Moin, moin !
Da plaudere ich dann mal aus meinem beruflichen Nähkästchen
Es ist nicht strafbar, fremde ungesicherte WLAN-Netze zu nutzen !
Zivilrechtliche Ansrprüche, denn nicht jedes gefundene WLAN bedeutet gleichzeitig, dass der Betreiber eine Flatrate nutzt, stehen bei Entdeckung jedoch im Raum ... und, in diesem Fall könnte man es ganz eng auslegen und folgendes annehmen:
§ 263a StGB
Computerbetrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er das Ergebnis eines Datenverarbeitungsvorgangs durch unrichtige Gestaltung des Programms, durch Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Daten, durch unbefugte Verwendung von Daten oder sonst durch unbefugte Einwirkung auf den Ablauf beeinflusst, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Dies setzt jedoch voraus, dass man
gewusst haben muss, dass keine Flat dahintersteht und ich im fremden Netz surfe und davon ausgehen kann, dass mein Transfervolumen von dem eigentlichen Netzbetreiber bezahlt werden muss.
Dies dürfte jedoch fast ausgeschlossen sein.
Einen aussagekräftigen Beitrag einer Anwaltskanzlei in dieser Sache findet man
hier
In diesem Sinne,
Uwe