Fahren entgegen Fahrtrichtung ohne Gurt

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Fahren entgegen Fahrtrichtung ohne Gurt

Beitragvon Guenner » 13.02.2008 - 16:04:21

Unser Wohnmobil ist laut Papieren für 4 Personen zugelassen. Die Sitzmöglichkeiten sind natürlich Fahrer- und Beifahrersitz. Zwei weitere Sitzplätze mit entsprechenden Gurten sind in Fahrtrichtung an der (Vierer)-Dinette. Gegenüber befinden sich noch zwei Sitzplätze ohne Gurt. Dürfen auf diesen Sitzen Fahrgäste befördert werden? Wer kann mir eine Auskunft geben? Herzlichen Dank!
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Beitragvon tomtom » 13.02.2008 - 16:36:27

Guten Tag, unbekannter Frischling. Ein simples Hallo wäre wohl angebracht gewesen, oder?
Klare Antwort: NEIN! Wie sollen denn 6 "Mann" transportiert werden dürfen, wenn nur 4 eingetragen sind??? Tststststststs
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Beitragvon Wilfried . M » 13.02.2008 - 20:12:50

Hallo Guenner,
ich schließe mich der Auskunft von TomTom an.
Es gibt aber eine Ausnahme:
Bei älteren Modellen, welche für 6 Personen zugelassen sind, aber nur in Fahrtrichtung S.-Gurte haben, können die Personen auf der , zur Fahrtrichtung rückw., Personen sitzen.
Ich würde aber aus Sicherheitsgründen auch dort nie Personen transportieren.
Diese Modelle , nach meiner Ansicht, stammen aus den Jahren vor 1994.

Gruß
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Beitragvon Gimli » 13.02.2008 - 20:20:28

Hallo Guenner,

die Vorschrift über Rückhaltesysteme ( §35a StVZO ) schreibt für ein Womo vor, dass diese dort angebracht sein
müssen ( verkürzt dargelegt :wink: ).

Der § 21a StVO sagt, dass vorgeschriebene Sicherheitsgurte während der Fahrt angelegt sein müssen.
Es gibt da zwar Ausnahmen, aber unter die fallen die Womos nicht.


Ergo: keine Personenbeförderung auf den Sitzen ohne Gurt

Gruß,
Uwe
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Beitragvon 4art » 13.02.2008 - 20:36:43

Konkret sind also alle Womos, welche nur über 4 Gurte verfügen, in D für 4 Personen zugelassen? Das wäre ja der Umkehrschluss, oder? Womos vor 1993 hatten hinten üblicherweise ja nicht mal Beckengurten :shock: Was ist dann mit diesen Geräten?
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Beitragvon Wilfried . M » 13.02.2008 - 20:37:46

Lieber Uwe,
ich wage " Einspruch " anzumelden.
Der 21 a ist schon richtig, jedoch hat einen älteres Fahrzeug noch eine Zulassung und bauartbedingt keine Rückhaltevorrichtungen, so ist die Eintragung im Schein noch gültig.
Abänderungsweise kann dieser Zustand, zu Gunsten der Sicherheit
eingeengt werden, indem bei Ummeldungen, oder Wiederzulassung der Schein geändert wird.
Die Änderung kann festlegen, daß nur auf Sitzplätzen mit Rückhaltevorrichtungen die Mitnahme erlaubt ist, also Verringerung der Eintragung, oder das Fahrzeug ist zur Wiederzulassung vollständig mit Rückhaltevorrichtungen ausgestattet, welches vom TÜV bestätigt wurde.

Sorry, aber so wurde dies meinem Freund Axel erläutert, welcher vor der Frage stand, solch ein älteres Fahrzeug zu kaufen.

Liebe Grüße
Wilfried
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Beitragvon pekakü » 13.02.2008 - 21:21:49

tomtom hat geschrieben:Guten Tag, unbekannter Frischling. Ein simples Hallo wäre wohl angebracht gewesen, oder?
Klare Antwort: NEIN! Wie sollen denn 6 "Mann" transportiert werden dürfen, wenn nur 4 eingetragen sind??? Tststststststs
TomTom


Na ja, ganz so abwegig ist das nun doch nicht, denn:

den meisten Autofahrern ist auch nicht bekannt, dass, obwohl bspw. nur 5 Gurte im FG sind, dennoch bei 6 Sitzplätzen der 6. Mitfahrer ohne Gurt transportiert werden darf.
Ein Bußgeld fällt zur Zeit noch nur dann an, wenn ein zur Verfügung stehender Gurt nicht genutzt wird.
Dennoch ist das beim WOmO ABER NICHT SO!!!

