Vollmacht bei Fremdwomo im Ausland?

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Vollmacht bei Fremdwomo im Ausland?

Beitragvon Nordlicht99 » 28.02.2008 - 11:02:46

Moin,
weiß vielleicht jemand, ob ich eine Vollmacht ausstellen muß, wenn ich Verwandten mein Wohnmobil für Urlaub im Ausland (in diesem Fall Großbritannien) überlasse/ausleihe?
Gruß,
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Re: Vollmacht bei Fremdwomo im Ausland?

Beitragvon Gimmund » 28.02.2008 - 11:04:52

Hi Nordlicht,

ich weiss nicht, ob das innerhalb der EU notwendig ist.
Beim ADAC gibt es diese Vollmachten und wenn ich an deiner Stelle wäre, würde ich den Leuten auf jeden Fall eine Vollmacht mitgeben.
Kann ja nicht die Welt kosten.

Gruss,
Gwaihir
:)
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Re: Vollmacht bei Fremdwomo im Ausland?

Beitragvon Gimli » 28.02.2008 - 11:09:27

Hallo Nordlicht,

eine derartige Vollmacht ist in GB nicht erforderlich, es gibt aber solche Vollmachten beim ADAC:

http://tinyurl.com/yqxqe4

Gruß,
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Re: Vollmacht bei Fremdwomo im Ausland?

Beitragvon Nordlicht99 » 28.02.2008 - 11:11:15

Danke für die prompte Antwort,
bin nur leider kein Mitglied beim ADAC (oder sonstigen Automobilclubs).
Ob man da so eine Vollmacht auch als Nichtmitglied ausgestellt bekommt? Habe mal gehört, das die sich da ziemlich anstellen sollen.
Nur: bei einem selbstgeschriebenen Zettel...ist doch ein Witz! Der kann ja auch ohne Probleme gefälscht sein.
Vielleicht einfach drauf ankommen lassen...?
Gruß,
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Re: Vollmacht bei Fremdwomo im Ausland?

Beitragvon abbiamo » 28.02.2008 - 11:11:55

hi, beim adac bekommst du die vollmacht als mitglied kostenlos
abbiamo
sorry hat sich mit deiner antwort überschnitten
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Re: Vollmacht bei Fremdwomo im Ausland?

Beitragvon Gimli » 28.02.2008 - 11:29:19

Ich verstehe das Problem nicht .... eine Vollmacht ist nicht vorgeschrieben und wird in GB auch nicht erwartet.

---

Auch Nicht-Mitglieder des ADAC erhalten die besagte Vollmacht, klick doch einfach mal auf den Link, den ich oben reingestellt habe ....


Gruß,
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Re: Vollmacht bei Fremdwomo im Ausland?

Beitragvon Nordlicht99 » 28.02.2008 - 11:47:39

Danke Gimli,
aber auch das Formular aus Deinem Link möchte unten das Siegel vom ADAC haben, und ob ich das als Nicht-Mitglied bekomme ist eine andere Sache.
Ich verlasse mich jetzt einfach mal auf Deine Aussage, das sowas gar nicht benötigt wird.
Gruß,
Nordlicht
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Re: Vollmacht bei Fremdwomo im Ausland?

Beitragvon Gimli » 28.02.2008 - 12:02:04

Hallo Nordlicht,

in einigen Ländern vorgeschrieben (und äußerst sinnvoll) ist eine Vollmacht lediglich bei Überlassung von Firmen-/Dienstwagen.

Ihr verhaltet Euch völlig gesetzeskonform, wenn Ihr die Originaldokumente des Womos an Eure Verwandten übergebt.

Keinesfalls Kopien !!!!

Der Führer des Fahrzeuges muss selbstredend nicht mit dem Halter/Eigentümer identisch sein und durch Vorlage der Originaldokumente ist einer ausreichenden Legitimation zur Benutzung des Fzg. Genüge getan.

Grüße,
Uwe
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Re: Vollmacht bei Fremdwomo im Ausland?

Beitragvon Wilfried . M » 28.02.2008 - 13:01:04

Hallo Freunde,
für eine Fahrt mit fremden Kfz, egal welcher Art, verlangt die polnische Polizei eine Einverständniserklärung des Fahrzeugbesitzers ( als Halter in den Papieren eingetragener ).
Verstöße werden von den polnischen Organen mit mind. 200 Zloty( 50,- € ) geahndet.
Diese Verfahrensweise gab die poln.Botschaft, Anfang Januar 08, bekannt.
Keinbe Bescheinigung brauch ich, wenn ich als Halter als Beifahrer mitfahre und mein Bekannter das Fahrzeug steuert.

