So, jetzt hammer den Salat...............

Alles zum Thema Recht und Verkehr kann hier diskutiert werden.

Moderator: Mods

Beitragvon Gimli » 11.01.2007 - 07:21:25

4art hat geschrieben:Wie funktioniert das nun für mich als Schweizer (und damit als "Nicht-Plaketen-Benutzer": Darf ich nie mehr nach D oder muss ich zu einer D-Zulassungsstelle????????????????????????? :shock: :shock: :shock: :shock: :shock: :shock: :shock: :shock: :shock: :shock: :shock: :shock: :shock: :shock: :shock: :shock: :shock: :shock: :shock: :shock: :shock: :shock: :shock: :shock: :shock: :shock: :shock: :shock: :shock: :shock: :shock: :shock: :shock: :shock: :shock: :shock: :shock: :shock: :shock: :shock: :shock: :shock: :shock: :shock: :shock: :shock: :shock: :shock: :shock: :shock: :shock: :shock: :shock: :shock: :shock: :shock: :shock: :shock: :shock: :shock:

Verständnislose Grüsse

4Art

Derschonnichtmehrnachoesterreichfährtwegenmautkostenundschwerverkehrsabgabeetcpp



Hallo 4Art,

da die Plakette von deutschen Zulassungsstellen, dem TÜV und der DEKRA für in Deutschland zugelassene Fahrzeuge ausgegeben wird, dürfte Dich das nicht jucken :lol:

Hier wird es sich wohl genauso verhalten, wie bei anderen Dingen im Rahmen der deutschen Zulassungsvorschriften etc., dass dies eben nur für in D zugelassene Fahrzeug gelten kann.


"Ausländer" sind mit Sicherheit da nicht betroffen.

Wie sollte das auch funktionieren ??

... es funktioniert so so schon nicht ...

Grüße,

Uwe
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Beitragvon mj » 11.01.2007 - 08:18:43

MacLeod hat geschrieben:"Ausländer" sind mit Sicherheit da nicht betroffen.

Wie sollte das auch funktionieren ??

Grüße,

Uwe


Hallo Uwe,

da wäre ich mir nicht so sicher.

Denn ein Fahrzeug ohne Plakette ist gleichzusetzen mit der schlechtesten Einstufung.
Und laut ADAC ist die Plakette in D auch keine Pflicht.

Und ausländische Fahrzeuge müssen sich ja auch an Parkverbote, Durchfahrtverbote, Einbahnstrassen...... halten. Sonst gibt es ein Knöllchen.
mj
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Beitragvon Uli_bw » 11.01.2007 - 08:53:18

Trotzallem bringen deutsche Touristen Geld und werden so wohl eine Ausnahme Regelung bekommen. das hat blos noch keiner festgestellt, dass es damit ein Problem geben könnte.
Vielleicht schreiben die Scheweizer ja mal die dt Botschaften an....

ULI
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Beitragvon Gimli » 11.01.2007 - 10:26:13

mj hat geschrieben:
--- snip ---


Und ausländische Fahrzeuge müssen sich ja auch an Parkverbote, Durchfahrtverbote, Einbahnstrassen...... halten. Sonst gibt es ein Knöllchen.


Da hast Du natürlich Recht !! Dies betrifft ja auch die Regelung der Verkehrsverstöße gem. der StVO.

Im Ausland zugelassene Fahrzeuge unterliegen schließlich auch NICHT der Reglementierungen der StVZO.

Da die Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Vorschriften über die Kennzeichnung emmissionsarmer Kraftfahrzeuge vom 10.10.2006,
Bundesgesetzblatt, Jahrgang 2006, Teil I, Nr. 46,

über zulassungsrechtliche Grundsätze spricht ( Zitat: Jedes Kraftfahrzeug wird anhand der Schlüsselnummern auf dem Fahrzeugschein einer der Schadstoffgruppen zugeordnet. ) kann hier NUR ein in D zugelassenes Fzg gemeint sein.