LG
Peter
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Beitragvon oskar01 » 13.02.2008 - 23:23:26

Hallo..Guenner.bei meinen Fahrzeug sind endgegen der Fahrtrichtung Beckengurte angebracht.Vieleicht mal bei Tüf oder Dekra nachfragen ob Nachrüstung und Eintragung auf 6 Personen möglich ist.Nicht gleich den Kopf in den Sand stecken.gruß Oskar01 :wink:
Das Heute ist Morgen schon von Gestern.--McLouis Dart Alkoven 2,3JTD ,EZ.09.06
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Beitragvon Gimli » 14.02.2008 - 07:15:02

4art hat geschrieben:Konkret sind also alle Womos, welche nur über 4 Gurte verfügen, in D für 4 Personen zugelassen? Das wäre ja der Umkehrschluss, oder? Womos vor 1993 hatten hinten üblicherweise ja nicht mal Beckengurten :shock: Was ist dann mit diesen Geräten?



Es heißt, dass vorgeschriebene Gurte anzulegen sind !
Wenn diese aufgrund des alten Baujahres nicht vorgeschrieben sind ... dann kann man sie wohl auch nicht anlegen, oder ?

---------------------------

Der TÜV Nord sagt dazu:


----
Bei ab dem 01.01.1992 in den Verkehr gekommmenen Wohnmobilen sind an allen in Fahrtrichtung angeordneten Sitzplätzen bauartgenehmigte Sicherheitsgurte mit geprüften Verankerungspunkten erforderlich und zwar

* vorn außen Dreipunktgurte,
* an den übrigen Sitzen genügen Beckengurte.
----
Seit dem 01.10.1999 müssen neu zugelassene Wohnmobile ausgerüstet sein mit:

* 3-Punkt-Automatikguten auf vorderen äußeren Sitzen in Fahrtrichtung
* 3-Punkt-Automatikguten auch auf hinteren äußeren Sitzen in Fahrtrichtung, falls das zulässige Gesamtgewicht des Wohnmobils nicht über 2,5 t liegt
* mindestens bauartgenehmigten Beckengurten an geprüften Verankerungspunkten auf allen anderen Sitzen in und gegen die Fahrtrichtung.

----------------

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Beitragvon Wilfried . M » 14.02.2008 - 11:31:57

Lieber Uwe,
Dank für die endgültige Herstellung der Klarheit.
Gruß
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Beitragvon vland » 14.02.2008 - 14:34:05

...hm, bei mir steht in der zulassungsbescheinigung unter pkt. 5: "fahrzeug zur personenbeförderung bis 8 sitzplätze". heisst das jetzt, wenn ich zu meinen 6 serienmäßigen sicherheitsgurten noch 2 an der seitensitzbank anbringen würde, bis zu 8, ansonsten 6 personen mitnehmen dürfte?

gruß, volker
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Beitragvon Gimli » 14.02.2008 - 14:42:28

vland hat geschrieben:...hm, bei mir steht in der zulassungsbescheinigung unter pkt. 5: "fahrzeug zur personenbeförderung bis 8 sitzplätze". heisst das jetzt, wenn ich zu meinen 6 serienmäßigen sicherheitsgurten noch 2 an der seitensitzbank anbringen würde, bis zu 8, ansonsten 6 personen mitnehmen dürfte?

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Tja, dann sage ich mal, dass die Eintragung wohl fehlerhaft sein dürfte, da Wohnmobile i.d.R. als "So.Kfz" eingetragen werden ....



Gruß,
Uwe
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Beitragvon vland » 14.02.2008 - 15:42:18

Gimli hat geschrieben:
vland hat geschrieben:...hm, bei mir steht in der zulassungsbescheinigung unter pkt. 5: "fahrzeug zur personenbeförderung bis 8 sitzplätze". heisst das jetzt, wenn ich zu meinen 6 serienmäßigen sicherheitsgurten noch 2 an der seitensitzbank anbringen würde, bis zu 8, ansonsten 6 personen mitnehmen dürfte?

gruß, volker


Tja, dann sage ich mal, dass die Eintragung wohl fehlerhaft sein dürfte, da Wohnmobile i.d.R. als "So.Kfz" eingetragen werden ....



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das dachte ich auch, aber beim vorbesitzer (vermieter) stand es auch schon so drin.

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Beitragvon 4art » 14.02.2008 - 17:47:06

Die alten Kisten in der Schweiz sind - wenn zum Beispiel Heck und Mittelsitzgruppe vorhanden - alle für 8 Pax zugelassen. Soviele Sitze - soviele Passagiere. Basta. So wirklich richtige Gewichtsprobleme gab's mit den ollen 280ern ja nicht wirklich.
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Beitragvon womomax » 14.02.2008 - 18:19:10

Moin,

also die Sache mit den Gurten...
Mein 2003er Welcome, für 5 Pers. zugel., hat auf der Längsbank hinterm Beifahrer einen ausgewiesenen Sitzplatz
ohne jegliche Sicherung (ist ja auch nicht in, oder entgegen der Fahrtrichtung :wink: )
Ich halte das für groben Unfug und frage mich wie so etwas genehmigt werden konnte.
Die anderen Plätze sind mit 3-Pkt.-Gurten gesichert, man kann also mit 4 Pers. relativ sicher Reisen. :)
Grüße vom
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