Radarwarngerät - Verbot und Sicherstellung

Alles zum Thema Recht und Verkehr kann hier diskutiert werden.

Moderator: Mods

Radarwarngerät - Verbot und Sicherstellung

Beitragvon Gimli » 03.12.2007 - 14:26:20

Moin, moin !

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat mit der Entscheidung vom 13.11.2007 ( Az. 24 ZB 07.1970 ) folgenden Leitsatz zur Frage der Betriebsbereitschaft und einer evtl. Sicherstellung durch die Polizei getroffen:

"Wird bei einer Verkehrskontrolle festgestellt, dass im Frontbereich eines Fahrzeugs ein Radarwarngerät installiert ist, kann dieses Gerät zur Unterbindung eines drohenden Rechtsverstoßes gegen § 23 Abs. 1 b StVO sichergestellt und vernichtet werden.
Dies gilt selbst dann, wenn man das Gerät in Ermangelung eines Adapterkabelsals vorübergehend als noch nicht betriebsbereit ansieht."


Quelle (komplettes Urteil)


... aber, wer von uns hat denn so etwas schon dabei :wink:, oder ?

Grüße,
Uwe
Gimli
Mitglied
 
Beiträge: 512
Registriert: 28.08.2006 - 13:50:54

Re: Radarwarngerät - Verbot und Sicherstellung

Beitragvon Lutz_K12 » 03.12.2007 - 16:05:12

Gimli hat geschrieben:Moin, moin !

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat mit der Entscheidung vom 13.11.2007 ( Az. 24 ZB 07.1970 ) folgenden Leitsatz zur Frage der Betriebsbereitschaft und einer evtl. Sicherstellung durch die Polizei getroffen:

"Wird bei einer Verkehrskontrolle festgestellt, dass im Frontbereich eines Fahrzeugs ein Radarwarngerät installiert ist, kann dieses Gerät zur Unterbindung eines drohenden Rechtsverstoßes gegen § 23 Abs. 1 b StVO sichergestellt und vernichtet werden.
Dies gilt selbst dann, wenn man das Gerät in Ermangelung eines Adapterkabelsals vorübergehend als noch nicht betriebsbereit ansieht."


Quelle (komplettes Urteil)


... aber, wer von uns hat denn so etwas schon dabei :wink:, oder ?

Grüße,
Uwe


In diese Geräte-Kategorie fallen auch Navigationsgeräte, welche eine Software zur Warnung vor sogenannten "Blechpolizisten" ( mit Kameras bestückte Geschwindigkeitsmessgeräte am Strassenrand), sowie einer Warnung für Rotlicht-Kameras beinhalten!

Bei der Einreise in die Schweiz können Navis von den zuständigen Grenzorganen kontrolliert und allenfalls eingezogen werden, ausserdem kommt es zu einer Anzeige und einem anschliessenden Verfahren. Es sind nicht die Navis an sich verboten, sondern lediglich die entsprechende Software. Es wäre ein jeder gut beraten, diese POI's vorher zu löschen.
Lutz
Rimor BLUECAMP Sky 20 Bild
Benutzeravatar
Lutz_K12
Mitglied
 
Beiträge: 235
Registriert: 03.11.2007 - 16:22:22
Wohnort: CH

Re: Radarwarngerät - Verbot und Sicherstellung

Beitragvon Schwedenopa » 03.12.2007 - 16:38:31

Lutz_K12 hat geschrieben:In diese Geräte-Kategorie fallen auch Navigationsgeräte, welche eine Software zur Warnung vor sogenannten "Blechpolizisten" ( mit Kameras bestückte Geschwindigkeitsmessgeräte am Strassenrand), sowie einer Warnung für Rotlicht-Kameras beinhalten!

In der Schweiz ja, in Deutschland derzeit (noch?) nicht.

Das von Gimli verlinkte Urteil bezieht sich auf ein "richtiges" Radarwarngerät. Diese dürfen nach dem Urteil auch dann von der Polizei eingezogen und vernichtet werden, wenn sie zwar auf dem Armaturenbrett montiert, aber nicht an den Strom angeschlossen sind. Selbst dann, wenn das Anschlusskabel im Auto nicht auffindbar ist.

Was Navis mit Blitzer-POI-Liste betrifft, so streiten sich die Juristen in Deutschland noch. Zum einen darum, ob sie überhaupt die Bedingungen des StVO § 23 (1b) erfüllen. Zum anderen darum, ob sie, wenn sie denn diese Bedingungen erfüllen sollten, dann auch eingezogen und vernichtet werden dürfen. Oder ob die Polizei betroffene Fahrer lediglich auffordern darf, die POI-Liste zu löschen, und ggfs. ein Bußgeld verhängen kann.

