Re: Grauwasser in den Gulli. Erlaubt oder nicht?

Am Thema Umwelt kommt man heute nicht mehr vorbei. Hier ist das Forum dafür.

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Re: Grauwasser in den Gulli. Erlaubt oder nicht?

Beitragvon feldhamster » 28.07.2004 - 14:59:01

[quote author=mj link=board=WOMO-Quasselecke;num=1090992681;start=15#17 date=07/28/04 um 14:39:23]<br><br>Kannst Du mit denn vielleicht mal sagen, an wen ich mich hier in meiner Stadt wenden kann, um die Verordnung, die hier gültg ist, zu bekommen?<br>[/quote]<br><br>Hei mj,<br><br>konkrete weitere Infos erhältst bei den örtlichen Stadtwerken oder (bei kleineren Gemeinden) beim Bauamt.<br><br>Falls du deinen Wohnsitz in Hessen hast, will und kann ich dir auch persönlich gerne weiterhelfen.<br><br>liebe Grüße<br>vom feldhamster<br><br>(der übrigens nur bei ungerechtfertigen Angriffen bissig werden kann)
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Re: Grauwasser in den Gulli. Erlaubt oder nicht?

Beitragvon Seekater » 29.07.2004 - 08:52:05

[quote author=feldhamster link=board=WOMO-Quasselecke;num=1090992681;start=15#16 date=07/28/04 um 13:12:24].......Warum heißt es in derartigen Fällen nie [glow=red,2,300]Sorry, aber ich hab mich ganz einfach vertan ?[/glow]<br>Ist das wirklich so schwer  ???<br><br>grübelt der feldhamster<br><br>PS: Es liegt in seiner Natur, spitze Zähne zu besitzen [/quote]<br><br><br>Hallo Feldhamster,<br><br>vielen Dank für Deine sachliche Basisinformationen zur rechtlichen Grundlage. Ich hab' ja nur vermutet, daß es so laufen könnte, nun weiß ich es. Wieder was dazugelernt.<br><br>Zu Deiner obigen Randthemafrage: Aus meiner Sicht wird das "sorry ich hab' mich vertan" in der momentanen Arbeitswelt sehr schwer gemacht. "Arbeitsplatzabbau, Ellenbogen, ich bin doch unfehlbar", letztlich eine nachvollziehbare Reaktion, die zum eigenen Schutz logisch ist, leider in's Forum reinragt und trotzdem falsch ist. Lernen kann nur wer bereit ist Fehler zu machen und diese einzugestehen. <br>(Vielleicht auch ein Grund warum's bei uns nicht voran geht: immer mehr machen gar nichts, aus Angst vor Fehlern)<br>Engagement für eine Sache, beinhaltet meiner Ansicht nach immer ein Stück Persönlichkeit, Angreifbarkeit und Verletzlichkeit. Viele wollen das eine Tun, aber das andere trotzdem lassen, finde ich. Du hast jedenfalls eine tolle Balance gefunden, bei der Verkündung von Deinem Fachwissen und dem (leider) notwendigen verteidigen anschließend.<br><br>Doch zurück zur Sache:<br>Deinen Beitrag fand ich gut zur Schärfung des Bewußtseins dessen, was man bei der Abwasserentsorgung tut. Der Wert eines auf einem Grundstück mit Zustimmung des Eigentümers nutzbaren Gullis ist ein Wert, der einem auch etwas Wert sein sollte, nämlich einen Anteil am Stellplatzpreis. Ein Entsorgen von Grauwasser "einfach so" sollte weiterhin (eben weil es eine Ordnungswidrigkeit ist) die Ausnahme bleiben, denn nur dann kann es von nicht WoMoisten toleriert werden ohne daß es zur Ahndung der Ordnungswidrigkeit kommt.  <br><br>Das sollte uns allen bewußt sein, damit das WoMo-Hobby möglichst lange so schön bleibt wie es ist.<br><br>Viele Grüße<br>Seekater<br>
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Re: Grauwasser in den Gulli. Erlaubt oder nicht?

