Anschnallpflicht im Womo

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Anschnallpflicht im Womo

Beitragvon animato4 » 19.09.2007 - 16:03:44

Hallo,
darf man während der Fahrt im Alkoven schlafen. Habe diesbezüglich unterschiedliche Versionen gehört. Danke und Gruß animato4
Zuletzt geändert von animato4 am 23.09.2007 - 15:17:24, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitragvon Jofu » 19.09.2007 - 16:18:17

Nein. Siehe §21 und §21a StVO
Zuletzt geändert von Jofu am 19.09.2007 - 16:24:14, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitragvon Beduin » 19.09.2007 - 16:19:59

Nein :!: :!:
Das Leben ist ein Bumerang, alles was du Gutes tust kommt irgendwann zu dir zurück.

Grüssle Ina
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Beitragvon animato4 » 19.09.2007 - 16:41:14

Bin nur verwundert gewesen, da im Allgemeinen Wohnmobil Handbuch von R. Schulz aus der Womo-Reihe auf S. 205 das Alkovenbett als Möglichkeit genannt wird. Gruß animato4
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Beitragvon mj » 19.09.2007 - 17:05:24

Wenn Du Dich oder Deine Lieben umbringen willst, dann mach mal.

Zu Grass?

Dann schau Dir mal ein Womo nach einem Unfall an!!!
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Beitragvon klausimaus » 19.09.2007 - 19:36:42

Hi !
Die Versicherung würde in dem Fall, dass jemand, der während der Fahrt im Alkoven schläft und bei Unfall zu Schaden kommt, nicht zahlen. Mal ganz abgesehen von den wirklich bösen körperlichen Folgen für den Schläfer.
Gruß Klausimaus
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Fass aufmachen...?

Beitragvon Pego » 19.09.2007 - 19:49:56

Die §§ 21 und 21 a der StVO regeln die Sicherheitsgurtepflicht im Zusammenhang mit der Personenbeförderung.

Wer nicht mehr Personen mit nimmt als Sitzplätze ausgewiesen sind wäre nach Rechtslage im legalen Bereich. Die Betonung liegt dabei auf SITZPLÄTZE !!!!!!

Von Liege-oder gar Schlafplätzen wird hier nicht gesprochen.

Nach meinem Kenntnisstand sind ALLE Betten in Reisemobilen OHNE Sicherheitsgurte ausgestattet. Demnach darf hier auch niemand befördert werden, da die Sicherheitsgurtepflicht nicht eingehalten werden kann. ( Weil technisch nicht möglich! )

Also ist das schlafen in Betten von Reisemobilen während der Fahrt nicht zulässig. Aus allgemeinen Sicherheits-und Versicherungsrechtlichen relevanten Begründungen, würde ich auch dringend davon abraten.
Pego grüßt aus Bremen
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Gut festhalten: http://www.youtube.com/watch?v=HlUYkO4k ... re=related
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Beitragvon 4art » 20.09.2007 - 08:03:18

Hmmm... OK - nicht ganz unsere Grössenliga aber:

http://www.fairline-gmbh.de/nightliner_dd_tec.php

Nightliner werden ja üblicherweise z.Bsp. bei Konzerttourneen eingesetzt und dort ist es eigentlich absolut üblich, normal (bzw. notwendig) nach Konzerten zu schlafen (oder was man sonst so in Betten anstellen kann) und an den nächsten Tourneeort zu verschieben.

:roll: :roll:

Sonderregelung?
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Beitragvon abo » 20.09.2007 - 13:01:30

hallo

ist auch in diesen dingern imho nicht erlaubt

aber das wäre wohl ein bissi übermut wenn die trachtengruppe mal eine heavy metal band auf tournee anhalten und kontrollieren würde ...

lg
g

PS:
in AT gabs da mal einen unfall
mitfahrer aus alkoven geschleudert
schwerst verletzt

der lenker ging damals soweit ich weiss in den bau
grob fahrlässig ...

konnte das urteil aber in der eile nicht finden

lg
g
abo
 

Beitragvon 4art » 20.09.2007 - 16:18:34

Finde ich auch richtig, wenn so jemand in den Bau muss - ich würde meine Kids NIEEEEEEEEEEEEEEEEEEEE im Alkoven schlafen lassen bei der Fahrt - zumal wir noch ein Frontfenster haben...

Mich würde einfach die definitive Rechtslage in Bezug auf die Thematik interessieren - zumal man sich ja bei Bussen mittlerweile ja auch anschnallen muss.

Vielleicht gibt's in den Dingern für die Koje ja auch so Gurte wie auf den Fähren bei schwerem Seegang...
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Beitragvon abo » 20.09.2007 - 16:40:58

4art hat geschrieben:...ich würde meine Kids NIEEEEEEEEEEEEEEEEEEEE im Alkoven schlafen lassen bei der Fahrt ...


hallo

ich auch nicht
aber wie gesagt
alles ansichtssache

es gibt sicher viele die fragen wo da der unterschied ist: in alten PKWs (vor ca 1972) die keine gurte montiert haben und hatten darfst du mit deinen kids auch - unangeschnallt - rumfahren ...

technisch und faktisch ist da der alkoven wahrscheinlich nicht weniger sicher, juristisch macht es aber einen grossen unterschied

koennte mir vorstellen dass es bei unfallverletzungen bei kids im alkoven sogar zu problemen mit der fürsorge kommt (vernachlässigung der aufsichtspflicht oder was auch immer ..)

hab aber noch nichts davon gehört
passiert ja halt doch nicht so häufig was dabei

lg
g
abo
 

Sicherheit

Beitragvon Wilfried . M » 20.09.2007 - 18:16:21

Hallo Freunde,

wenn unsere Enkel mitfahren ist für diese absolute Gurtpflicht und es gibt auch kein Platzwechseln.

Ich glaube da sind wir uns alle, im Forum einig.
Die Verantwortung, gegenüber der Kinder ist groß, aber auch schön und so soll es bleiben.

Sicherheit brauch nicht immer Geld zu kosten, ein Wort der Erklärung
mit Unmißverständlichkeit , kann viele Probleme lösen.
Grüße aus dem Norden
mit Hymer B 544/ Ducato 14, 2,5 TD von 1994
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Wilfried . M
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