Und wenn zwei Juristen sich streiten, dann prallen bekanntlich mindestens drei verschiedene Meinungen aufeinander... :wink:

MfG
Gerhard
Ehemals "EuraGerhard".
Fahre jetzt Frankia I 680 BD: Bild
Benutzeravatar
Schwedenopa
Moderator
 
Beiträge: 4847
Registriert: 11.02.2004 - 23:22:05
Wohnort: Uppsala

Beitragvon Philanthrop » 03.12.2007 - 17:42:41

Hallo zusammen,

also das Thema "Blitzer und Schweiz" wurde sicher nicht nur im TomTomForum hoch und runter diskutiert. "Findige" Programmierer haben eine kleine Datei geschrieben, die die POI`s "verschwinden läßt. Wen es interessiert hier der Link
Gruß Phil

Es ist nicht genug beschäftigt zu sein, das sind auch Ameisen.
Durchschnittsverbrauch 2.8 JTD (A5481): Bild
Benutzeravatar
Philanthrop
Mitglied
 
Beiträge: 510
Registriert: 19.07.2006 - 13:55:00
Wohnort: Rhoihesse

Beitragvon Gimmund » 03.12.2007 - 17:54:55

Hi All,

das neueste Update vom POI-Warner hat auch ne Funktion, die die Blitzer-POI per Knopfdruck löscht.

Gruss,
Gwaihir
:)
Bild

Es gibt 2 Regeln für Erfolg: 1) Erzähle niemals alles, was du weißt. -- R.H.Lincoln

Nach demTrip ist vor dem Trip:
Zur Zeit: Rheinhessen
Danach: wer weiß das schon
Benutzeravatar
Gimmund
Mitglied
 
Beiträge: 4871
Registriert: 16.06.2002 - 23:41:37
Wohnort: Rheinhessen

Beitragvon Rossi » 03.12.2007 - 19:00:41

ich kann mir nicht vorstellen, das in Deutschland jemand auf meine Software zugreifen darf.

Wenn ich meinen Laptop auf dem Beifahrersitz liegen habe (zugeklappt), kann auch keiner kommen und sagen: Bitte öffnen ich möchte Ihre Software kontrollieren. Hierfür wird eine richterliche Anordnung benötigt. Bei meinem PDA ist es genauso.
Viele Grüße

Bernd
___________________________
lächle und die Welt lächelt zurück
Benutzeravatar
Rossi
Mitglied
 
Beiträge: 78
Registriert: 31.05.2006 - 21:28:53
Wohnort: Nörvenich

Beitragvon Gimli » 03.12.2007 - 19:16:26

Hallo Bernd,

naja, so locker würde ich das an Deiner Stelle nicht sehen :wink:.

Schau´ mal h i e r .

Grüße,
Uwe
Gimli
Mitglied
 
Beiträge: 512
Registriert: 28.08.2006 - 13:50:54

Beitragvon Rossi » 03.12.2007 - 20:28:12

Hallo Uwe,

kein Problem! Radarwarngeräte haben in Deutschland keine Zulassung.

Ich habe vom Laptop oder PDA gesprochen.
Viele Grüße

Bernd
___________________________
lächle und die Welt lächelt zurück
Benutzeravatar
Rossi
Mitglied
 
Beiträge: 78
Registriert: 31.05.2006 - 21:28:53
Wohnort: Nörvenich

Beitragvon abo » 03.12.2007 - 22:43:36

Rossi hat geschrieben:Hallo Uwe,

kein Problem! Radarwarngeräte haben in Deutschland keine Zulassung.

Ich habe vom Laptop oder PDA gesprochen.


hallo

bei uns werden immer wieder bei volksfesten und jugendveranstaltungen razzien gemacht nach kopierten CDs und DVDs in autos

was genau sollte daran nicht in ordnung sein?

seid schengen dürfen ja bundesweit zollkontrollen vorgenommen werden, und zwar auch durch die polizei

das war früher anders, da hätte es vermutlich eines durchsuchungsbefehls oder ähnlichem bedurft ....

lg
g
abo
 

Beitragvon Rossi » 03.12.2007 - 23:38:58

hm?

bin wahrscheinlich zu weit vom Leben weg.

Bei uns werden nur "normale" Polizeikontrollen gemacht! Razzien?

Bei uns tanzt keine Hundertschaft an, um bei Fahrzeugen Laptops oder PDAs zu kontrollieren.

In meinem Fahrzeug findet aber auch kein Volksfest statt! Ich habe aber auch nicht von Razzien gesprochen. Ein Polizist darf noch nicht mal in meinen Kofferraum greifen und irgendetwas kontrollieren, geschweige den in meinen Laptop schauen. Es sei denn es ist Gefahr im Verzug und es besteht Gefahr für Leib und Leben.