Beitragvon Gast » 29.07.2004 - 08:59:02

Auf dem Campingplatz entsorgen die meisten Camper ihr Grauwasser so:<br><br>1. Ein Eimer wird unter den Grauwasserablauf gestellt<br>2. Ist der Eimer voll, werden die Büsche oder Bäume auf dem CP damit gegossen<br><br>Noch nie dieses Vorgehen beobachtet?
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Re: Grauwasser in den Gulli. Erlaubt oder nicht?

Beitragvon Uli_bw » 29.07.2004 - 09:36:44

[quote author=MH u. BPHennek link=board=WOMO-Quasselecke;num=1090992681;start=15#19 date=07/28/04 um 14:54:59]He he,<br>bei uns an den Weinbergen hat man Auffangbecken geschaffen, riesig groß. Bei Regen laufen alle Pestizide und Fungizide von den Weinbergen in die Auffangbecken und dann in den Gulli...[/quote]<br><br>Vielleicht haben die Auffangbecken ja aucheine andere Funktion als nur die Pestizide und Fungizide einzufangen.<br>Nämlich die, die Wassermenge in vertretbarem Rahmen zu halten, da es sonst unten zu Überschwemmungen kommt.... ???<br><br>ULI
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Re: Grauwasser in den Gulli. Erlaubt oder nicht?

Beitragvon Uli_bw » 29.07.2004 - 09:39:56

[quote author=MH u. BPHennek link=board=WOMO-Quasselecke;num=1090992681;start=15#22 date=07/29/04 um 08:59:02]Auf dem Campingplatz entsorgen die meisten Camper ihr Grauwasser so:<br><br>1. Ein Eimer wird unter den Grauwasserablauf gestellt<br>2. Ist der Eimer voll, werden die Büsche oder Bäume auf dem CP damit gegossen<br><br>Noch nie dieses Vorgehen beobachtet?[/quote]<br><br><br>Da hat der Bruno absolut recht...<br>Was glaubt ihr warum es bei den Dauercampern immer so schön blüht?<br>Da werden zum Teil eigene "Sickergruben" gebuddelt.<br><br>ULI<br>
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Re: Grauwasser in den Gulli. Erlaubt oder nicht?

Beitragvon Lacky » 29.07.2004 - 09:43:53

[quote author=Uli_bw link=board=WOMO-Quasselecke;num=1090992681;start=15#24 date=07/29/04 um 09:39:56]<br><br><br>Da hat der Bruno absolut recht...<br>Was glaubt ihr warum es bei den Dauercampern immer so schön blüht?<br>Da werden zum Teil eigene "Sickergruben" gebuddelt.<br><br>ULI<br>[/quote]<br><br>Hi Uli und Bruno,<br>geb euch vollkommen recht!<br>.... oder ein Grauwasser-Eimer mit Loch!
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Re: Grauwasser in den Gulli. Erlaubt oder nicht?

Beitragvon Gast » 29.07.2004 - 10:01:29

Eine Lackiererfirma hier in der Nähe hat Jahrzente ohne einer Bodenwanne gearbeitet, dabei sind auch z.B. Blei- und Cadmiumhaltige Lacke in der Anlage verwendet worden. Immer alles schön unter der Aufsicht und mit Genehmigung der Gewerbeaufsicht und des Umweltamtes der Stadt. Vor einigen Jahren ist diese Firma pleite gegangen. Der Eigentümer ist aber heute kein armer Mensch, er hat es verstanden Vermögen zu bilden. Wegen der Pleite haben die Geier von der Bank sofort als Sicherheit das Grundstück genommen und die Hallen abgerissen. Sie wollten dort Wohnungen bauen.<br>He he, einige haben denen die Tour vermasselt, weil sie die Bodenbelastung in die Öffentlichkeit gebracht haben. Jetzt darf nichts mehr darauf gemacht werden, nur der Wind trägt etwas dort ab und beglückt mit dem verseuchten Staub die Nachbarn.<br><br>Die Bank wollte dann den früheren Eigentümer haftbar machen, der hat aber geltend gemacht, dass er einen genehmigten und überwachten Betrieb hatte und die Bank ihn enteignet hat und die Bank ist jetzt der Eigentümer. Der Richter schloss sich dieser Argumentation einfach an...<br><br>Die Lehre daraus:<br>Man kann in diesem freien Land alles machen, man darf sich nur nicht erwischen lassen!  ;D<br><br>
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Re: Grauwasser in den Gulli. Erlaubt oder nicht?

