Hallo,
dies hier:
Klaus2 hat geschrieben:Der Radarwarner hat mit Polizei nur zu tun, dass er gegen das Fernmeldegesetz verstößt und somit ist es eine nichtgenehmigte Funkempfangsanlage und kann unverzüglich beschlagnamt werden
ist Schnee von gestern. Das Fernmeldegesetz gibt es nicht mehr, das Verbot von Radarwarnern steht mittlerweile in der Straßenverkehrsordnung:
StVO §23 (1b): Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).Da die StVO jedoch lediglich den Betrieb und die "betriebsbereite Mitführung" verbietet, dürfen Radarwarner frei verkauft und transportiert werden. Stichwort: Freier Warenverkehr. Selbst wenn man bei einer Polizeikontrolle den ganzen Kofferraum voll mit (verpackten) Radarwarnern gepackt hat, kann einem nichts passieren. Womit auch diese Frage beantwortet wäre:
Wilfried . M hat geschrieben:Sollte keiner die Frage stellen, na warum werden die Dinger bei uns verkauft ?
Und wer nur auf einem öffentlich nicht zugänglichen Privatgrundstück damit rumfährt, darf ja auch gerne einen Radarwarner installieren.
Übrigens: Auch wenn ein Navi mit installierter Radar-POI in Deutschland nicht eingezogen und vernichtet wird. Die Definition des o.g. StVO-Paragrafen erfüllt es trotzdem. Wer also mit so einem Gerät erwischt wird, zahlt 75 ? Bußgeld und kriegt 4 Punkte in Flensburg. Bzw., falls Vorsatz nachgewiesen wird, sogar das Doppelte!
Und mit 18 Flens-Punkten ist der Führerschein weg.
MfG
Gerhard