Garantieabwicklungen

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Garantieabwicklungen

Beitragvon HAPE » 14.11.2007 - 20:26:11

Hallo Gemeinde,

bislang habe ich noch kein Problem mit unserem neuen Hymer. Es würde mich jedoch grundsätzlich interessieren, ob Garantieleistungen nur vom Verkäufer erbracht werden dürfen oder von jedem Händler erbracht werden müssen?

In der neuen Promobil (12/07) wird bei den Experten Tipps die Frage gestellt, ob bei dem Händler, bei dem das Mobil gekauft wurde, die Garantieleistungen zu erledigen sind, oder ob es ein beliebiger Händler sein kann.

Die Antwort von Promobil lautet, dass grundsätzlich der Verkäufer Ansprechpartner für Nachbesserungen im Rahmen der Gewährleistung ist und dieser hat auch für die Fahrtkosten aufzukommen. Nur wenn er ausdrücklich damit einverstanden ist, können die Reparaturen auch in einem anderen Betrieb durchgeführt werden. Weiter heißt es:? Informieren Sie Ihren Reisemobilhändler über die Werkstatt ihrer Wahl und lassen sie sich sein Einverständnis am besten schriftlich geben.?

Ich war bislang der Meinung, daß ich bei jedem Händler die Garantie in Anspruch nehmen kann, insbesondere, wenn man auf der Urlaubsreise ist, und es geht etwas kaputt.

Hat jemand von Euch konkret schon einmal Garantieabwicklungen nicht vom Verkäufer, sondern vom nächstgelegenen Händler durchführen lassen?

Würde mich interessieren, wie die Resonanz gewesen ist.

Stimmt die Aussage von Promobil?

Grüße aus dem Sauerland

Peter
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Beitragvon Dakota » 14.11.2007 - 20:41:34

Moin,

dazu muss man zunächst wissen das Hymer KEINE Garantie für das Fahrzeug gibt, dir nicht & dem Händler auch nicht.

Einzige Ausnahme: die Dichtigkeitsgarantie, 6 Jahre, nach gesonderten G-Bedingungen, gegenüber dem Endkunden.

Somit erledigt sich deine Frage (Hymer betreffend). Du hast auf dem Fahrzeug, außer dein Verkäufer hat dir explizit Garantie gegeben (Händlergarantie -> nicht Herstellergarantie), nur die gesetzliche Sachmangelhaftung. Und hier ist ausschließlich dein VK der Vertragspartner, auch bei Einforderung deiner Auslagen.

Allerdings ist Hymer bei Mängeln recht kulant, so das über andere Hymerhändler eingereichte Anträge meist genehmigt werden -> aber nicht müssen. :wink: Manchmal kommt hinzu das andere Händler diese Mängelbeseitigung auch nicht ausführen wollen: Die Gutschriften seitens des Herstellers sind gering (Stundenverrechnungssatz) und Folgeschaden bzw. Nichtbehebung würde zu deren Lasten gehen. Auch könnte dein VK, bei Fremdrep.-versuchen, sich aus der Verantwortung "stehlen" -> außer natürlich er hat dir dieses "Fremdgehen" schriftlich genehmigt.

Andere Hersteller, die "echte" Garantien aussprechen... da kannst du jeden x-beliebigen Vertragshändler anfahren, allerdings (ebenfalls) ohne Erstattung der (deiner) Aufwendungen und ohne Rechtsanspruchverlusst der Sachmangelhaftung dem VK gegenüber.
Gruß

Dakota
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Beitragvon Schwedenopa » 14.11.2007 - 22:00:23

Hallo Peter,

da werden ein paar Begriffe (wieder mal) durcheinandergehauen:

1. Garantie:
Eine Garantie ist ein völlig freiwilliges Leistungsversprechen. Meistens des Herstellers, selten - gerade bei Gebrauchtfahrzeugen - des Händlers. Eine Garantie deckt nur bestimmte Leistungen zusätzlich zur gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung (s.u.) ab, und kann an Bedingungen, z.B. regelmäßige Inspektionen, geknüpft sein.