Beitragvon feldhamster » 29.07.2004 - 10:40:58

[quote author=MH u. BPHennek link=board=WOMO-Quasselecke;num=1090992681;start=15#26 date=07/29/04 um 10:01:29]Man kann in diesem freien Land alles machen, man darf sich nur nicht erwischen lassen! [/quote]<br><br>Hei Bruno,<br>mit dieser These hast du (leider) völlig recht. Das ist nun mal die generelle Philosophie, die unser gesamtes heutiges Lebensumfeld bestimmt - ob Verklappung in die Nordsee, Geschwindigkeitsübertretungen, Steuerhinterziehung, oder was auch immer. <br><br>Ich möchte damit aber beileibe nicht den "Moralisten vom Dienst raushängen" zumal ich unumwunden zugebe, daß ich mir diesen Pragmatismus auch schon zu eigen gemacht habe.<br><br>@ Seekater<br>ich find es sehr anständig und nett von dir, in diesem Falle für andere die Kohlen aus dem Feuer zu holen. <br><br>Es hat aber nicht viel mit innerer Ausgeglichenheit zu tun, wenn sich Mitmenschen gegen Unrecht zur Wehr setzen, zumal es meist recht einfach ist, schlampig recherchierte Beiträge zu zerpflücken. <br><br>Traurig stimmt mich aber diese immanente Aggression, die allgegenwärtig in vielen Postings mitschwimmt. Wir sind alle keine Sonntagsschüler - aber wir sollten unsere Energien besser zur Lösung allgegenwärtiger Probleme einsetzen. Schließlich ist ein Forum wie dieses etabliert worden, um Menschen zu helfen und zu erfreuen<br><br>findet der feldhamster<br><br>
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Re: Grauwasser in den Gulli. Erlaubt oder nicht?

Beitragvon Seekater » 29.07.2004 - 12:46:02

[quote author=feldhamster link=board=WOMO-Quasselecke;num=1090992681;start=15#27 date=07/29/04 um 10:40:58]<br>.....Traurig stimmt mich aber diese immanente Aggression, die allgegenwärtig in vielen Postings mitschwimmt. .......<br>[/quote]<br><br>Hallo Feldhamster,<br><br>auch da muß ich Dir vollkommen zustimmen. Allzuleicht wird ein sachlicher Disput persönlich genommen, was in den obigen Zusammenhängen von Dir ja schon analysiert wurde. Ein verwechseln der Ebenen persönlich/sachlich hilft jedoch keinem weiter und macht die Sache nur schwer. Ich tue mir persönliche Urteile sowieso nur anmaßen, wenn ich Menschen persönlich kenne und auch dann, ist das schwierig genug und nie abschließend.<br><br>Doch (wie immer) zurück zur Sache.<br><br>Ich habe aus dem Thread gelernt:<br><br>- Grauwasserentsorgung in öffentliche Gullis dürfte meist eine Ordnungswidrigkeit sein, auch wenn diese (noch) selten geahndet wird<br><br>- Grauwasserentsorgung in private Gullis ist mit Zustimmung des Grundstückeigentümers (und ggfs. Genehmigung für diesen Zweck) möglich und stellt einen Wert dar<br><br>- Grauwasserentsorgung in private Grundstücke versickern lassen ist mit Zustimmung des Grundstückeigentümers meist möglich, bzw. wird häufig toleriert.<br><br>- Bleibt offen:<br>Grauwasserentsorgung durch versickern in öffentlichen Grund und Boden ? Wie sieht's damit aus ? Wer hat da fundiertes Wissen ?<br><br>Eines glaube ich - auch vor Beantwortung der letzten Frage feststellen zu können:<br>Entsorgung im öffentlichen Bereich (egal ob Gulli oder hinter die Büsche) von Grauwasser ist dem Ansehen der WoMoisten nicht zuträglich und könnte ab einer gewissen Dimension leicht zu Ahndungen führen, sollte also von uns im Interesse aller, unterlassen werden, oder sich auf wirkliche Notfälle beschränken.<br><br>Nebenbei bemerkt: Welche Dimension hat der Fall denn in der Praxis ? Wo ich bisher Frischwasser getankt habe, konnte ich auch legal entsorgen, und da meine Tanks gleich Kapazität haben, kam ich bisher noch nie in den Bedarf "Grauwasser in den Gulli". Wie sieht's da bei den anderen aus ? Vielleicht an Marko, der die Frage eingans stellte.......<br><br>Viele Grüße<br>Seekater<br><br>
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Re: Grauwasser in den Gulli. Erlaubt oder nicht?

