WOMO als Zweitwohnsitz nutzen und steuerlich absetzen? Wie?

Alles zum Thema Recht und Verkehr kann hier diskutiert werden.

Moderator: Mods

WOMO als Zweitwohnsitz nutzen und steuerlich absetzen? Wie?

Beitragvon Nima2007 » 30.09.2007 - 03:15:33

Hallo,

ich bin ganz neu hier und wollte hiermit meinen ersten Thread eröffnen. Ich habe auch schon vorher über die "Suche" nach möglichen Antworten gesucht... bin aber nicht 100% fündig geworden. Genug der Vorrede nun, los geht es:

Ich arbeite 160 Km entfernt von meinem Wohnort und habe einen festen Stellplatz auf einem Bauernhof, welchen ich auch jeden Monat bezahle. Mein WOMO ist ein Flair 8000i (2002) welchen ich letztes Jahr gebraucht gekauft hatte. Das Fahrzeug wurde von mir privat gekauft und ist zum Teil fremdfinanziert (ich gehöre zur unter 35 Fraktion ;-)) Die "Wohnung" wird jeden Wochentag am Berufsort genutzt. Dort habe ich dann auch noch einen offiziellen Firmenwagen (PKW) zur Verfügung.

Hier nun meine Fragen:
1. Wie kann ich die Finanzierungs und Gesamtkosten des Womos steuerlich absetzen - sozusagen als Zweitwohnung?
2. Welchen Nachweis muß man dafür erbringen?
3. Kann man dort auch die 3% der Gesamtkosten absetzen wie beim Kauf einer Zweitwohnung?

Das wären mal die Grundfragen. Für mich ist dies sehr wichtig, da ich mir je nach Feedback zu diesen Fragen im nächsten Jahr ein Neufahrzeug (Phoenix, Carthago, Concorde oder neuen Flair) zulegen möchte. Ich verbringe ja schließlich mehr Nächte im Womo als im Bett zuhause ;-)
Vielen Dank für Euer Feedback.
Nima2007
Mitglied
 
Beiträge: 3
Registriert: 27.09.2007 - 22:13:33

Beitragvon Bernhard 2 » 30.09.2007 - 10:09:53

Hallo !

Zu Deinen Fragen, kann ich mir vorstellen, dass Du Dich bei der Behörde des Ortes, wo Du arbeitest und Dein WoMo stehen hast, erkundigen musst. Denn Du musst Dich behördlich anmelden, um einen Nachweis beim Finanzamt zu haben.
Da Deine Wohnung allerdings "beweglich" ist, weiss ich nicht ob dass anerkannt wird.
Wie gesagt, ich kann es mir nur vorstellen, dass es so ablaufen muss.

mfG

Bernhard
Benutzeravatar
Bernhard 2
Mitglied
 
Beiträge: 514
Registriert: 22.03.2007 - 12:51:54
Wohnort: NRW

Anmeldung

Beitragvon Wilfried . M » 30.09.2007 - 12:30:36

Hallo Nima,
ich glaube Du erwartest viel Verständnis vom " Vater " Staat.
Steuerlich kannst Du nur das Womo abschreiben und als Zweitwohnung ( doppelte Haushaltführung ) geltent machen, wenn Du ein Gewerbe als Schausteller hast.
Da ist die Abschreibung nachvollziehbar.
Nur was Du willst , ist kurz gesagt, eine Finanzierungsrückzahlung Deines erworbenen Womo `s.
Glaube mir, der Staat tut alles daran, daß alle Schlupflöcher im Steuer und Finanzgesetz gestopft werden.

Noch ein Zusatz :
Eine Fahrzeuganmeldung auf einen Zweitwohnsitz ist nach der neuerlichen Änderung des Z-Gesetzes nicht mehr möglich.
Ein Fahrzeug darf nur noch von einer Person auf deren Hauptwohnsitz angemeldet werden.
Demnach ist in diesem Problem auch das Aussuchen der günstigeren Reginaltarife für Versicherungen nicht mehr möglich.
Grüße aus dem Norden
mit Hymer B 544/ Ducato 14, 2,5 TD von 1994
Benutzeravatar
Wilfried . M
Mitglied
 
Beiträge: 899
Registriert: 27.02.2006 - 00:15:15
Wohnort: Schleswig- Holstein

Beitragvon Gimli » 30.09.2007 - 12:53:44

Moin, moin !

[ironiemodus]
Das würde mich auch interessieren .... ich bekomme zwar keinen Dienstwagen gestellt, würde mich aber dennoch freuen, wenn ich über den Staat mein Womo re-finanziert bekommen würde Bild
[/ironiemodus]

In diesem Sinne,

Uwe
Gimli
Mitglied
 
Beiträge: 512
Registriert: 28.08.2006 - 13:50:54

Beitragvon Uli_bw » 30.09.2007 - 13:24:16

Ich denke die Kosten für einen Steuerberater hast Du schnell drin...

Warum fährst Du nicht täglich (nur auf dem Papier).
Ich hab ehrlich gesagt keine Ahnung was möglich ist...
Aber ab und zu muss man für eien Arbeitsplatz auch Opfer bringen.
Nach dem Du noch rel. jung bist stünde einem Umzug nichts im Wege oder?

ULI
Benutzeravatar
Uli_bw
Mitglied
 
Beiträge: 2433
Registriert: 09.02.2004 - 18:10:45
Wohnort: Eislingen/Fils

Beitragvon Nima2007 » 30.09.2007 - 16:46:57

Hallo und vielen Dank für die ersten Antworten.
Es geht mir nicht um die komplette Finanzierung durch den Staat (das wäre sicherlich toll und würde auch alle WOMO Hersteller freuen) sondern nur um den fairen Gegenwert was mir der Staat für die Zweitwohnungsregelung geben würde.

