Sorry, aber ich möchte hier mal eines klarstellen.
Am Boilertopf darf wegen eines Frostschaden nichts geschweißt werden. Schweißen generell wäre nicht das Problem, aber bei einem Frostschaden verzieht sich der Boiler und was dann zur Undichtheit führt. Eis hat nunmal ca. 10% mehr Volumen, als Wasser und das muss irgendwo hin!
Dadurch werden die Dichtflächen des Boilers deformiert, was zu massiver Undichtheit des Boilers, betreffend dessen Abgasen führt!
Hier sind grade die obere Dichtfläche (wird dabei wellig), wie auch die Planfläche (bekommt sowas wie Schwangerschaftsstreifen durch die Dehnung) betroffen.
Da somit keine Dichtflächen mehr vorhanden sind, dringen die Abgase ins Wageninnere, was lebensgefährliche Folgen haben kann.
Daher in diesem Falle -
Schweißen verboten!Der Boiler hat zu diesem Zwecke sogar eine spezielle Überwachungselektrode, die einen deformierten Topf bemerkt und dann die Störung auslöst. Leider wird diese immer wieder einfach verbogen, was natürlich diese Schutzfunktion ausser Funktion setzt.
Da das Gerät eine Zulassung zum Einbau in Freizeitfahrtzeuge besitzt, erlischt bei einer technischen Änderung (also auch bei unzulässigem Schweißen) die Bauartgenehmigung des Gerätes, was Auswirkungen auf die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges hat.
Eine Gasprüfung gibts damit natürlich regulär auch nicht!
Abgase sind nicht mindergefährlich als das Gas selbst, denn sie sind geruchlos und geschmachlos und verdrängen im Womo die Atemluft.
Lasst solchen Blödsinn also bitte!
Sparen ist schön, aber hier wird an der falschen Stelle gespart und die Zeche zahlt man letztlich mit seiner Gesundheit.
Gruß Jürgen (KD-Techniker und neu hier, da ich diesen Unsinn über Google gefunden hab.)