Beitragvon Gast » 29.07.2004 - 13:06:37

Grauwasserentsorgung im öffentlichen Gulli muss zulässig und straffrei sein, den ich beobachte oft die Putzfrauen, die aus Geschäften oder Restaurants in der Stadt kommen und Ihren Eimer in den Gulli ausschütten, viele Hausfrauen in der Stadt machen das auch so nach dem Treppenhausputz.  ;D
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Re: Grauwasser in den Gulli. Erlaubt oder nicht?

Beitragvon Jens_M » 29.07.2004 - 13:18:59

@Bruno,<br>ja, diese Leute sind ja dann auch Anlieger und bezahlen für das Abwasser durch genau DIESE Kanalisation.<br><br>Ich frage mich indes, wie es auf den Autobahnraststätten gehandhabt wird. Wie Seekater bereits sagt, dort gibt es oft Wasserschläuche zum auffüllen. Die Raststätte verwaltet der Pächter und der zahlt Abwassergebühren. Selbst die LKW Fahrer lassen dort ihr Wasser ab oder duschen und waschen sich auf der Straße. Habe noch nie gesehen, dass da jemand Probleme bekommen hat. Ich habe dort auch schon oft meine Tanks in den Gulli geleert. Allerdings ohne darüber nach zu denken, ob das zulässig ist.<br><br>Schönen Gruß<br>Jens<br>
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Re: Grauwasser in den Gulli. Erlaubt oder nicht?

Beitragvon Gast » 29.07.2004 - 13:36:45

Ich habe mal eben mit den zuständigen Stellen der Stadt telefoniert, alle sagten mir, dass dies mit dem<br>Grauwasser zulässig wäre. Einer von denen kennt sich aber genau aus und dem seine eMail muss ich abwarten.  :)
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Re: Grauwasser in den Gulli. Erlaubt oder nicht?

Beitragvon Seekater » 29.07.2004 - 13:58:26

[quote author=Jens_M link=board=WOMO-Quasselecke;num=1090992681;start=30#30 date=07/29/04 um 13:18:59]......Ich frage mich indes, wie es auf den Autobahnraststätten gehandhabt wird. .....<br>Die Raststätte verwaltet der Pächter und der zahlt Abwassergebühren......<br>[/quote]<br><br>Whow, jetzt hagel es ja nur so bei den Gemeinden die Anfragen.....<br><br>@ Jens:<br>Autobahnrastätte ist einfach: Wenn ein Pächter da ist der für Frischwasser zahlt, ist auch ein Grundstück da und es werden Abwassergebühren gezahlt (das eine ist meines Wissens immer an das andere gekoppelt). Somit ist die Sache dort legal, Du stehst mit 4 Rädern an der Tankstelle auf Privatgrundstück (wo auch immer das dann enden mag), zumindest ist der Gulli dort ein privater.<br><br>@ alle:<br>Nach neuerlichem Nachdenken meine ich: wo Frischwasser getankt wird MUSS immer eine legale Entsorgung möglich sein, da die Gemeinden meist die Abwassergebühr anhand der Frischwasserentnahme berechnen (und unterstellen alles fließt durch den Kanal). Sprich wo ein Wasserhahn ist, muß ein Grundstück sein mit Kanalanschluß und genau dort kann man dann auch mit Genehmigung/Duldung des Grundstückeigentümers auch das Grauwasser entsorgen.<br><br>Oder gibt's irgendwo Frischwasseranschlüsse aus dem öffentlichen Netz OHNE Kanalanschluß ?<br><br>Viele Grüße<br>Seekater
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Re: Grauwasser in den Gulli. Erlaubt oder nicht?