Ich glaube nicht, dass dies in Wien so anders ist, weiß es aber nicht
Viele Grüße

Bernd
___________________________
lächle und die Welt lächelt zurück
Benutzeravatar
Rossi
Mitglied
 
Beiträge: 78
Registriert: 31.05.2006 - 21:28:53
Wohnort: Nörvenich

Beitragvon abo » 03.12.2007 - 23:51:36

Rossi hat geschrieben:.... Ein Polizist darf noch nicht mal in meinen Kofferraum greifen und irgendetwas kontrollieren, geschweige den in meinen Laptop schauen. Es sei denn es ist Gefahr im Verzug und es besteht Gefahr für Leib und Leben.
....t



hallo

ich denke nicht dass die gesetzeslage in dem punkt unterschiedlich ist

eventuell ist schengen und die reisefreiheit an dir vorübergegangen?

du hattest recht mit deiner meinung.
früher

jetzt ist bundesweit an jeder stelle und zu jeder zeit eine zoll/steuerrechtliche überprüfung deines fahrzeuges und der mitgeführten gegenstände drinn ...

versuch eines quellennachweises (verfilxt, hjaben wir keine juristen her am board?):

quelle:
http://www.zoll.de/f0_veroeffentlichung ... index.html

zitat (auszugsweise):
.... Als Ausgleich zu den weggefallenen stationären Grenzkontrollen überwachen Mobile Kontrollgruppen, kurz MKG, bundesweit den grenzüberschreitenden Warenverkehr. Die MKGen haben hauptsächlich die Aufgabe, den Zigaretten- und Rauschgiftschmuggel zu bekämpfen. Daneben führen sie Bargeldkontrollen zur Bekämpfung der Geldwäsche durch.
Zum 01. Mai 2004 wurde die Anzahl der MKGen von 45 auf 60 erhöht. Heute sind in den Mobilen Kontrollgruppen bundesweit fast 1.600 Zöllnerinnen und Zöllner im Einsatz - das sind rund 900 mehr als vor dem 01. Mai 2004...."

ich denke heute sind es schon viel mehr

und "normale" polizisten dürfen das auch
taschenkontrolle
fahrzeugdurchsuchung
alles

OHNE jeden richterlichen beschluss

lg
g
abo
 

Beitragvon Rossi » 04.12.2007 - 00:23:43

Menno abo,

Du forderst mich mitten in der Nacht aber ganz schön.

Polizei
Durchsuchung:
Zur sog. Gefahrenabwehr laut PolG des jeweiligen Landes ist dies zulässig :)

Bei einer verdachtsunabhängigen Verkehrskontrolle ist eine Durchsuchung der Personen bzw. der mitgeführten Sachen untunlich.

Eine Inaugenscheinnahme des Fahrzeuges darf zur Feststellung der allgemeinen Verkehrssicherheit durchgeführt werden. Dies ist jedoch nicht einer Durchsuchung gleichzusetzen.
Bei einer "normalen" Verkehrskontrolle kann der kontrollierende Beamte jedoch das Vorzeigen von Verbandsmaterial oder des Warndreiecks, welches sich oftmals im Kofferraum befindet, verlangen, um so einen Einblick in den Kofferraum und somit eventuell neue Verdachtsmomente zu erlangen.

Schengener Abkommen:
In der Folge der Ablehnenden Haltung der EU-Kommission, wurde sie schließlich auch auf einen Bereich von 30 Km entlang der Schengenaussengrenzen beschränkt. Auch darf sie nicht systematisch angewendet werden, so dass der Eindruck von neuerlichen Grenzkontrollen erweckt würde.

Zoll:

Der Zoll darf Dein Fahrzeug durchsuchen zum Sicherstellen von Waren die evetuell über die Grenzen gekommen sind.

QUELLEN: ZOLL+ Juraforum

Wenn wir noch zwei Runden weitermachen, lege ich ein Examen ab und wir eröffnen eine Anwaltskanzlei.
:lol:
Viele Grüße

Bernd
___________________________
lächle und die Welt lächelt zurück
Benutzeravatar
Rossi
Mitglied
 
Beiträge: 78
Registriert: 31.05.2006 - 21:28:53
Wohnort: Nörvenich

Beitragvon abo » 04.12.2007 - 00:42:09

Rossi hat geschrieben:...
Wenn wir noch zwei Runden weitermachen, lege ich ein Examen ab und wir eröffnen eine Anwaltskanzlei.
:lol:


hallo

wäre ned schlecht
bräuchte man(n) öfters

mein wissensstand:
die 30km waren der erste schritt nachdem die grenzen abgebaut wurden
das wurde dann planmässig abgeschafft und soll jetzt im gesamten bundesgebiet zulässig sein.

