Moin,
Puccini hat ja in seinem Posting nach der Haftung gefragt ..... ich habe mal ein wenig gestöbert und bediene mich mal eines Fachmannes aus dem Schiffsorum (Peter Hartung) der da einige vorarbeit geleistet hat (danke).
Das internationale Seerecht gibt dazu einiges her ... in einem solchen fall können wir Womofahrer ja auch mal betroffen sein, somit ist das für jeden Fährennutzer ... egal ob in nationalen oder internationalen Seegewässern evtl hilfreich.
Man kann davon ausgehen, das DFDS Lisco nach diesem ereignis relativ kurzfristig die "große Havarie erklären" wird.
Was bedeutet das ... hier ein Auszug aus dem Seerecht.
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Ich zitiere hierzu:
Die Große (gemeinschaftliche) Haverei (verkehrssprachlich auch Havarie-grosse, engl. general average, franz. averie grosse oder averie commune, skandinav. haveri, holl. Avarij, ital. u. portug. avaria) regelt im Grundsatz die Verteilung von außergewöhnlichen Kosten zwischen Schiff und Ladung, die durch eine Rettung aus gemeinsamer Gefahr anfallen. Diese Kosten entstehen entweder direkt durch Aufwendungen (z.B. Schlepplohn) oder anlässlich bewusst mit Rettungsmaßnahmen durch die Schiffsführung herbeigeführter oder geduldeter Schäden am Schiff und/oder seiner Ladung (z.B. Seewurf von Decksladung). Der Havarie-grosse liegt der in seinen Grundzügen bis in die Antike zurück reichende Rechtsgedanke der Gefahrengemeinschaft zugrunde, bei der außergewöhnliche Aufwendungen und Opfer zur Abwendung einer allen Beteiligten einer Seereise drohenden Gefahr auch von allen gemeinsam getragen werden müssen und nicht nur vom zufällig unmittelbar Betroffenen allein.
Das bedeutet: Alle Verlader (die Ladung betreffend) können von dem Eigner zum Ausgleich des entstandenen Total-Schaden herangezogen werden. Auch die Passagiere werden kaum ihren Schaden voll ersetzt bekommen, dagegen stehen schon die weitgehenden Haftungsausschlussklauseln der Reedereien. Es wird viel Arbeit für die beteiligten Transportversicherungen und P&I-Clubs geben, bei denen Schiff und Ladung versichert waren, und es wird reichlich Zeit in Anspruch nehmen.
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Die Linie wird im übrigen nicht eingestellt, bisher sind lt DFDS lediglich die Abfahrten vom 10,12 und 14. 10 abgesagt (auf der Lisco Site sind es die Abfahrten bis zum 31.10).... man geht offenbar bei DFDS davon aus recht zügig ein Ersatzschiff bekommen zu können .... vorstellbar ist das, da man nach der Übernahme von Norfolk Line und dortige Umstrukturierungen im Liniennetz evtl sogar Tonnage in der eigenen Flotte über hat.
Hier die Pressemitteilung von DFDS.
http://dfds.com/english/press/documents ... 0.2010.pdfEin Bericht auf Spiegel TV (ich finde gute gemacht mal abgesehen vom Kommentar zum Thema Verschrottung) gibt es hier.
http://www.spiegel.de/video/video-1088577.htmlEin Ersatzschiff könnte auch diese hier sein, das ist aber reine Spekulation.
Die "Schwester" Lisco Maxima fährt bereits auf der Route.
http://www.nca-spa.it/eng-site/?q=node/276Die Forza ist ebnfalls "neu" und liegt seit Juni in Genua und sucht eine Aufgabe.
Dann habe ich mal die wichtigsten Klauseln der DFDS AGB`s herausgesucht .... es wird klar wenn man das liest wie wichtig eine Seetransportversicherung in der eigenen Vollkasko ist, wenn man sein hab und gut ersetzt haben will.
Diese oder ähnliche Bedingungen gibt es bei allen Reedereien ...betrifft also z.B auch alle Griechenlandfahrer die mit den einschl. Reedereien unterwegs sind.
Aus den Beförderungsbedingungen von DFDS Seaways (formerly DFDS Lisco):
13. Haftung: (1) Die Haftung der Reederei bestimmt sich nach dem Athener Übereinkommen in seiner jeweils bei Vertragsschluß geltenden Fassung nebst zugehörigen Protokollen. Der gemäß Artikel 8 Absatz 4 des Athener Übereinkommens erlaubte Abzug findet Anwendung. Ein Mitverschulden des Passagiers ist stets zu berücksichtigen. Außerhalb des Anwendungsbereichs des Athener Übereinkommens haftet die Reederei nur im Rahmen der Haftungsbeschränkungen des litauischen Rechts. Für nicht von dem Athener Übereinkommen erfasste etwaige Ansprüche des Passagiers ist die Haftung in jedem Fall auf den Reisepreis beschränkt.
(2) Angestellte, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen, Vertreter der Reederei oder von der Reederei beauftragte Dritte sind unter keinen Umständen gegenüber dem Passagier für Tod, Verletzungen, Krankheit, Verlust, Schäden, Verspätungen oder sonstwie haftbar, sofern die den Schaden verursachende Person in Erfüllung ihrer Aufgaben gegenüber der Reederei oder im Zusammenhang damit gehandelt hat. Außerdem soll jede Bedingung, Haftungsbeschränkung, Haftungsausschluss und Freiheit, die der Reederei zusteht und jedes Recht, jede Ausnahme von der Haftung, jede Einrede oder Einwendung jeglicher Art, auf die sich die Reederei berufen können, auch jedem Angestellten, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Vertreter sowie jedem von der Reederei beauftragten Dritten, der sich wie oben ausgeführt verhält, zustehen und ihn schützen. Für die Zwecke aller vorstehenden Regelungen dieser Klausel kontrahiert die Reederei mit dem Passagier als Vertreter solcher Angestellten, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen, Vertreter und von der Reederei beauftragten Dritten, die als Vertragsparteien des mit dem Passagier bestehenden Vertrages anzusehen sind. Die Reederei ist berechtigt, von dem Passagier den Betrag oder die Beträge zu verlangen, die der Passagier von einem Mitarbeiter, Angestellten, Erfüllungsgehilfen, Vertreter oder beauftragten Dritten der Reederei für den Tod, Krankheit, Verletzung, Verlust, Verzögerung, Schaden oder aus anderem Grunde erhalten hat oder verlangen kann.
Weiterhin sind die Berger von Smit Salvage (NL) offenbar an Bord und haben bisher kein Wasser im Schiff und auch keine Öllecks gefunden.
Die höchste gemessene Temp. hat man mit 80 Grad auf Deck 4 gefunden ansonsten liegt das so bei max 25 Grad.
Offenbar ist selbst die Maschine der LG nicht betroffen (so der Stand gestern Abend)
http://forsvaret.dk/SOK/Nationalt/soere ... /4746.aspxGruß
Dirk