Urteil zur Benutzung von Organizern während der Fahrt

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Urteil zur Benutzung von Organizern während der Fahrt

Beitragvon Gimli » 31.12.2006 - 18:00:06

Ich habe das nachfolgende Urteil des OLG Karlsruhe zur Benutzung telefonfähiger Organizer gefunden:



Urteil: Benutzung eines Palm-Organizers im Straßenverkehr verboten


Dies hat nun das Oberlandesgericht Karlsruhe in einer Grundsatzentscheidung entschieden und damit einen mit Telefonfunktion ausgestatteten Palm-Organizer einem Mobil- und Autotelefon, deren Benutzung dem Fahrzeugführer im Straßenverkehr untersagt ist, gleichgestellt.

Der 42-jährige Betroffene fuhr im März 2005 mit seinem Kraftfahrzeug in der Innenstadt von Mannheim, wobei er in der rechten Hand einen Palm-Organizer hielt und hierin gespeicherte Daten betrachtete. Dabei wurde er von einer Polizeistreife beobachtet. Das Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Mannheim erließ daraufhin gegen den Betroffenen einen Bußgeldbescheid in Höhe von 40 Euro. Auf seinen Einspruch sprach ihn das Amtsgericht Mannheim mit Urteil vom 30.06.2005 vom Vorwurf der Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons im Straßenverkehr nach § 23 Abs.1 a StVO frei, weil ein Palm-Organizer nicht unter diesen Begriff falle.

Anders nun der 3. Bußgeldsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe auf die Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft:

Bei dem mit Mobiltelefonfunktion und Mobilfunkkarte versehenen Palm-Organizer handle es sich entgegen der Meinung des Amtsgerichts um ein ?Mobiltelefon? i. S. d. § 23 Abs. 1a StVO. Gemessen an allgemeinem Sprachgebrauch und Sprachverständnis lasse sich ein solches Gerät durchaus unter den Begriff des Mobiltelefons subsumieren. Dieses sei zudem nach Ausstattung, Funktion und Zweck zum Führen von Telefonaten geeignet und bestimmt. Dass das Gerät auch über weitere Funktionen verfüge, lasse hingegen dessen Eigenschaft als Mobiltelefon nicht entfallen. Gleiches gelte für den Umstand, dass der Betroffene das Gerät mittels einer ?Twin-Card? betreibe, die es ihm ermögliche, wahlweise über ein weiteres Mobiltelefon Telefonate zu führen oder entgegenzunehmen.

Auch die Tatsache, dass der Betroffene zum Zeitpunkt der Fahrt das von ihm in der Hand gehaltene und bediente Gerät nicht zum Telefonieren, sondern bei deaktivierter Mobilfunkkarte zum Abfragen des Datenspeichers benutzt habe, führe zu keiner anderen rechtlichen Einstufung des Gerätes. Denn dieses sei auf Grund der eingeführten Mobilfunkkarte auch als Mobiltelefon verwendbar gewesen, auch wenn dieses weitere durchzuführende Bedienungsschritte erfordert hätte.

Ob ein ?Palm-Organizer? dann nicht als Mobiltelefon i. S. d. § 23 Abs. 1a StVO anzusehen sei, wenn eine Mobilfunkkarte nicht in das Gerät eingeführt ist, hat der Senat offen gelassen.

Aber auch das Tatbestandsmerkmal der ?Benutzung eines Mobiltelefons? i. S. d. § 23 Abs. 1a StVO sei vorliegend erfüllt. Eine solche liege nicht nur vor, wenn das Gerät zum Telefonieren verwendet werde, sondern auch bei jeder anderen bestimmungsgemäßen Nutzung von Bedienfunktionen, etwa als Organisator oder als Internetzugang.

Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 27.11.2006 - 3 Ss 219/05 -




Ist ja vielleicht für den Einen oder Anderen interessant ...


Guten Rusch !