Ein Umzug kommt für mich nicht in Frage, da meine Frau berufsbedingt an unseren Heimatort absolut gebunden ist und ich eine Tochter mit 10 Jahren habe welche ebenfalls dort Ihre Heimat hat.

Auch ich selbst würde seit meinen ersten Erfahrungen ein WOMO bei solch einer Konstellation immer vorziehen, denn somit habe ich auch immer alle Sachen "dabei" und ich muss nicht einen "nutzlosen" 2. Hausstand am Arbeitsort (bei Wohnung) aufbauen.. ;-)


Wenn ich mir eine angemessene Wohnung in Bad Homburg genommen hätte dann wären dort für ca. 60qm (das erkennt das Finanzamt an) ca. 600-800 Euro Miete zu zahlen. Die würde das Finanzamt anerkennen und ich könnte den Betrag absetzen.

Beim Kauf einer Wohnung dürfte ich die Abschreibung (sind glaube ich 3% pro Jahr) sowie die Zinsen ebenfalls voll absetzen... bis zum maximalen Betrag der vergleichbaren Mietwohnung.

Mit dem Steueränderungsgesetz von 2003 wurde auch die maximale Zweijahresfrist für die Absetzung gestrichen und ist somit zeitlich unbegrenzt.

Hat hier im Forum irgendjemand eine ähliche Regelung schon live und ist KEIN Schausteller (denn das hat damit ja nix zu tun... denn ob mir der Staat die Kosten für die Wohnung erstattet der für den Gegenwert das WOMO... was ja auch Wohnraum ist (siehe auch neue Regelung für Zweitwohnsitzsteuer... darunter fallen jetzt auch Wohnmobile..

Gruß und vielen Dank für weitere Antworten...

Nima2007
Nima2007
Mitglied
 
Beiträge: 3
Registriert: 27.09.2007 - 22:13:33

Antwort

Beitragvon Wilfried . M » 30.09.2007 - 16:58:53

Hallo Nima,
die neuerliche Gesetzesregelung legalisiert, z.B. die Schausteller, Cirkusleute, Es wird unterschieden zwischen Imobilie ( feste Sache ) , und Unterkunft ( auch bewegliche Sache, wie Wohwagen, oder Womo ).
Nur ist eben die Anerkennung als bewegliche Sache mit Bedingungen behaftet, welche Du vermutlich nicht erfüllen kannst.
Du darfst auch nicht von Deiner Logik ausgehen ( wie ökon. Gegenüberstellung ).
Grüße aus dem Norden
mit Hymer B 544/ Ducato 14, 2,5 TD von 1994
Benutzeravatar
Wilfried . M
Mitglied
 
Beiträge: 899
Registriert: 27.02.2006 - 00:15:15
Wohnort: Schleswig- Holstein

Beitragvon Nima2007 » 02.10.2007 - 23:25:18

Hallo,

ich habe jetzt nochmals meinen Steuerberater darauf angesetzt, wollte jedoch trotzdem nochmals in die Runde fragen ob es niemanden sonst hier gibt welche eine ähnliche steuerliche Betrachtung beim Finanzamt durchsetzen konnte.

Letztendlich hätte ich eine Strecke von täglich 320km zu fahren und das ich dies als "fingierte" Fahrten abrechne möchte ich wirklich nicht tun, sondern einfach eine legale ehrliche Lösung finden....

Noch irgendwelche Hinweise/Inputs/Rat?

Gruß

Nima
Nima2007
Mitglied
 
Beiträge: 3
Registriert: 27.09.2007 - 22:13:33

Beitragvon Nachtfalke » 03.10.2007 - 22:02:48

Hallo Nima,

ich könnte mir tatsächlich vorstellen, dass Du einen Teil der Kosten absetzten kannst.

Stell Dir vor, Dein Arbeitsplatz wäre befristet ist oder Du würdest auf Montage arbeiten.

Kein Mensch würde von Dir verlangen, für einen überschaubaren Zeitraum (einige Monate) Dir eine Wohnung zu suchen.

Du stehst auf einem SP und bezahlst diesen und erhältst dafür eine ordentliche Rechnung.

Warum musst Du Dir zum Schlafen eine Wohnung oder ein möbliertes Zimmer suchen?

Sicherlich wird Dir das FA einen gewissen Anteil für die mögliche private Nutzung von den Kosten abziehen.

Aber grundsätzlich sollte das möglich sein :!:


Ciao Kai-Uwe

PS - Hier im Forum sind doch einige, die Ihr Mobil beruflich nutzen. recherchier doch mal in diese Richtung :wink:
Das einzige Mittel Zeit zu haben ist, sich Zeit zu nehmen.
[Bertha Eckstein]
Benutzeravatar
Nachtfalke
Mitglied
 
Beiträge: 369
Registriert: 05.05.2003 - 13:10:43
Wohnort: Laatzen

Beitragvon toddy1310 » 30.10.2007 - 18:32:22

Schau doch mal hier:
http://forum.womoverlag.de/viewtopic.ph ... highlight=

Hab mich auch schon mal mit dem Thema beschäftigt und mich direkt ans Finanzamt gewendet.

Gruß, Toddy
Unterwegs mit dem "SPACEMOBIL": Hobby Van 2.2 TDCi
Benutzeravatar
toddy1310
Mitglied
 
Beiträge: 37
Registriert: 14.11.2006 - 13:10:12


Zurück zu Recht und Verkehr

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder