logo71 hat geschrieben:Hilfe, Hilfe, wer kann mir helfen? Fahre ein Hymer auf Ducato 290 Bj. 1992. Im Sommer war die Fahrzeugbatterie defekt. Bei ATU wurde eine neue Batterie eingebaut. Nach 2 Monaten war auch diese defekt. Habe bei Fiat das Fahrzeug überprüfen lassen. Angeblich war nur die neue Batterie defekt. Also bei Fiat eine neue Batterie einbauen lassen (240.-€). Jetzt steht das WoMo seid 3 Wochen im Winterlager. Ich war heute dort. Anlasser dreht keinen mm durch und auch diese Batterie ist völlig leer. Ich bin am Ende. Habt ihr einen Tipp für mich? Danke schon mal.
Hallo,
so wie sich das liest wird hier überall schlecht gearbeitet. Auch auf Batterien hast Du zwei Jahre Gewährleistung.
Hast Du die Rechnung von Fiat noch ? Ich gehe davon aus, daß Du die Überprüfung des Fahrzeugs auf evtl. Lekströme und eine neue Batterie beauftragt und beides bezahlt hast. Dann ist die Werkstatt in der Pflicht zur für Dich kostenlosen Nacherfüllung, nachdem Du den Mangel der Werkstatt angezeigt hast:
- Informiere die Fiatwerkstatt über den Fall und verlange kostenlose Nacherfüllung. Diese muß für Dich kostenlos sein (am Standort des Wagens). Wenn lamentiert wird, weise darauf hin, daß der Wagen in Deinem Auftrag geprüft wurde und kein Fehler (Stromverlust) im Wagen gefunden wurde. Das Fahrzeug wurde drei Wochen nicht bewegt, es kann somit kein neuer Defekt drin sein (natürlich solltest Du Dich vorher vergewissern, daß z.B. kein Marderschaden - Bißspuren im Kabel - aufgetreten ist.) Die Werkstatt ist - sofern noch keine 6 Monate seit dem Auftrag um sind - in der Verpflichtung, Dir nachzuweisen, daß sie einwandfrei gearbeitet hat und eine fehlerfreie Batterie geliefert hat und in einem diesbezüglich fehlerfreien Wagen eingebaut hat.
Wenn Du Zweifel hast (ob zwischenzeitlich ein neuer Schaden, z.B. Marderbiß, am Fahrzeug aufgetreten ist), kannst Du ja die Batterie selbst nachladen (oder kostenpflichtig laden lassen), und das Fahrzeug zur Werkstatt fahren. Ab da ist das dann Problem der Werkstatt. Im Regelfall ist jedoch die Werkstatt verpflichtet den Wagen dort abzuholen, wo er - mit leerer Batterie - steht. Dir dürfen durch die Minderleistung der Werkstatt keine Kosten entstehen.
Bestehe darauf, daß der Wagen erneut gecheckt wird, mehrere Tage im Bereich der Werkstatt bleibt und Dir die volle Batterie vorgeführt wird. Du möchtest einen Kapazitätstest der Batterie nach Volladung und wenigstens drei Tagen Stillstand sehen.
- Wenn "lamentiert" wird, "wir können nichts finden, wir haben nicht versprochen, daß alles einwandfrei ist", weise darauf hin, daß derartiges "Lekstrommessen einer Batterie im Fahrzeug" Kfz-Werkstatt Basiswissen ist, was jede Hinterhofwerkstatt beherrscht. Von einer Fachwerkstatt kann man erwarten, daß fachlich alles einwandfrei ist.
- Wenn alles nichts hilft, mache das schriftlich. Weise auf die mangelhafte Leistung hin und verlange kostenlose Nachbesserung gemäß BGB, ansonsten trittst Du vom Vertrag zurück und verlangst Geld zurück.
Falls es dann immer noch Probleme gibt, kannst Du Dich ja nochmal melden.
Gruß
Seekater