Gruß
Wilfried
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Re: Vollmacht bei Fremdwomo im Ausland?

Beitragvon URi » 28.02.2008 - 13:27:37

Hallo Wilfried,
mir ist wohl bekannt, dass gerade im Sommer sehr viele polnische Saisonarbeiter in UK unterwegs sind, aber ich glaube nicht, dass dort deshalb nun gleich die polnische Rechtssprechung greift. :wink:

Nur mal so.

Gruß Uwe
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Re: Vollmacht bei Fremdwomo im Ausland?

Beitragvon Wilfried . M » 28.02.2008 - 13:37:50

Hallo Uri,
diese Verfahrensweise ist auf das polnische Staatsgebiet bezogen und gültig.
Gruß
Wilfried
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Re: Vollmacht bei Fremdwomo im Ausland?

Beitragvon Gimli » 28.02.2008 - 14:10:06

Nordlicht99 hat geschrieben:Danke Gimli,
aber auch das Formular aus Deinem Link möchte unten das Siegel vom ADAC haben, und ob ich das als Nicht-Mitglied bekomme ist eine andere Sache.
Ich verlasse mich jetzt einfach mal auf Deine Aussage, das sowas gar nicht benötigt wird.


Hallo Nordlicht,

habe mal telefoniert, aber leider war die Zollverwaltung auch nicht in der Lage, diese Frage zu beantworten.

Es gibt definitiv (wie Wilfried ja auch schon geschrieben hat) die Vorschrift, eine beglaubigte Vollmacht bei der Einreise nach Polen mitzuführen.

Ähnlich soll es in der Türkei sein ... leider habe ich keine weitere Info dazu.

Aber: ein Formular, das Du als Fahrzeughalter selbst ausfüllen kannst ... ohne Siegel etc.

klick hier

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Re: Vollmacht bei Fremdwomo im Ausland?

Beitragvon Nordlicht99 » 28.02.2008 - 14:29:33

Und nochmal Danke,
aber genau bei so einem Formular/Zettel meine ich, daß man den unheimlich leicht selber ausfüllen kann.
Aber ich denke, wir machen das einfach so, ohne.
Was sollte auch schon groß passieren? Sollte meine Schwägerin angehalten und kontrolliert werden hat sie zuerst einmal die Papiere. Gestohlen werden wir den Wagen schon nicht melden (wär ja gemein) und wenn die Polizei oder der Zoll da ein Problem mit haben, können die ja bei uns anrufen.
Wahrscheinlich mache ich da wieder viel zu viel Panik um gar nichts, so bin ich halt.
Gruß,
Nordlicht
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Re: Vollmacht bei Fremdwomo im Ausland?

Beitragvon Gimli » 28.02.2008 - 14:36:10

Nordlicht99 hat geschrieben:Was sollte auch schon groß passieren?


Sag' ich ja : nix :wink:

Nordlicht99 hat geschrieben:Sollte meine Schwägerin angehalten
und kontrolliert werden hat sie zuerst einmal die Papiere.


Sag' ich ja :lol:

Nordlicht99 hat geschrieben:Wahrscheinlich mache ich da wieder viel zu viel Panik um gar nichts, so bin ich halt.


Wir waren schon so oft auf der Insel und sind bislang noch nie in die Verlegenheit gekommen, kontrolliert worden zu sein.

beruhigende Bild Grüße,

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Re: Vollmacht bei Fremdwomo im Ausland?

Beitragvon Alfrederix » 29.02.2008 - 10:30:05

Hallo,

welche Länder eine solche Vollmacht verlangen erfährt man bei den länderspezifischen Sicherheitshinweisen des AA.

Habt ihr übrigens schon mal daran gedacht, euerm Beifahrer/in, Ehefrau/mann, Sohn, Tochter oder wer auch immer auf eueren Reisen mitfährt, eine solche Vollmacht aus zu stellen?
Gesetzt den Fall, Beispiel Türkei, der Fahrzeughalter erkrankt und wird nach Hause geflogen. Es ist den Mitreisenden nicht möglich, das Fahrzeug nach Hause zu fahren, es muss Strafe bezahlt werden, für das Fahrzeug muss Zoll bezahlt werden. Vermutlich wird sich die Sache, evtl. mit Hilfe der dt. Botschaft, klären lassen, mit einer Vollmacht hätte man sich den ganzen Ärger jedoch ersparen können.

Grüße Alfrederix
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