Beitragvon feldhamster » 29.07.2004 - 14:09:58

Hei Seekater,<br><br>der Gesetzgeber unterscheidet zwischen der Versickerung von Regenwasser und der Versickerung von Abwasser. Abwasser ist in diesem Sinne das durch Gebrauch in seinen Eigenschaften veränderte Wasser.<br><br>Grauwasser gehört eindeutig zur Gruppe der Abwässer. <br><br>In unserer Stadt ist beispielsweise die Versickerung von Regenwasser auf dem eigenen Grundstück grundsätzlich genehmigungsfrei. Der jeweilige Grundstückseigentümer haftet jedoch für in diesem Zusammenhang evtl. auftretende Schäden oder Beeinträchtigungen von Nachbargrundstücken. <br><br>Sie bedarf jedoch der Anmeldung (zumeist) im Rahmen eines Bauantrages und der damit einhergehenden Genehmigung des Abwassersystems.<br><br>Die Versickerung von Abwasser ist (auch auf eigenem Grundstück) grundsätzlich genehmigungsbedürftig. Die Genehmigung bzw. evtl. Auflagen hängen vom jeweiligen Grad der Verschmutzung des Abwassers ab.<br><br>Die jeweiligen Gemeinden können duch Satzung bestimmen, wie im Einzelfall die Entsorgung des Abwassers zu regeln ist. Hierbei werden durch Rechtsverordnung der für die Wasserwirtschaft zuständigen Ministerien oder des hierfür zuständigen Ministers Maßgaben für Anforderungen an das Einleiten von Niederschlagswasser in das Grundwasser zum Zwecke der schadlosen Versickerung festgelegt werden. (§ 51 Abs. 3 HWG)<br><br>Also - auch wenn es verwirrend erscheint - der Gesetzgeber unterscheidet zwischen der Versickerung von Regen- und von Niederschlagswasser.<br><br>Während die Versickerung von Regenwasser logischerweise genehmigungsfrei ist, bedarf es bei der geplanten Versickerung von Niederschlagswasser einer vorherigen Genehmigung.<br><br>Sind halt so die Feinheiten bei unserer Gesetzgebung.<br><br>Für evtl. weitere Fragen: Gerne<br><br>euer<br>feldhamster<br>
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Re: Grauwasser in den Gulli. Erlaubt oder nicht?

Beitragvon feldhamster » 29.07.2004 - 14:25:38

[quote author=MH u. BPHennek link=board=WOMO-Quasselecke;num=1090992681;start=15#29 date=07/29/04 um 13:06:37]Grauwasserentsorgung im öffentlichen Gulli muss zulässig und straffrei sein.....[/quote]<br><br>Hei Bruno,<br><br>das ist dann der Fall, wenn beispielsweise dieser betroffene Gulli zur Entsorgung des Grauwassers geeignet ist. Diese Beurteilung kommt jedoch der zuständigen Gemeinde oder allenfalls dem Grundstückseigner zu, der diese Kenntnis ggf. durch eine entsprechende Beschilderung bekunden kann. (Beispiel: Tankstellenbetreiber mit V/E)<br><br>Eine bloße Mutmaßung eines Falscheinleiters (Womo) in den Straßengulli kann allerdings böse Folgen haben, wenn er falsch liegt.<br><br>Zu den Problemen kommt ja nicht nur die Frage des Vorhandenseins einer Kanalisation in Trenn- oder Mischsystem. Hier zählen auch noch grundlegende Fragen wie:<br>- evtl. Kläranlage mit biologischer Reinigung<br>- evtl. Kläranlage mit III. Reinigungsstufe<br>- Belastbarkeit oder bereits Überlastung der vorhandenen Kläranlage und und und<br><br>verklärte Grüße<br>vom feldhamster<br>
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