von oskar01 » 05.03.2008 - 12:57:59
hallo habe dieses auf Seiten von Promobil gefunden.Selber betreff:Kulanz.In etwa sinngemäß wiedergegeben:Die gesetzliche Gewährleistung beträgt zwei Jahre. In dieser Zeit müssen Sachmängel durch den Verkäufer behoben werden. Eine freiwillige Garantiezusage wäre zwar ebenso rechtlich bindend, wird allerdings oft auch auf zwei Jahre beschränkt und wäre damit ebenfalls verfallen. Ein Rechtsanspruch auf" Kulanz" besteht nicht. In der Regel wird sie bis drei Jahre gewährt.Also nicht Einklagbar.gruß Oskar01

sonst hätte ich was falsch verstanden.
Das Heute ist Morgen schon von Gestern.--McLouis Dart Alkoven 2,3JTD ,EZ.09.06