2. Gewährleistung:
Die Gewährleistung, auch Sachmängelhaftung genannt, ist hingegen gesetzlich vorgeschrieben. Sie gilt normalerweise zwei Jahre lang, und kann beim Verkauf von Händler an Privat vertraglich weder ausgeschlossen noch sonstwie eingeschränkt werden. Lediglich beim Gebrauchtgüterkauf kann sie auf ein Jahr verkürzt werden. (Beim Verkauf Privat an Privat, aber auch nur dann, kann sie auch vertraglich ausgeschlossen werden.) Für die Gewährleistung ist der Verkäufer zuständig, nicht der Hersteller.

Was Du meinst, ist Gewährleistung, nicht Garantie. Und diese läuft tatsächlich über den Händler.

Tritt unterwegs ein Gewährleistungsfall auf, so sollte man daher zunächst beim Händler anrufen und fragen, wie man vorgehen soll. In der Regel wird der Händler zustimmen, dass vor Ort repariert wird und er die Kosten übernimmt. Das liegt auch in seinem Interesse, denn andernfalls müsste er für die Transportkosten zu seiner Werkstatt und wieder zurück aufkommen.

Bei Umzug innerhalb der Gewährleistungsfrist ist es üblich, die Gewährleistung auf einen Vertragshändler der gleichen Marke am neuen Wohnort zu übertragen. Einen Rechtsanspruch darauf hat man jedoch nicht.

MfG
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Beitragvon Bernhard 2 » 14.11.2007 - 22:09:00

Hallo !

Folgende Erfahrung habe ich gemacht. Auf das Fahrzeug, bei mir ein Ducato, beginnt die Garantie bereits mit dem Zeitpunkt der Auslieferung zum Aufbauhersteller. Die Garantie für den Aufbau beginnt mit meinem Erwerb beim Händler. Es kann also sein, dass man für den Aufbau noch Garantieansprüche hat, während sie für das Fahrzeug schon abgelaufen sind. Das dürfte wohl nicht Allen bekannt sein.


mfG

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Beitragvon Joachim-Karl » 14.11.2007 - 22:20:22

Hallo Berhard,

das ist aber absolut ungewöhnlich, denn dies könnte ja bedeuten, dass du bei einem Lagerfahrzeuig keinerlei Ansprüche gegen den Hersteller der Basis hast. Ein solcher Vertrag bekäme nie meine Unterschrift :!:

@EuraGerhard, ich vermisse hier die Unterscheidung zwischen dem Hersteller der Basis und dem Hesteller des Aufbaus :!:

Es grüßt Joachim-Karl
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Beitragvon Bernhard 2 » 14.11.2007 - 22:39:12

Hallo Joachim-Karl !

Ich war auch erstaunt darüber. Als ich mit meinem WoMo, Erstzulassung Anfang Juli 2006, in die Fiatwerkstatt musste, sagte man mir anhand des Fahrzeugscheines, dass die Garantieansprüche für das Fahrzeug bereits seit Anfang Juni 2006, also 4 Wochen vor der 1. Zulassung, bestehen. Die 4 Wochen hatten zum Glück bei mir keine Auswirkungen. Es kann also sein, man hat eine Reparatur am Fahrzeug und denkt, kein Problem, es besteht ja noch ein Garantieanspruch. Dann erfährt man, dass für das Fahrzeug der Garantieanspruch schon abgelaufen ist, während er für den Aufbau noch besteht.


mfG

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Beitragvon Schwedenopa » 14.11.2007 - 23:53:31

Hallo!

Joachim-Karl hat geschrieben:@EuraGerhard, ich vermisse hier die Unterscheidung zwischen dem Hersteller der Basis und dem Hesteller des Aufbaus :!:

Bei der Gewährleistung (Sachmängelhaftung) spielt das auch keine Rolle. Sachmängelhaftung gilt immer ab Übergabe an den Endkunden, und läuft stets über den Verkäufer. Der Verkäufer muss sich nötigenfalls mit Aufbau- oder Basisfahrzeughersteller auseinandersetzen.

