Lieber Wilfried,
Du hats natürlich recht. Da ich aber den laufenden Vertrag derzeit nicht kündigen kann und Sohnemann schnell sein Auto will und ich die Kinderregelung bei einer anderen gesellschaft nur bekomme, wenn ich dort versichert bin, bin ich gefangen. Da nützt mir das Rechthaben wenig, es sei denn, ich wollte lange streiten - was mir die Missbilligung von Sohnemann brächte ....
Gruss
Oilygolf