von Seekater » 03.09.2004 - 13:53:21
Hallo Sunny,<br><br>zur EN.... kann ich Dir "aus dem Hut" keine näheren Angaben machen.<br><br>Meiner Erfahrung nach ist es sehr schwierig, wenn nicht undurchführbar, bei Kaufverträgen über ein Neufahrzeug auf's Kilo genaus verbindliche Angaben zu vereinbaren. Obwohl Prospektangaben über's BGB als verbindlich zugesicherte Eigenschaften anzusehen sind, wirst Du sehr häufig erleben, daß Händler zusammenzucken, so Du nur im Vertragstext "auf die Gültigkeit der Prospektangaben, sowie insbesondere...... und die genannte Gewichtsangabe von ...." aufnimmst. Davor würde ich allerdings nie Abstand nehmen, egal was der Händler sagt.<br><br>Zur "Ehrlichkeit" der Gewichtsangabe: 100% stimmig ist sehr schwierig zu realisieren. Die Daten werden meist beim ersten Prototyp und der EU-Verkehrszulassung ermittelt. In der späteren "Serie" ist dann dieses oder jenes Teil wieder anders, und schon ändert sich auch das Gewicht. Außerdem ist die "Serie" im WoMo-Bau durch die geringen Stückzahlen eher eine Teil-Serienfertigung mit vielen eingebundenen handwerklichen Komponenten. Hier werden die vielen Zubehör- und Einbauteile nicht kontinuierlich bereitgestellt wie im PKW-Bau, sondern in Chargen, passend zu den jeweils gefertigten WoMo Typen. Langfrist-Verträge mit Zulieferern - wie im PKW-Bau - dürften die wenigsten WoMo-Hersteller haben. Daher ist "Änderung der Spezifikationen" quasi immer möglich, und damit auch eine Gewichtsänderung.<br><br>Mit Toleranzen wirst Du leben müssen. Die Kunst ist es diese richtig zu beurteilen.<br><br>Zudem - mal eben an meine eigene Nase gefaßt - ich kenne niemanden, dem es im Vorfelde geglückt ist seine eigene individuelle Zuladung richtig einzuschätzen......<br><br>Viele Grüße<br>Seekater
Wenn schon Irren, dann lieber durch eine Tat, als durch eine Unterlassung