die polizeiecke hast du richtig zitiert
dass stimmt schon

die zollbestimmungen hast du da schon ein wenig simplifiziert

guck mal:

http://forum.jurathek.de/archive/index.php/t-25975.html

zitat:
"... Stimmt auch wieder nicht und das ist der große Fehler den machen Leute begehen, das Kfz. steht rechtlich gesehen der Wohnung eben nicht gleich d.h. für eine Durchsuchung des Kfz. muß nicht mal "Gefahr im Verzug" vorhanden sein, sondern sie ist im Rahmen der verdachtsunabhängigen Kontrolle ohne weiteres möglich. Ebenso hat da der Zoll auch noch erweiterte Befugnisse, z.B. Schleierfahndung die sich auch auf die Autobahnen erstreckt...."

"...Die Zollgrenzbezirke wurden vor laaaaaanger Zeit ersatzlos vernichtet. Der Zoll ist bundesweit zuständig.
:..."


lg
g
abo
 

Beitragvon 4art » 04.12.2007 - 09:45:54

Und genau deshalb heisst die zuständige Behörde in Deutschland ja nicht mehr Bundesgrenzschutz sondern Bundespolizei. Und die Jungs verstehen wirklich keinen Spass. Allerdings an die Guardia di Finanza in Italien kommen Sie - noch - nicht ran.

Tatsächlich finde ich die Frage interessant, ob ein Auto in Bezug auf Durchsuchung dem heimischen Heim gleichgesetzt ist oder hier andere Bestimmungen gelten. Nur: Wie könnte dann ein versteckt angebrachter Radarwarner gefunden werden? Wie könnten in der Schweiz POI-Warner, nach denen tatsächlich gefandet wird, gefunden werden?
4art
Mitglied
 
Beiträge: 512
Registriert: 20.05.2005 - 20:42:00
Wohnort: Riedt bei Erlen CH

Beitragvon Gimli » 04.12.2007 - 10:03:37

4art hat geschrieben:...
Tatsächlich finde ich die Frage interessant, ob ein Auto in Bezug auf Durchsuchung dem heimischen Heim gleichgesetzt ist oder hier andere Bestimmungen gelten. ...


Moin, moin !

Eine Durchsuchung ( § 102, 103 StPO ) kann sich auf Personen, Sachen, Gebäude, Fahrzeuge, Gelände und Gewässer erstrecken.

Der Begriff der "Person" dürfte unstrittig sein.

Bei Sachen ist das Durchsuchungsobjekt jegliche bewegliche Sache inkl. Tiere (theoretisch); Beispiele: Möbel, Fahrzeuge, Kleidung, die nicht getragen wird (§ 102 StPO).

Als Wohnung zählen gewöhnliche Wohnungen, Wohnhäuser, Hotelzimmer, Wohnwagen, Schlafkabinen von Kfz, Kojen in Wasserfahrzeugen u.ä. Diese Objekte müssen tatsächlich und regelmäßig als Wohnung genutzt werden.

Es wird unterschieden zwischen der strafprozessualen Durchsuchung nach Strafprozessrecht, der gefahrenabwehrenden Durchsuchung nach Polizeirecht und der strafvollzugsrechtlichen Durchsuchung nach Strafvollzugsrecht.

Für die Anordnung von Durchsuchungen im Strafverfahren ist der Richter zuständig.

Bei Gefahr in Verzug dürfen diese Durchsuchungen - auch ohne richterliche Anordnung - durch den Staatsanwalt oder durch Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft angeordnet und durch Polizeibeamte oder Steuer-/Zollfahnder durchgeführt werden.

Die Durchsuchung zur Gefahrenabwehr ( hier: andauernde Rechtsverletzung -- OWi - - durch Vorhalten eines nicht zugelassenen Radarwarners bzw. Software /POI ) dient der Abwehr einer konkreten Gefahr. Auch der Eigensicherung wegen wären Durchsuchungen ohne richterlichen Beschluss möglich. Die Regelungen sind landesspezifisch. Ein richterlicher Beschluss ist hier i.d.R. nicht erforderlich !

Es ist also mitnichten erforderlich, dass, wie Rossi geschrieben hat, eine Gefahr für Leib oder Leben vorliegen muss.

Eine verdachtsunabhängige Durchsuchung einer Sache ( Kofferraum eines Pkw ) ist demnach nach Gefahrenabwehrrecht durchaus denkbar ( und wird auch so praktiziert ).

Grüße,
Uwe
Gimli
Mitglied
 
Beiträge: 512
Registriert: 28.08.2006 - 13:50:54

Nächste

Zurück zu Recht und Verkehr

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder