Gewissensfrage?

Alles zum Thema Recht und Verkehr kann hier diskutiert werden.

Moderator: Mods

Beitragvon Bernhard 2 » 08.12.2007 - 16:56:07

Hallo Abbiamo !

Wenn Du auf einer öffentl. Waage das WoMo wiegen lässt, muss vom angezeigtem Gewicht der Toleranzwert der Waage abgezogen werden.



Gruß Bernhard
Benutzeravatar
Bernhard 2
Mitglied
 
Beiträge: 514
Registriert: 22.03.2007 - 12:51:54
Wohnort: NRW

Beitragvon Schwedenopa » 08.12.2007 - 17:21:33

abbiamo hat geschrieben:beim schrotthändler wog das fahrzeug 110 kg mehr als bei der summe der achsmessungen. wie kann das sein, und wie würde denn im ernstfall eine messung von den behörden ( polizei ) aussehen? achsen oder gesamt messung?

Wie alle Messinstrumente haben auch Fahrzeugwaagen eine gewisse Ungenauigkeit. Bei geeichten Fahrzeugwaagen, wie sie von der Polizei verwendet werden (müssen), darf diese - so weit ich weiß - nicht mehr als 2% betragen. Der Unterschied zwischen der Waage bei der Werkstatt und beim Schrotthändler ist also (gerade noch) im Bereich des Erlaubten. Wobei zu klären wäre, ob beide Waagen wirklich geeicht waren.

Physikalisch gesehen ist es egal, ob man das gesamte Fahrzeug auf einmal wiegt, oder Achs- bzw. Radlasten einzeln misst und dann zusammenzählt. Bei mobilen Polizeikontrollen werden meist die Radlasten gemessen. Die Messungenauigkeit, die dabei durch die leichte Schräglage des Fahrzeugs entsteht (man muss mit dem zu wiegenden Rad auf eine flache, auf dem Boden liegende Waage auffahren), ist erstens vernachlässigbar, und wirkt sich zweitens stets zu Gunsten des kontrollierten Fahrers aus.

MfG
Gerhard
Ehemals "EuraGerhard".
Fahre jetzt Frankia I 680 BD: Bild
Benutzeravatar
Schwedenopa
Moderator
 
Beiträge: 4847
Registriert: 11.02.2004 - 23:22:05
Wohnort: Uppsala

Beitragvon womomax » 08.12.2007 - 17:50:37

Moin,

einer meiner Profs hat immer gesagt: wer misst, misst Mist!
Soviel nur kurz zu Meßergebnissen bei unterschiedlichen Meßinstrumenten oder dgl..
Da kommt nahezu immer was anderes bei raus.
Die Sache ist natürlich wichtig, wenn man sich am zulGG bewegt.
Die eine Waage hat Abweichung nach obern, die andere Waage evtl. nach unten.
Da kann dann schon etwas zusammen kommen. Möglicherweise halt auch zuviel. :cry:
Ich würde also die Meßtoleranz nicht schon mit zuladen. :wink:
Aber abbiamo ist ja zukünftig bestens aufgestellt.
Grüße vom
womomax
_________________
Alle Menschen sind klug, die einen vorher, die anderen nachher. ;-)
Benutzeravatar
womomax
Mitglied
 
Beiträge: 408
Registriert: 19.08.2007 - 12:42:32
Wohnort: Südheide bei den Ottern

Beitragvon abo » 08.12.2007 - 22:31:10

abbiamo hat geschrieben:...
beim schrotthändler wog das fahrzeug 110 kg mehr als bei der summe der achsmessungen. wie kann das sein, und wie würde denn im ernstfall eine messung von den behörden ( polizei ) aussehen? achsen oder gesamt messung?


hallo

da muss an sich das gleich rauskommen
typischerweise haben solche waagen eine toleranz von 50 bis 70kg

das die genau einmal so und einmal so falsch gehen würde mich wundern

bist du evt beim schrotthändler noch am steuer gesessen und in der werkstatt nicht mehr? ;-)

oder eine menge sprit verfahren am weg?

wäre schon clever rauszufinden wieviel die karre wirklich hat
bist du im bereich der eintragungen im schein?
ungefähr zumindestens?

