Hallo Woming, ein separat gezogener Pkw auf eigenen Achsen ist leider in D nicht zugelassungsfähig. Erfordert Lkw-Führerschein, da Achsabstand des Pkw in der Regel > 1000 mm. Daher gilt das gezogene Fahrzeug als 2-Achsiger Anhänger und diese Kombination wird wiederum als Lastzug eingestuft. Zudem müsste eine separate Anhänger- Bremsanlage vorhanden sein, die beim Betätigen der Zugfahrzeugbremse in Aktion tritt.<br><br>Gruss <br>Knubbel
Auch was für viele Kinder ;D ;D ;D<br>Oder Opa, Oma, Onkel, Tante, die nicht zu Hause bleiben wollen und immer fragen darf ich auch mal mit...<br><br><br><br><br>
in schliersee gibt's 'nen händler für's basisfahrzeug. Den rest macht Dir dann bocklet ;)
murmelbär
Frage nicht, was Dein land für Dich tun kann, sondern was Du für Dein land tun kannst (JFK).
Der teuro ist hochverrat am kleinen mann.
inländerfreundliche signatur auf wunsch des admin selbst zensiert
murmelbär
Frage nicht, was Dein land für Dich tun kann, sondern was Du für Dein land tun kannst (JFK).
Der teuro ist hochverrat am kleinen mann.
inländerfreundliche signatur auf wunsch des admin selbst zensiert
@Georg,<br>eher ist es zum weinen...<br>Man sieht aber hier, wie man mit einer kleinen Unterschrift die Stimmung bei der Betrachtung des Bildes manipulieren kann.<br>Es war einfach mal ein Test von mir!