Eine (über die Sachmängelhaftung hinausgehende) Garantie, z.B. des Basisfahrzeugherstellers, kann allerdings, da freiwillig, durchaus bereits ab Übergabe des Basisfahrzeugs an den Aufbauhersteller zu laufen beginnen. Da muss man dann die Garantiebedingungen genau durchlesen. Hat auf die Gewährleistung aber keinen Einfluss.

Ein typisches Beispiel für eine Garantie, hier des Aufbauherstellers, ist eine Dichtigkeitsgarantie. In der Regel gilt diese ab Erstzulassung, ist meistens an regelmäßige Inspektionen (Dichtigkeitsprüfungen) gebunden, und geht mit der Gültigkeitsdauer (z.B. bei Eura 6 Jahre) über die Gewährleistung (2 Jahre) hinaus.

Ach ja, noch etwas: Die Gewährleistung gilt immer nur für Mängel, die beim Kauf bereits vorhanden oder zumindest "angelegt" waren. Wobei (unabhängig ob Neu- oder Gebrauchtkauf) im ersten halben Jahr nach Kauf eine sog. Beweislastumkehr gilt: In dieser Zeit muss der Verkäufer im Zweifelsfalle nachweisen, dass ein Mangel beim Kauf noch nicht vorhanden war. Nach 6 Monaten geht dann die Beweislast auf den Käufer über.

MfG
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Beitragvon oskar01 » 14.11.2007 - 23:55:49

Hallo erst mal..Da ja alle mehr oder weniger über SEA- Produkte meckern; möchte ich mal was dazu sagen.Unser Womo(FIATBASISFAHRZEUG) war im März(2006) beim Womohändler zum Aufbau angeliefert.War auch so in dem Fiatcomputer registriert.Bekamen bei Kauf im August 2006 eine Karte mit,die nach der Zulassung nach Fiat geschickt wurde.Damit wurde das Datum für die Zulassung(Garantiebegin) Datiert.Mußte auch hinten schon eine Leiste neu abdichten lassen wegen leichter Undichtigkeit.Hat auch eine, ganz andere Werkstatt die SEA-Fahrzeuge Repariert erledigt.Das ganze ohne Absprache mit dem Händler wo gekauft.Die Werkstatt hat Antrag direckt bei SEA gestellt .Wurde dann nach 2 Monaten repariert.Hatt solange gedauert da bei SEA Betriebsferien herschte.Geht also auch so. Inspktionen und Reparaturen kann ich bei jeder Fiatwerkstatt oder SEA-Händler erledigen lassen.Bisher keine Probleme damit.Mein Händler hat mich nur zum Womokauf gesehen.Bisher in 15 Monaten über 52000KM gefahren....gruß..Oskar01: 8)
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Beitragvon oskar01 » 15.11.2007 - 00:07:43

oskar01 hat geschrieben:Hallo erst mal..Da ja alle mehr oder weniger über SEA- Produkte meckern; möchte ich mal was dazu sagen.Unser Womo(FIATBASISFAHRZEUG) war im März(2006) beim Womohändler zum Aufbau angeliefert.War auch so in dem Fiatcomputer registriert.Bekamen bei Kauf im August 2006 eine Karte mit,die nach der Zulassung nach Fiat geschickt wurde.Damit wurde das Datum für die Zulassung(Garantiebegin) Datiert.Mußte auch hinten schon eine Leiste neu abdichten lassen wegen leichter Undichtigkeit.Hat auch eine, ganz andere Werkstatt die SEA-Fahrzeuge Repariert erledigt.Das ganze ohne Absprache mit dem Händler wo gekauft.Die Werkstatt hat Antrag direckt bei SEA gestellt .Wurde dann nach 2 Monaten repariert.Hatt solange gedauert da bei SEA Betriebsferien herschte.Geht also auch so. Inspktionen und Reparaturen kann ich bei jeder Fiatwerkstatt oder SEA-Händler erledigen lassen.Bisher keine Probleme damit.Mein Händler hat mich nur zum Womokauf gesehen.Bisher in 15 Monaten über 52000KM gefahren....gruß..Oskar01: 8)
ps:Fiat gibt 2 Jahre Garantie auf das Basisfahrzeug.nicht nur 1Jahr. :wink:
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Beitragvon Joachim-Karl » 15.11.2007 - 08:28:19

Hallo Oskar01,

genau so isses. Ich hatte nicht umsonst an die Adresse von EuroGerhard geschrieben, dass diesbezüglich zwischen dem Hersteller der Basis und dem Hersteller des Aufbaus unterschieden werden sollte (muss).

