@ all - hallo erst mal noch

Zunächst lag mir auf die Frage von Lacky, ob es etwas konkreter gehe, auch an dieser Stelle nochmal auf der Zunge (oder auf der Tastatur

), auf die einschlägigen WOMO-Bücher hinzuweisen, wo der eine oder andere Stellplatz auf Liftparkplätzen beschrieben ist - wie gewünscht ganz konkret mit allem Drum und Dran. Den Hinweis erlaube ich mir als WOMO-Autor, zumal ja auf einen geschätzten Mitbewerber hingewiesen und dorthin verlinkt wird
Allerdings möchte ich hier deutlich anmerken, dass mich die Überschrift "Wintercamping am Liftparkplatz" eigentlich schon stört - wir schreiben in unseren WOMO-Büchern nicht umsonst klar und deutlich, dass "Camping" niemals auf Parkplätzen praktiziert werden darf! (Zitat Band 51 - Zentral-/Ostschweiz, Seite 222: "Wildes Camping ist vom Grundsatz her inder Schweiz bei hohen Bußgeldern verboten. ... ... ... Meiden Sie auf Rast- und Picknickplätzen aus dem eingangs genannten Grund alles, was den Begriff "Camping" verdient. ..."
Wenn allerdings "offizielle" Stellplätze gemeint waren, dann geht das schon mal in Ordnung - man muss halt die Platzordnung beachten.
Stellplatztipps kann/möchte ich an dieser Stelle nicht oder nur andeutungsweise nennen (stehen ja genug in den WOMO-Büchern - Siehe
viewtopic.php?f=19&t=12981). Es fällt mir aber spontan dazu ein, dass
häufig im Winter (zumindest bei Schneefall) die
Einschränkung besteht, dass die
Plätze nachts leer bleiben müssen. Das ist in der Regel aber nicht der (in Wirklichkeit gar nicht vorhandenen) WOMO-Feindlichkeit in der Schweiz geschuldet, sondern dass man damit sicherstellen möchte, dass der Schneeräumdienst irgendwann in der Nacht auftaucht und dann keine Zeit verlieren kann und darf, um schlafende WOMO-Besatzungen zu wecken und zu warten, bis das WOMO zur Seite gefahren wird. Dieser Grund ist nicht mehr als verständlich und dürfte auch in den anderen Alpenländern gelten. Schließlich haben wir wie auch die anreisenden PKW die Erwartung, ungehindert parken zukönnen, um sich dann ins wohlverdiente Skivergnügen zu stürzen. Im Sommer wiederum interessiert das wiederum meistens niemanden - man stört dann ja auch keinen.
Ach ja - noch was. Eine (mit Recht!) von Einheimischen und PKW-Gästen
ungeliebte Unsitte ist es, dass nachts WOMOs über mehrere Parkbuchten hinweg, also quer zur eigentlich vorgeschriebenen Parkrichtung, stehen. Nicht nur, dass das ein empfindliches "Knöllchen" nach sich ziehen kann - es dürfte auch früher oder später der Grund sein für WOMO-Nachtparkverbote. Das möge jede(r) bedenken - im eigenen und unser aller Interesse. Parkplätze sind nunmal fürs Parken gedacht, und das unter Einhaltung der Parkordnung. Da wiederum sind die Schweizer da und dort recht konsequent - und auch das m. E. zu Recht.
Auch dazu nochmal ein Zitat aus unserem o. g. Buch: "Nehmen Sie auf Parkplätzen mit markierten Stellplätzen mehr als die markierte Fläche ein, so ist dies nicht gern gesehen. Auf gebührenpflichtigen Parkplätzen haben sie dann ggf. auch für alle Stellplätze die Parkgebühr zu entrichten, die Ihr WOMO "auch nur zum Teil überdeckt". Und diese Formulierung entstammt dem Munde eines Schweizer Polizisten.
Der Platz in Bivio wurde schon genannt - ist übrigens einer der von uns beschriebenen Plätze.
Ich kann nur empfehlen - wer an einem Skilift über Nacht stehen möchte, sollte aus oben beschriebenem Grund tagsüber bei den Betreibern nachfragen, ob und wo das in Ordnung geht.