Liebe WoMo-Freunde,
ein WoMo ist ein "hinreichend komplexes" Gebilde um einmal ein paar Worte über Abnahme und Güteprüfung zu verlieren.
Die Abnahme ist juristisch der Gefahrenübergang vom Verkäufer auf den Verkäufer. Der Verkäufer erklärt ausdrücklich - oder stillschweigend durch die Nutzung - daß die gelieferte Ware im wesentlichen seinen Vorstellungen entspricht und über einen gewissen Mindestgrad an Mängelfreiheit entspricht. Trotzdem können natürlich versteckten Mängel enthalten sein, die nach dem Abholen eines Fahrzeuges vom Hof des Händlers dann zu Arbeit führen: Der Händler muß über die bestehenden Mängle informiert werden, der Händler hat weniger Interesse an der Mängelbeseitigung (die Rechnung ist meist bezahlt) und der Wagen muß wieder hin, zum Händler.
Es ist also ratsam VOR der Abnahme, vor dem Abholen des Fahrzeuges vom Händler Zeit zu einer Güteprüfung des gelieferten Fahzeugs zu investieren, um sich ein Urteil über das Fahrzeug zu bilden, bevor man es übernimmt. Als zweckmäßig hat sich dabei folgendes Vorgehen erwiesen:
Während der Lieferzeit des Fahrzeuges intensiven Kontakt zum Händler halten, genau in Erfahrung bringen, wann das Fahrzeug beim Händler eintrifft.
Ist das Fahrzeug beim Händler eingetroffen sollte man eine ausführliche Vorbesichtigung durchführen und alles, was irgend möglich ist ausprobieren. Meist ist der Händler in dieser Phase noch mit Arbeiten am Fahrzeug beschäftigt, was einem jedoch nicht von derartigen Prüfungen abhalten sollte. Auch bei Gebrauchtfahrzeugen ist diese Phase die entscheidende. Keinesfalls sollte man sich "abspeisen" lassen, mit dem Hinweis: "Wir sind ja noch nicht fertig". Je eher man ein Fahrzeug als "zukünftiger Eigner" kritisch prüft desto besser. Zudem ist es ja ausgesprochen "günstig", wenn jetzt Mängel entdeckt werden. Der Händler arbeitet ja sowieso am Fahrzeug und kann eine "vorab-Mängelliste" sofort mit in seine "to do Liste" aufnehmen und die Probleme beseitigen.
Fortsetzung folgt