Es grüßt Joachim-Karl
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Beitragvon Christine » 15.11.2007 - 09:45:46

Joachim-Karl hat geschrieben:Hallo Oskar01,

genau so isses. Ich hatte nicht umsonst an die Adresse von EuroGerhard geschrieben, dass diesbezüglich zwischen dem Hersteller der Basis und dem Hersteller des Aufbaus unterschieden werden sollte (muss).

Es grüßt Joachim-Karl


Hat er doch auch! Der wichtigste Punkt ist allerdings die Unterscheidung zwischen Garantie und Gewährleistung! Und das hat EuiroGerhard hier wunderschön erklärt!

Bekamen bei Kauf im August 2006 eine Karte mit,die nach der Zulassung nach Fiat geschickt wurde.Damit wurde das Datum für die Zulassung(Garantiebegin) Datiert


Normalerweise erledigt dies der Händler, damit der Gewährleistungsbeginn nicht bei Auslieferung an das Werk, sondern bei Zulassung beginnt!



Mußte auch hinten schon eine Leiste neu abdichten lassen wegen leichter Undichtigkeit.Hat auch eine, ganz andere Werkstatt die SEA-Fahrzeuge Repariert erledigt.Das ganze ohne Absprache mit dem Händler wo gekauft.Die Werkstatt hat Antrag direckt bei SEA gestellt .Wurde dann nach 2 Monaten repariert.Hatt solange gedauert da bei SEA Betriebsferien herschte.Geht also auch so. Inspktionen und Reparaturen kann ich bei jeder Fiatwerkstatt oder SEA-Händler erledigen lassen


Nur dass man bei seinem Händler wohl kaum, auch bei Betriebsferien, 2 Monate warten muss. Stellt Euch mal vor, ich habe für meinen Urlaub ein Fähre gebucht und auf einer Kurztour erleidet mein Womo einen so großen Schaden, dass ich so nicht für 2 Wochen in den Urlaub kann. Soll ich dann 2 Monate warten, bis die Betriebsferien vorbei sind und meine Kosten für die Fähre fort sind??

Auch hierbei ist es so wie Gerhard schon schrieb: klar könnte man zu einem anderen Händler zwecks Inanspruchnahme der Gewährleistung, aber der hat überhaupt kein Interesse daran (ausser er hofft, mich als neuen Kunden zu werben) den Mangel in Rahmen der Erstattung des Werkes zu beheben (es werden schließlich nicht die normalen Werkstattkosten vom Werk erstattet, die Sätze dazu sind viel niedriger). Daher auch die Wartezeit von 2 Monaten, da hatte er wohl gerade Luft....

Gruß

Christine
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Beitragvon woming » 15.11.2007 - 10:11:37

solange die 2 Jahre seit Kauf noch nicht 'rum sind bedeutet dies,
dass man bei Händler/Verkäufer schriftlich per Einschreiben auf
Nachbesserung der genannten Probleme besteht. Nicht mit
mündlichen Zusagen abspeisen lassen.

So kann der Verkäufer nicht nachträglich auf Hinhalten und Verjährung spielen,
wenn sich das Prozedere hinzieht. Egal wer letztendlich die
Reparatur ausführen wird.

woming
hier sind die Stellplatzlisten:
http://www.womo-sp.org
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Beitragvon Joachim-Karl » 15.11.2007 - 11:03:06

Hallo,

auch bei meinem Fahrzeug begann die Garantie (Basis !) mit der Übergabe des Fahrzeuges an mich zu "laufen". Nach meiner Ansicht kann ich bei einem Problem am Basisfahrzeug z. B. jeden Fiat-Händler in Europa anfahren und den Mangel dort beheben lassen. Ich bin die vergangenen Jahre immer so verfahren und hatte noch nie ein Problem damit.

Bei Nachbesserungen am Aufbau habe ich jeweils vorab mit dem Händler gesprochen und das weitere Vorgehen mit ihm abgestimmt. Zumeist handelte es sich jedoch hierbei um keine eiligen Arbeiten. Jedoch habe ich auch schon andere Händler angefahren, wenn`s Probleme gab. Auch völlig problemlos und ohne vorherige Abstimmung mit dem Verkäufer.

Dichtigkeitsgarantie: Ich war mit meinem WoMo zur Durchführung dieser Arbeit bisher immer bei verschiedenen Händlern (Vertragshändlern der Marke), um der "Einäugigkeit" etwas vorzubeugen. Nach diversen Postings könnte dies für mich nun bedeuten, dass ein anderer Vertragshändler oder der Verkäufer ggf. Undichtigkeiten und deren Folgen nicht auf Garantie auszuführen bräuchte. Er könnte ja in Zweiflel ziehen, ob die Werkstatt im Vorjahr ordentlich gearbeitert hat. Oder habe ich da wieder etwas falsch interpretiert :?:

Es grüßt Joachim-Karl
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Beitragvon abo » 15.11.2007 - 13:08:09

Joachim-Karl hat geschrieben:...
Dichtigkeitsgarantie: Ich war mit meinem WoMo zur Durchführung dieser Arbeit bisher immer bei verschiedenen Händlern (Vertragshändlern der Marke), um der "Einäugigkeit" etwas vorzubeugen. Nach diversen Postings könnte dies für mich nun bedeuten, dass ein anderer Vertragshändler oder der Verkäufer ggf. Undichtigkeiten und deren Folgen nicht auf Garantie auszuführen bräuchte. Er könnte ja in Zweiflel ziehen, ob die Werkstatt im Vorjahr ordentlich gearbeitert hat. Oder habe ich da wieder etwas falsch interpretiert :?:


hallo

wieso?

die dichtheitsgarantie gibt DER HERSTELLER

du kannst zu allen VERTRAGSHAENDLERN dieses herstellers fahren die die BERECHTIGUNG haben solche dichtheitspruefungen durchzufuehren

da sehe ich kein problem

lg
g

PS:
garantie -> hersteller (und dessen VERTRAGShaendler)
gesetzliche gewaehrleistung -> DIESER EINE HAENDLER wo du dein fahrzeug gekauft hast (und sonst niemand)
abo
 

Beitragvon holiday » 15.11.2007 - 14:38:52

Bernhard 2 hat geschrieben:Hallo !

Folgende Erfahrung habe ich gemacht. Auf das Fahrzeug, bei mir ein Ducato, beginnt die Garantie bereits mit dem Zeitpunkt der Auslieferung zum Aufbauhersteller. Die Garantie für den Aufbau beginnt mit meinem Erwerb beim Händler. Es kann also sein, dass man für den Aufbau noch Garantieansprüche hat, während sie für das Fahrzeug schon abgelaufen sind. Das dürfte wohl nicht Allen bekannt sein.


mfG

Bernhard



das ist völlig normal,das die 2 jahre ab auslieferung vom werk,egal an wem anfangen zulaufen.

so jetzt kommts.


du kaufst das fahrzeug und mit der anmeldung MUß dein Händler die daten ändern lassen auf den anmeldezeitpunkt.und von da an beginnen die 2 jahre werksgarantie auf das basisfahrzeug.


das sollte ansich automatisch passieren,ist aber leider nicht so.
da hat dein händler was verschlafen,geht aber auch jetzt noch,falls dein fahrzeug von der anmeldung bis dato noch keine 2 jahre alt ist.
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"Das heißt, antworte ihnen nicht, denn das ist die Aufmerksamkeit, nach der sie sich sehnen."

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