Gruß,
Uwe
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Plakette für ausländische Fahrzeuge

Beitragvon Wilfried . M » 11.01.2007 - 12:25:18

Lieber Uwe,
ich kann Dir nicht Recht geben, denn jeder ausländische Gast muß die Gesetzte und Verordnungen des jeweiligen Gastlandes einhalten, und sich demzufolge danach richten.
Ich sehe so auch eine Plakettenpflicht für ausländische Fahrzeuge, welche auch am Fahrzeug geführt werden müssen.
Liebe Grüße
Wilfried
Grüße aus dem Norden
mit Hymer B 544/ Ducato 14, 2,5 TD von 1994
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Beitragvon woming » 11.01.2007 - 12:40:01

die Unterscheidung nach StVO- und StVZO-Verstößen erscheint mir
plausibel.

Auch wenn in der Konsequenz Ausländer im Inland mehr Rechte
haben könnten als die Ureinwohner :wink:

woming
hier sind die Stellplatzlisten:
http://www.womo-sp.org
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Re: Plakette für ausländische Fahrzeuge

Beitragvon Gimli » 11.01.2007 - 12:49:54

Wilfried . M hat geschrieben:Lieber Uwe,
ich kann Dir nicht Recht geben, denn jeder ausländische Gast muß die Gesetzte und Verordnungen des jeweiligen Gastlandes einhalten, und sich demzufolge danach richten.
Ich sehe so auch eine Plakettenpflicht für ausländische Fahrzeuge, welche auch am Fahrzeug geführt werden müssen.
Liebe Grüße
Wilfried


Lieber Wilfried,

das tut mir Leid, aber es ist (leider) nun einmal so, dass z.B. die StVZO ausschließlich für in D zugelassene Fahrzeuge gilt.

Da spreche ich aus jahrelanger beruflicher Erfahrung als Bild (bis vor 11 Jahren bei der Verkehrssüberwachung).

Zitat aus dem Straßenverkehrsgesetz, aufgrund dessen die StVZO erlassen wurde:

§ 1 Zulassung

(1) Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger, die auf öffentlichen Straßen in Betrieb gesetzt werden sollen, müssen von der zuständigen Behörde (Zulassungsbehörde) zum Verkehr zugelassen sein. Die Zulassung erfolgt auf Antrag des Verfügungsberechtigten des Fahrzeugs bei Vorliegen einer Betriebserlaubnis oder einer EG-Typgenehmigung durch Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens. Ist für das Fahrzeug noch keine Betriebserlaubnis erteilt oder besteht keine EG-Typgenehmigung, hat er gleichzeitig die Erteilung der Betriebserlaubnis zu beantragen.



... und bei der zuständigen Behörde kann es sich natürlich nur um eine deutsche, und bei dem amtlichen Kennzeichen nur um ein deutsches handeln :wink:


Liebe Grüße,
Uwe
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Beitragvon mj » 11.01.2007 - 14:09:52

Hallo Uwe,

die "Ampelkennzeichnung" soll doch europaweit kommen? Oder liege ich da falsch? :roll:
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Beitragvon Gimli » 11.01.2007 - 14:22:25

Hi mj,

das mag sein. Wenn ich ehrlich sein soll, habe ich mich damit so noch nicht beschäftigt.
Ich weiß, dass diese Verordnung aufgrund einer EU-Vorgabe zur Feinstaubbelastung in den Städten erlassen wurde.

Demnach könnte es so sein, dass EU-weit ( nicht europaweit!) eine solche Kennzeichnung kommt.

Da jedoch die Frage hier aus der Schweiz kam und diese nun einmal nicht in der EU ist ....

Grüße,

Uwe
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Beitragvon feldhamster » 11.01.2007 - 14:53:03

feldhamster hat geschrieben:Deutschlands Kommunen haben (wie immer)...... vorauseilendem Gehorsam
Heißt: man hat hier und anderenorts in der EU diese Vorgabe mitsamt der Fristsetzung aus finanziellen Erwägungen schlichtweg ignoriert und erwartet nun eine gehörige Subventionierung um die Vorschrift überhaupt (irgendwann vielleicht mal) umzusetzen.