lg
g
abo
 

Beitragvon abbiamo » 08.12.2007 - 23:29:32

abo,
gleiche bedingungen, die entfernung betrug etwa 17 km, da kann nicht viel gewicht am kraftstoff weg sein.
ich denke, dass bei der achsenwiegung wg. überhang differenz vorne/ hinten einfach keine genauen werte erreicht werden können weil immer ein grösserer oder kleinerer teil des fahrzeuges ausserhalb steht? wenn das fahrzeug kompl. auf der waage ist würde ich sagen die messung ist richtiger, abzgl. bzw, zzgl. eben der ( welcher ? ) toleranz.
eintragung ist 3500kg, gewicht , fahrzeug leer, 1 fahrer und dieseltank voll 3460 bzw. 3540 . deshalb ja auch auflastung
abbiamo
abbiamo
Mitglied
 
Beiträge: 535
Registriert: 29.09.2007 - 11:19:22
Wohnort: Neuss

Lasten

Beitragvon Wilfried . M » 09.12.2007 - 00:27:06

Hallo Abbiamo,

ob Achse oder Komplettfahrzeug zum wiegen, die Summe darf nicht das zlGg, überschreiten.
Hat man ein Fahrzeug mit 3,5 Tonnen zlGg, sind aber auch die zulässigen Achslasten aufgeführt, welche sich aus der Summe beider ergibt.
Ich kann demnach nicht bei einer Achslast, vorn von 1800 kg, welche ich momentan um 200 kg unterschritten habe ( fehlende Zuladung),
diese 200 kg einfach hinten zuzüglich verlasten.
Ich werde dann bei einer Kontrolle empfindlich berührt.
Gruß
Wilfried
Grüße aus dem Norden
mit Hymer B 544/ Ducato 14, 2,5 TD von 1994
Benutzeravatar
Wilfried . M
Mitglied
 
Beiträge: 899
Registriert: 27.02.2006 - 00:15:15
Wohnort: Schleswig- Holstein

Beitragvon abbiamo » 09.12.2007 - 10:52:00

wilfried,

ist das nur bei 3,5 t so oder auch z.b.
z.gg. 3850, insgesamt nicht überschritten,
achlast hinten jedoch überschritten.
tut das auch weh?

abbiamo
abbiamo
Mitglied
 
Beiträge: 535
Registriert: 29.09.2007 - 11:19:22
Wohnort: Neuss

Beitragvon oldman » 09.12.2007 - 11:36:00

Hallo abbiamo,

die Polizei wiegt immer die Achslasten und errechnt daraus das Gesamtgewicht.
Wenn es dann zuviel ist, musst Du zu einer geeichten Waage.

Auch bei Einhaltung des zGG ist oft eine der zulässigen Achslasten überschritten und das ist meist gefährlicher, denn die Traglasten der zB. Radlager und Reifen ist dem erhöhten Gewicht nicht gewachsen.

Natürlich ist dies auch Bußgeldpflichtig.

Die Summe der zul. Achslasten kann auch mehr ergeben als das zGG.

ZB. bei mir zul Achslast vorne: 1850
zul Achslast hinten: 2120
zGG: 3500

Hier kann ich noch auflasten, jedoch auch nur bis 3850 kg.

Gruß vom Nikolaus
Zuletzt geändert von oldman am 09.12.2007 - 13:24:20, insgesamt 1-mal geändert.
Unterwegs mit Laika Ecovip H600
Benutzeravatar
oldman
Mitglied
 
Beiträge: 468
Registriert: 07.06.2003 - 18:48:01
Wohnort: Niederbayern

Beitragvon abo » 09.12.2007 - 12:03:16

abbiamo hat geschrieben:wilfried,

ist das nur bei 3,5 t so oder auch z.b.
z.gg. 3850, insgesamt nicht überschritten,
achlast hinten jedoch überschritten.
tut das auch weh?

