Überlastet, was sind die Konsequenzen?

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Überlastet, was sind die Konsequenzen?

Beitragvon PetraHonig » 10.09.2006 - 21:32:34

Hallo,

ich ware gestern mal wieder auf der Waage mit Familie und Reisegewicht: 3.840kg, also im grünen Bereich, nur ich stand noch vor der Waage. Also stark optimiert und es bleibt bei irgendwas um die 3.880kg Abfluggewicht. Es sollten 3.850kg sein.

Wenn die Kinder noch ein wenig wachsen, die Jolle auf dem Dach liegt und ein-zwei Schächtelchen Wein werden es wohl mal 4.000kg sein, da beißt die Maus keinen Faden ab.

Jetzt interessieren mich mal die Konsequenzen auch wenn dann bei jedem Anblick der "grünen Minna" ein Ruck durch den Magen fährt.

Wurde von euch schon mal jemand kontrolliert und wie sieht das in der Praxis mit 5% Übergewicht aus? Die 10 Euro Bußgeld sehe ich als das kleine Problem an. Auch sehe ich es bis 5% nicht so groß an, als das man grob fahrlässig die Sicherheit der Insassen gefährtet.
Aber, wie ist das mit dem Weiterfahren und Ausladen? Hat da schon einmal jemand konkrete Erfahrung gemacht?
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Re: Überlastet, was sind die Konsequenzen?

Beitragvon lee » 10.09.2006 - 22:40:43

PetraHonig hat geschrieben:Auch sehe ich es bis 5% nicht so groß an, als das man grob fahrlässig die Sicherheit der Insassen gefährtet.


Sieh´s mal anders: Du bewegst eine Masse von (fast) 4t und bist auch ohne Überladung eigentlich stets am Limit. Falls irgendwas passiert, haben Du und andere es nicht mit den 200kg Überladung zu tun, sondern mit den ganzen 4t.

Die 4t merkst Du erst dann, wenn´s drauf ankommt, aber dann ist es zu spät.

Schieb das Womo mal 5 oder 10 Meter von Hand :)
lee
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Beitragvon Schwedenopa » 11.09.2006 - 08:48:05

Hallo,

wegen der 30 kg von jetzt würde ich mir keinen Kopf machen. Allerdings sollte es auch nicht mehr werden.

Solltest Du wirklich mit 4 Tonnen unterwegs sein, dann wären das rund 4% Übergewicht. Jetzt nimm' mal an, die Waage, auf der Du gewogen hast, zeigt 2% zu wenig an. Und die Waage, die die Polizei bei der Kontrolle benutzt, 2% zu viel. Beides ist gerade noch legal, aber damit wärst Du bereits deutlich im bußgeldpflichtigen Bereich.

Und was die Gefährdung betrifft: Nicht die Insassen Deines Womo wären durch das Übergewicht gefährdet, sondern die des Wagens vor Dir, wenn Du ihn plattwalzt. Merke: Der Bremsweg verlängert sich proportional zur Masse. 5% mehr Gewicht bedeuten also 5% längerer Bremsweg.

MfG
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Beitragvon DieterG » 11.09.2006 - 11:44:57

Hallo,

mal unabhängig von der technischen Seite: i.d.R. musst Du auch noch, wenn Du mit dem Wagen weiterfahren möchtest, das erlaubte Gewicht erreichen - z. B. durch das Ablassen von Frischwasser - oder noch schlimmer - durch das Ausladen von Gepäckstücken. Und besonders das zweite kann dann doch ins Geld gehen, mehr als das Bussgeld. Aber mit der Suche hier dürftest Du noch einiges zu dem Thema finden.

Gruß Dieter
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Beitragvon PetraHonig » 16.10.2006 - 20:18:12

In der aktuellen ADACmotorwelt (10/2006) steht auf Seite 64 ein Artikel "Gefahr durch Übergewicht". Es geht um überladene LKW.

Ein Satz hat mich aufhorchen lassen: "Bis 15 Prozent Überschreitung kommt der Fahrer mit einer Verwarnung davon. Alles, was darüber ist, bleibt stehen, erklärt Polizeihauptkommisar ...".

Ups, dachte ich. Da gibt es also doch eine geduldete Toleranz in der Praxis.
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Überladung

Beitragvon Wilfried . M » 16.10.2006 - 21:53:32

Hallo Petra,

ich würde keine Überlegungen anstellen, wieviel ist Toleranz und wieviel müßte ich Busgeld bezahlen.
Ich würde davon ausgehen, daß jedweilige Überladung, bei einer Gesamtmasse von fast 4 t, die Bremsen am Limit stehen, ebenso denk an die Reifen, welche beim Bremsvorgang stark beansprucht werden und die Decke sich von der Karkasse lösen könnte.
Das Fahrzeuggewicht vervielfacht sich beim bremsen in seinem Schub zur Fahrtrichtung.

Aber Petra, ich glaube richtig herausgelesen zu haben, daß dies nicht Deine Handlungsweisen sind, sondern nur Überlegungen.
Grüße aus dem Norden
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Beitragvon PetraHonig » 16.10.2006 - 22:38:11

Hallo Wilfried,

ich bin mittlerweile viermal auf der Wage gewesen, habe alles unnötige ausgebaut und umarangiert. Selbst die Achslasten stimmen. Daher bin ich mit meinem Gewissen im Reinen.

Aber in einer Sache kann ich dir nicht zustimmen. Mit 4t sind die Bremsen nicht am Limit denn laut KFZ-Schein kann ich 750kg ungebremst ziehen. Daher sind die Bremsen schon für 4,6t ausgelegt.

Es war beim ADAC Training sehr interessant zu sehen, wieviel kürzer der Bremsweg mit unseren neuen Reifen ist als bei Fahrzeugen mit vier Jahre alten Reifen. Das hätte ich nicht gedacht. Teilweise hat das ABS gar nicht geregelt, da die Reifen auf nasser Fahrbahn nicht richtig greifen konnten.
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Beitragvon Kalle » 17.10.2006 - 00:10:26

Hallo allerseits,

bezüglich der Konsequenzen der 5%igen Überladung habe ich folgende Händlerberatung beim Beratungsgespräch zum neuen Reisemobil erlebt.

Nachdem es mit Zubehör (Satellit, Solar, 2. Aufbaubatterie etc.) und meinem eigenen, nicht ganz repräsentativen, Körpergewicht an die Überladungsgrenze ging, sagte der Händler:

"5% Überladung wäre kein Problem und kostet bei einer Kontrolle nur ? 10,00, ohne das ich Gewicht reduzieren müsse. Ich könne also ruhig immer 5% Beladung dazu addieren".

Aus anderen Gründen habe ich mein Traummobil (zum Glück!) wo anders bestellt.

Ist dieser Händer mit seiner Aussage unseriös oder ist es wirklich tollerierte Praxis?

Fragende Grüße von Kalle
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Beitragvon PetraHonig » 17.10.2006 - 08:23:03

Kalle hat geschrieben:Ist dieser Händer mit seiner Aussage unseriös oder ist es wirklich tollerierte Praxis?

Unser Händler sagte zwar korrekt, dass der Hersteller eine Toleranz von 10% bei dem Leergewicht hat, aber fälschlich, das der Besitzer auch 10% überladen darf.

Aber das war nicht die einzige Falschaussage. Ich bin sehr froh, dass wir das Forum hier haben und ich nicht auf die Aussagen von Autoverkäufern angewiesen bin.
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Beitragvon Schwedenopa » 17.10.2006 - 08:39:05

Kalle hat geschrieben:"5% Überladung wäre kein Problem und kostet bei einer Kontrolle nur ? 10,00, ohne das ich Gewicht reduzieren müsse. Ich könne also ruhig immer 5% Beladung dazu addieren".

Aus anderen Gründen habe ich mein Traummobil (zum Glück!) wo anders bestellt.

Ist dieser Händer mit seiner Aussage unseriös oder ist es wirklich tollerierte Praxis?

Hallo Kalle,

diese Aussage ist absolut unseriös! Freut mich, dass Du diesem Händler die kalte Schulter gezeigt hast.

Die Fakten sind:

Ein Bußgeld wegen Überladung darf, genau wie bei Geschwindigkeitsübertretungen, nur dann verhängt werden, wenn der Verstoß nachgewiesen werden kann. Dies geschieht mit Hilfe einer geeichten Waage. Und eine Waage hat, genau wie jedes andere Messinstrument, eine gewisse Ungenauigkeit. Diese Ungenauigkeit darf +-2% nicht überschreiten, wenn die Waage (in Deutschland) eichfähig sein soll.

Das heißt aber nun, dass im ungünstigsten Falle die Waage, auf der Du Dein Womo vor der Abreise (hoffentlich) kontrolliert hast, 2% zu wenig, und die Waage bei der Polizeikontrolle 2% zu viel anzeigt! Und natürlich darf man Dir kein Bußgeld aufbrummen, wenn die Waage vor der Abfahrt genau das zulässige Gesamtgewicht angezeigt hat. Also wird bei einer Kontrolle (in Deutschland jedenfalls, andere Länder mögen strenger sein!) 5% vom angezeigten Wert abgezogen. Wenn nach Abzug der 5% immer noch das zulässige Gesamtgewicht oder eine Achslast überschritten ist, dann kostet es.

Ob für das obligatorische Ausladen eine höhere Toleranz gewährt wird, weiß ich nicht. Ich würde mich aber nicht darauf verlassen.

MfG
Gerhard
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