Hier der Beweis: http://www.waz.de/waz/waz.extra37.startseite_86202.php
Zuletzt geändert von feldhamster am 15.01.2007 - 13:55:52, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitragvon 4art » 11.01.2007 - 22:23:19

Ich würde jetzt einfach mal behaupten:

In Italien gäbe es bei Einführung der Ampelverordnung UND deren Durchsetzung den totalen Versorgungsnotstand in den Innenstädten, da dann kein Lieferant mehr was zu Futtern in die Läden bringen könnte...
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Beitragvon buerstnerhelmi » 12.01.2007 - 01:25:54

Moin.

Und hier ist die Wendung beim ADAC :

10.01. = Sehr geehrter Herr Schöpke,

auch wenn die Emissionsschlüsselnummern, die dort aufgeführt sind die Emissionsschlüsselnummern für PKW sind, ist die Zuordnung der Schlüsselnummer 71 auf die Rote Plakette, Schadstoffgruppe 2, für Sie zutreffend.

11.01. = Sehr geehrter Herr Schöpke,

ich muß meine Aussage revidieren. Wir haben heute eine neue Information erhalten und daraus geht hervor, daß Ihr Wohnmobil mit 4 Tonnen Gesamtgewicht mit der Schlüsselnummer 71 eine gelbe Plakette erhalten wird.
Gruß Helmut.
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Beitragvon 4art » 12.01.2007 - 09:49:22

Ich wäre für Plaketten-Schwarzhandel.

Also - das, was da auf uns zukommt, ist doch schlicht und einfach daneben.

Ich persönlich finde die Reduktion der Feinstaub-Emmissionsbelastung extrem wichtig! Aber genau die Gruppen, die selbiges am meisten Verursachen (alte Dieselloks!!!!!, Land- und Baumaschinen, Holzheizungen ohne Filter, alle Holzöfen in Häusern und Wohnungen) werden wohl wieder durch 10'000 Ausnahmen entlastet.

Blödsinn, sowas :evil: :evil:
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Beitragvon woming » 12.01.2007 - 09:50:21

buerstnerhelmi hat geschrieben:...
auch wenn die Emissionsschlüsselnummern, die dort aufgeführt sind die Emissionsschlüsselnummern für PKW sind, ist die Zuordnung der Schlüsselnummer 71 auf die Rote Plakette, Schadstoffgruppe 2, für Sie zutreffend.

11.01. = Sehr geehrter Herr Schöpke,

ich muß meine Aussage revidieren. Wir haben heute eine neue Information erhalten und daraus geht hervor, daß Ihr Wohnmobil mit 4 Tonnen Gesamtgewicht mit der Schlüsselnummer 71 eine gelbe Plakette erhalten wird.


oops,

hat er auch 'rausgelassen, woher seine Info stammt?

Oder gilt die LKW-Tabelle?

Die neuere Info muss ja nicht automatisch "richtiger" sein :?
(wenngleich es natürlich für Dich zu hoffen wäre).

Da ist noch viel Konfusion drin.

Hat eigentlich schon jemand 'nen neuen Steuerbescheid bekommen?
War die Einstufung nachvollziehbar?

(ich bin infolge Saison-Kennzeichen noch nicht angetriggert worden)

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Zuletzt geändert von woming am 12.01.2007 - 12:40:32, insgesamt 1-mal geändert.
hier sind die Stellplatzlisten:
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Beitragvon feldhamster » 12.01.2007 - 12:29:28

Nun ist der ADAC in Sachen Plakette sogar auch schon aufgewacht: http://www.adac.de/mitgliedschaft_leistungen/motorwelt/m_archiv/Pressemeldungen/Plakettenverordnung.asp
Wer allerdings meint, hieraus eine Wombispezifische Interessenwahrnehmung ableiten zu können, ist völlig auf dem Holzweg. :cry: :cry:
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