von Huenerfeld » 20.04.2004 - 08:35:31
[quote author=Lacky link=board=news;num=1080708147;start=0#0 date=03/31/04 um 06:42:27]Hi,<br>ich habe gehört das bei der Einreise in die Schweiz<br>für Caravan und Wohnmobile ein zweifaches Inventarverzeichnis verlangt wird, ist da was dran?<br><br>Wenn ja, was muß da alles drauf stehen?<br>(z.B. Lebensmittel, Alkohol, TV,... usw.)[/quote]<br><br><br>Hallo,<br>diese Anfrage habe ich einfach mal direkt ans schweizerische Fremdenverkehrsamt zur Stellungnahme gesendet und erhielt folgende Antwort:<br><br>"gemäss Zolldirektion in Basel wird keine Inventarliste für die Einreise in die Schweiz verlangt.<br>Alles was fest montiert ist und die gesamte Campingausrüstung gehört unter<br>die Rubrik "persönliche Effekte".<br>Für Lebensmittel, Alkohol etc. gelten die üblichen Einreisebestimmungen.<br>Was der deutsch Zoll bei der Rückreise anfordert (Inventarliste ?) muss<br>direkt beim deutschen Zollamt erfrag werden."<br><br>So viel für heute, wenn auch durch meinen Urlaub etwas verspätet - herzliche Grüße<br>J. Hünerfeld
Viele Grüße
Johannes Hünerfeld
Autor von Wohnmobil-Reiseführern