützen würden ist noch die Frage. Nur was macht man, wenn man sich genau solch einer Willkür ausgestzt fühlt. Nach dem Vorgesetzten verlangen?
Ratlosen Gruss
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Hallo Holiday

Beitragvon sternchen » 18.10.2006 - 00:00:28

Erstmal Hallo euch allen hier. :D

Das Problem der Gurte bzw. eingetragener Sitzplätze ist folgendes:

Zum einem können noch bis Oktober 2007 seitliche Sitzplätze (ohne Gurte) zugelassen werden, danach sind seitliche Sitzplätze nicht mehr zulassungsfähig.

Das du bei deinem 2006 nur 4 eingetragene Sitzplätze bei 6 Gurten hast, wird am Gewicht Masse fahrbereit liegen. Die Vorschriften nach EG (und danach werden die meisten RM zugelassen) sind etwas schärfer als es nach StVZO ist. Nach EG Recht müssen auch noch Gewichtsreserven für jeden Fahrzeuginsassen sowie für jeden Meter Fahrzeuglänge vorhanden sein. Diese Reserven müssen nach nationalem Recht nicht eingehalten werden.
Ich hoffe, du hast dein Fahrzeug bei 6 Personen nicht überladen....

Liebe Grüße
Sternchen
Lg
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Re: Hallo Holiday

Beitragvon holiday » 18.10.2006 - 15:06:47

sternchen hat geschrieben:Erstmal Hallo euch allen hier. :D

Das Problem der Gurte bzw. eingetragener Sitzplätze ist folgendes:

Zum einem können noch bis Oktober 2007 seitliche Sitzplätze (ohne Gurte) zugelassen werden, danach sind seitliche Sitzplätze nicht mehr zulassungsfähig.

Das du bei deinem 2006 nur 4 eingetragene Sitzplätze bei 6 Gurten hast, wird am Gewicht Masse fahrbereit liegen. Die Vorschriften nach EG (und danach werden die meisten RM zugelassen) sind etwas schärfer als es nach StVZO ist. Nach EG Recht müssen auch noch Gewichtsreserven für jeden Fahrzeuginsassen sowie für jeden Meter Fahrzeuglänge vorhanden sein. Diese Reserven müssen nach nationalem Recht nicht eingehalten werden.
Ich hoffe, du hast dein Fahrzeug bei 6 Personen nicht überladen....

Liebe Grüße
Sternchen
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hallo sternchen


das problem liegt einzig an der typisierung,da diese etwas nach daumen x pie gemacht wird.

bei dem von mir gemeinten fahrzeug war es so das einer 6 plätze hatte,der 2te aber nur 4 vom baugleichen fahrzeug.

ein 7 m womo mit großer garage,ist doch nicht überladen zu sechst :roll: :roll:

lg

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Beitragvon sternchen » 18.10.2006 - 19:22:20

Hi holiday,
die typisierung wird normalerweise NICHT pie mal daumen gemacht. Auch wenn zwei Fahrzeug deiner Meinung nach baugleich sind. Der eine hat mehr Sonderwünsche (und damit mehr Gewicht Masse fahrbereit) wie der andere. Evtl. hat auch einer keine Gurte
für 6 Personen (Meist sind nur 4 Gurte Serie und die restlichen nur auf Sonderwunsch erhältlich.
UND ob dein RM überladen ist, liegt glaube ich nicht nur an der Länge bzw. der Heckgarage. Ich denke, das auch (und vor allem) das zul. Ges. Gew. eine Rolle spielt :wink:
Lg
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Beitragvon holiday » 18.10.2006 - 20:33:12

sternchen hat geschrieben:Hi holiday,
die typisierung wird normalerweise NICHT pie mal daumen gemacht. Auch wenn zwei Fahrzeug deiner Meinung nach baugleich sind. Der eine hat mehr Sonderwünsche (und damit mehr Gewicht Masse fahrbereit) wie der andere. Evtl. hat auch einer keine Gurte
für 6 Personen (Meist sind nur 4 Gurte Serie und die restlichen nur auf Sonderwunsch erhältlich.
UND ob dein RM überladen ist, liegt glaube ich nicht nur an der Länge bzw. der Heckgarage. Ich denke, das auch (und vor allem) das zul. Ges. Gew. eine Rolle spielt :wink:
Lg
sternchen


hallo

lass gut sein,ich bin händler und vermieter und weiss wie was gemacht wird und bin bei typisierungen dabei.
und sonderwünsche gibts bei einem nackten womo nicht

das HZGG hat mit überladen nichts zutun,sondern das was eingeladen wird und mit dem EGW

du kannst bei 3,8 genauso überladen sein wie bei 3,5 t

lg

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