Hallo Freunde,
mit Erstaunen las ich gerade, daß Greenpease Tempolimtschilder, mit 120 Km/h, auf Autobahnen aufstellen wird.
Rechtlicher Stand. Diese Schilder , welche ohne Genehmigung der Bundesbehörde aufgestellt werden, stehen außerhalb der Rechtsprechung.
Die Frage ist, daß der Kraftfahrer diese Schilder nicht beachten brauch und auch bei Überschreitung nicht geahndet werden darf.
Es gibt keine Unterscheidungsmerkmale in den Schildern, Ergo , ist nicht ersichtlich, was richtig oder falsch ist.
Bei antreffenden Schildern stellt sich für den Kraftfahrer ein rechtsfreier Raum, da er annehmen kann, daß das momentane, vor ihm erscheinende Schild, von Greenpeace ist.
Ich bin gespannt wie der Staat darauf reagiert, denn diese Tat von Greenpeace, ist ein gesetzwidriger Eingriff in den Straßenverkehr und ist unter Strafe gestellt.
Defakto könnte jeder Autobahnbenutzer alle Schilder mit Limit von 120 Km/h negieren, ohne daß er zur Verantwortung gezogen werden kann.
Gruß
Wilfried