Uwe
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Beitragvon beiboot » 31.12.2006 - 20:48:26

es ist einfach bescheuert, einen palm/pda/commi/smartphone mit ausgeschaltetem telefonteil als telefon zu werten, aber ansonsten alle tätigkeiten am steuer zuzulassen (rauchen, essen, trinken, einstellen von radio und navi, ja, ich hab' sogar schon mal erlebt, dass sich einer von seiner beifahrerin verwöhnen ließ... :oops:) - aber bei einem palm mit ausgeschaltetem telefonteil wird so ein theater veranstaltet :evil: :twisted:
:-D vielen dank für alle nützlichen antworten :-8
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Beitragvon Gogolo » 01.01.2007 - 22:48:22

Die Entscheidung ist ja wirklich bescheuert, denn mein MDA hat auch eine Navigationssoftware drauf und ist während der Fahrt per Bluetooth mit dem GPS-Empfänger verbunden. Dies würde bedeuten, dass ich mein Gerät während der Fahrt nicht mehr zum navigieren benutzen darf....Ich lasse es darauf ankommen!


Habe die Ehre

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Beitragvon Uli_bw » 02.01.2007 - 12:50:51

Dem überfahrenen Kind (kann verändert werden) ist es letztlich egal ob ihr Handy telefoniert, pda gespielt oder am bordeigenen Navi gespielt habt.
Dem Richter wahrscheinlich auch.

Muss erst alles verboten werden? Gibt es keinen klaren Menschenverstand mehr?

Es kommt immer auf die Situation an, in der etwas nebenher gemacht wird...

Wenn Du bei Tempo 100 oder 120 auf leerer Bahn spielst ist das was anderes, wie wenn du im Berufsverkehr oder zur Mittagszeit, weil im Streß bereits im Fahren den nächsten Zielort eingibst, den nächsten Termin ausmachst, dein Mittagessen verzehrst, dir eine Zigarette anzündest... (Dies kann beliebig erweitert werden!)

Ich bin sicher die meisten von uns benehmen sich im Straßenverkehr absolut verantwortlich. Aber leider kann auch denenn mal ab und zu ein Fehler passieren.

Blech ist zu bezahlen, en Menschenleben nicht.

Bitte denkt bei eurem Handeln daran.

Wieviel Zeit kostet es, wenn mal kurz angehalten wird?
Wieviel Zeit verliert ihr bei einem Unfall, was ist mit eurem Job wenn es euch den Führerschein kostet?

nachdenkliche Grüße ULI
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Beitragvon beiboot » 02.01.2007 - 16:14:11

@Uli_bw

du hast selbstverständlich völlig recht. Mir ging's bei meiner "bescheuert"-wertung auch mehr darum, dass einerseits ein pda mit gewalt zum telefon definiert wird, andererseits die von mir angesprochenen anderen tätigkeiten alle juristisch ok sind.
:-D vielen dank für alle nützlichen antworten :-8
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Beitragvon georg » 04.01.2007 - 20:08:18

Uli_bw hat geschrieben:Dem überfahrenen Kind (kann verändert werden) ist es letztlich egal ob ihr Handy telefoniert, pda gespielt oder am bordeigenen Navi gespielt habt.
Dem Richter wahrscheinlich auch.

Muss erst alles verboten werden? Gibt es keinen klaren Menschenverstand mehr?


Hi Uli,

nicht weil du gedroht hattest, mir auch mal wieder einen Stein in den Garten zu werfen, :lol: :lol: :lol:
sondern, weil ich entsetzt war über das Urteil des Amtsgerichts Mannheim, dem man in diesem Fall wohl einiges vorwerfen muss, :evil: :evil: :evil:
stimme ich deinen Ausführungen zu :!:

Es ist mir absolut unklar, wie heute manche Gerichte ihre Urteile sprechen.
Man muss dazu nicht unbedingt den "Ackermann-Prozess" bemühen.

freundliche Grüße
georg :lol:
georg
 

Beitragvon georg » 04.01.2007 - 20:15:45

beiboot hat geschrieben:.............................................................................. ich hab' sogar schon mal erlebt, dass sich einer von seiner beifahrerin verwöhnen ließ... :oops:) - aber bei einem palm mit ausgeschaltetem telefonteil wird so ein theater veranstaltet :evil: :twisted:


Hi beiboot,

wenn er dabei von der Polizei während der Fahrt beobachtet worden wäre, hätte er auch bezahlt,
aber nicht nur Vergnügungssteuer :lol: :lol: :lol:

LG
georg :wink:
georg
 


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