abbiamo



hallo

GENAU das tut weh!
die achslasten sind das was kontrolliert wird und diese ergeben das HZLGG

das ist ja auch das was wir hier seitenlang recht kontroversiell diskutiert haben

bei einem abgelastete fahrzeug bleiben meist die achslasten unverändert im brief, das HZLGG wird aber reduziert

bei einer kontrolle ist ein abgelastetes fahrzeug also zwar meist unterhalb der zulässigen achslasten, aber trotzdem über dem eingetragenen HZLGG

die achslasten haben technisch bedeutung (darauf ist - wie schon oben gesagt) die fahrzeugtechnik ausgelegt

diese sollten unbedingt eingehalten werden, darüber kanns auch mal gefährlich werden (felgenlasten, reifenlasten etc)

das HZLGG als ganzer hat technisch eine etwas geringe bedeutung (lediglich gesamtbremsleistung etc hat damit zu tun)

lg
g
abo
 

Achslasten

Beitragvon Wilfried . M » 09.12.2007 - 13:14:11

Hallo Freunde,

Beispiel:
Ich habe das zGG meines Wo mo`s noch nicht überschritten, jedoch eine der Achslasten ist überschritten.
Ergo,.... ich bin in der Regulierung durch die Polizei.

Bitte keine Irrung.
Es wird reguliert, wenn das zGG überschriten ist, und es wird auch reguliert, wenn die Achslast überschritten ist.
Ich kann demnach nach zwei Punkten reguliert werden.
Diese Gewichtskontrollen finden laut Gesetz bei allen Kfz ihre Anwendung.
Krad,PKW,Womo,LKW, u.s.w. egal welcher Gewichtsklasse.
Eine Regulierung kann auch bis zum Entzug der Betriebserlaubnis gehen.


Gruß
Wilfried
Grüße aus dem Norden
mit Hymer B 544/ Ducato 14, 2,5 TD von 1994
Benutzeravatar
Wilfried . M
Mitglied
 
Beiträge: 899
Registriert: 27.02.2006 - 00:15:15
Wohnort: Schleswig- Holstein

Beitragvon abbiamo » 09.12.2007 - 13:51:06

Hallo,
ich schon wieder,
wer kann mir sagen welche achslasten ( v. u. hi. ) ich bei einer auflastung auf 4000kg dann haben werde und
was die derzeitigen reifen 215/75R16C113 dazu sagen?
abbiamo
abbiamo
Mitglied
 
Beiträge: 535
Registriert: 29.09.2007 - 11:19:22
Wohnort: Neuss

Beitragvon oldman » 09.12.2007 - 14:30:49

Hallo abbiamo,

die Achslasten stehen in den Zulassungspapieren.

Zum Traglastindex hier ein Auszug.

113 = 1150 Kg je Reifen
116 = 1250 kg je Reifen

Gruß Nikolaus
Unterwegs mit Laika Ecovip H600
Benutzeravatar
oldman
Mitglied
 
Beiträge: 468
Registriert: 07.06.2003 - 18:48:01
Wohnort: Niederbayern

Beitragvon Schwedenopa » 09.12.2007 - 14:53:27

Hallo!

abbiamo hat geschrieben:ich denke, dass bei der achsenwiegung wg. überhang differenz vorne/ hinten einfach keine genauen werte erreicht werden können weil immer ein grösserer oder kleinerer teil des fahrzeuges ausserhalb steht?

Das spielt keine Rolle. Es muss in jedem Falle die gesamte Gewichtskraft, die das Fahrzeug ausübt, über die vorhandenen Achsen und Räder auf den Boden übertragen werden. Wie viel Fahrzeug dabei "überhängt", ist egal.

Um nun eine (rechtlich nicht haltbare) Bestrafung eines Fahrers nur wegen der Messungenauigkeit der Waage zu vermeiden, wird bei einer Gewichtskontrolle immer eine gewisse Toleranz abgezogen. So weit ich weiß beträgt diese Toleranz in Deutschland 5% und in der Schweiz 3% des Anzeigewerts.

Ob aber die zulässige Gesamtmasse, oder "nur" eine der Achslasten überschritten wird, spielt rechtlich keine Rolle. Wobei man eine reine Überschreitung einer Achslast evtl. durch "Umschichten" der Ladung ausgleichen kann.

MfG
Gerhard
Ehemals "EuraGerhard".
Fahre jetzt Frankia I 680 BD: Bild
Benutzeravatar
Schwedenopa
Moderator
 
Beiträge: 4847
Registriert: 11.02.2004 - 23:22:05
Wohnort: Uppsala

Beitragvon abbiamo » 10.12.2007 - 13:25:07

Hallo oldman,
du hast eine pn !
abbiamo
abbiamo
Mitglied
 
Beiträge: 535
Registriert: 29.09.2007 - 11:19:22
Wohnort: Neuss

Vorherige

Zurück zu Recht und Verkehr

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder