Hallo zusammen,
auch wir fahren den Conti Ganzjahresreifen. Die hier geschilderten guten Erfahrungen kann ich nur bestätigen.
Zum Theme Ganzjahresreifen in Österreich verstehe ich die gemachten Aussagen bzw. Vermutungen nicht ganz.
Was ist nun Richtig?
Gruß vom Nikolaus
Lutz_K12 hat geschrieben:Wenn es dort, wo ich daheim bin, im Winter heisst: Es wird empfohlen die Winterausrüstung mitzuführen, dann heisst das Winterreifen! Bei entsprechenden Polizei-Kontrollen werden Ganzjahresreifen nicht toleriert. Bei Fahrten, welche ausschliesslich im Flachland stattfinden, mag es ja noch angehen, im Bergland allerdings, sollten ausschliesslich Winterreifen verwendet werden.
carlos100 hat geschrieben:Hallo Schwarzfahrer, Hallo Leut,
also mit Allwetterreifen wird es im Winter in Österreich zu Schwierigkeiten kommen, weil dort bis zum 31.3. eines Jahres immer Winterbereifung vorgeschrieben ist. Die Österreicher kontrollieren auch die kleinen Zufahrsstraßen von Deutschland aus, ist mir schon mehrfach passiert.
Dazu schreibt der ADAC:
Winterausrüstung
Winterreifen
Seit 01.01.2008 gilt die Winterreifenpflicht. Die neue Vorschrift beinhaltet aber keine generelle Winterreifen-Ausrüstungspflicht in den Wintermonaten. Pkw sowie Lkw bis 3,5 t müssen aber bei tatsächlich winterlichen Straßenverhältnissen, also bei Schneematsch, auf schneebedeckten oder vereisten Fahrbahnen mit Winterreifen oder Schneeketten ausgerüstet sein. Die Winterreifen müssen im Bedarfsfall an allen Rädern angebracht sein; an Stelle von Winterreifen können auch Schneeketten an den Antriebsrädern verwendet werden, wenn die Straße durchgängig oder fast durchgängig mit Schnee oder Eis bedeckt ist.
Reifen, die für die Verwendung als Schnee-, Matsch- und Eisreifen bestimmt sind, müssen mindestens eine Profiltiefe von 5 mm bei Diagonalbauart oder mindestens 4 mm bei Reifen bei Radialbauart aufweisen (§ 4 Abs. 4 KDV), sonst gelten Sie nicht als Winterreifen. Sog. „Ganzjahresreifen“ oder „Allwetterreifen“ kommen als Winterreifen in Betracht, sofern sie eine „M und S“ Kennzeichnung aufweisen.
Diese Verpflichtung gilt vom 1. November bis 15. April des Folgejahres. Anhänger fallen nicht unter die Winterreifen-Ausrüstungspflicht.
Wer in Österreich bei winterlichen Straßenverhältnissen im Zeitraum von 1. November bis 15. April ohne Winterreifen fährt, dem droht eine Geldbuße in Höhe von 35 Euro, bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer können bis zu 5.000 Euro fällig werden.
Lkw über 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht und sowie von solchen Fahrzeugen abgeleitete Kraftfahrzeuge (Sattelzugfahrzeuge, selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder Spezial-Kfz) müssen im Zeitraum vom 01.11. bis 15.4. des Folgejahres zumindest an den Rädern einer Antriebsachse mit Winterreifen ausgerüstet sein. Für Busse mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Lenker gilt diese Verpflichtung vom 01.11. bis 15.3. des Folgejahres.
Schneeketten
Schneekettenpflicht besteht grundsätzlich dort, wo man auf ein rundes Schild mit blauem Grund und Schneeketten-Symbol trifft.
Schneeketten müssen auf alle Räder der angetriebenen Achsen montiert werden.
Bei Allradfahrzeugen müssen auf mindestens zwei Antriebsrädern (gemäß Empfehlung des Fahrzeug-Herstellers) Ketten aufgezogen werden.
Lkw über 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht und Busse mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Lenker sowie von solchen Fahrzeugen abgeleitete Kraftfahrzeuge (Sattelzugfahrzeuge, selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder Spezial-Kfz) müssen im Zeitraum vom 01.11. bis 15.4. des Folgejahres geeignete Schneeketten für mindestens zwei Antriebsräder mitführen. Ausgenommen hiervon sind lediglich Fahrzeuge, bei denen bauartbedingt eine Montage von Schneeketten unmöglich ist sowie Autobusse im Linienverkehr.