Moderator: Mods
Jens_M hat geschrieben:Zu dem Thema könnte sich ja mal unser Vermieter hier im Forum (TomTom) äußern.
...
Ziemlich dreist!
Schönen Gruß
Jens
Amiga hat geschrieben:Zu Anfang erstmal vielen herzlichen Dank für Eure Antworten, Ihr habt mir damit schonmal "seelisch und moralisch" weitergeholfen, um mich auch zur Gegenwehr setzen zu können. Also eins am Anfang, es waren wirklich keine Dellen oder Beulen, der Lenker hat nur drei kleine Lackabschürfungen verursacht, die wir schon beim ersten Haltestopp bemerkt haben und wir daraufhin das Ganze anders befestigt haben, so daß es dann in den drei Reisewochen nicht nochmal passiert ist.
Die Sache ist inzwischen insoweit erledigt, dass der Vermieter am 30.06.05 meinen Mann telefonisch gebeten hat vorbeizukommen, er hat ihm eine RECHNUNG einer Autolackiererei übergeben und den Bruttobetrag von 80,- EUR sollte er bezahlen. Er hat ihm aber auch gesagt, dass der Schaden noch nicht behoben ist und er hofft, das die Ausbesserung hält, wenns denn mal (irgendwann!??) dazu kommt.
Laut Rechnung ist der Schaden am 24.06.05 behoben worden und an den WOMO-Vermieter in Rechnung gestellt worden. Ich glaube, rein rechtlich und steuerlich gesehen ist das so wohl überhaupt nicht in Ordnung. Vielleicht kann mir jemand dazu noch was schreiben.
Dann hat er auf seiner Rechnung an uns noch 17,- Kostenpauschale für seine Aufwendungen berechnet. Um dem Ganzen ein Ende zu bereiten (und um endlich den Restbetrag von unseren einbehaltenen 500,-EUR wieder zu bekommen), hat mein Mann bezahlt, auch wenn der Schaden wahrscheinlich nie behoben werden wird, wie die anderen Vorschäden auch. Ich habe mir am nächsten Tag die Kostenübernahme bestätigen lassen, natürlich mit dem Zusatz, dass damit alle Ansprüche seitens des Vermieters abgegolten sind. Sollte ich nun die Sache auf sich beruhen lassen, oder sollte man hier noch irgenwas unternehmen, damit den noch folgenden Mietern nicht immer wieder ähnliches passiert. Wahrscheinlich mußten hier schon mehrere Personen zahlen ohne dass der Schaden behoben wurde. Ich würde natürlich bei ihm niemals wieder ein WOMO mieten.
tomtom hat geschrieben:@JensM
Was hat denn eine Verkehrsrechtsschutzversicherung mit einem vertraglichen Rechtsstreit zu tun?????
Und woher nimmst Du die Feststellung, daß die RECHNUNG fingiert ist? Streng genommen braucht der Vermieter überhaupt nichts nachzuweisen: der Schaden ist unstreitig!!! Und solange er wie hier keine utopischen Forderungen stellt.......... Die Frage ist ......... s.o.
Und wo soll die Erpressung liegen? Der Vermieter könnte absolut legal von den 500,-- Kaution die 97,-- abziehen und 403,-- auszahlen. Die Frage ist .... s.o.
TomTom
tomtom hat geschrieben:@ Amiga
Also 3 Sachen stehen mal fest:
1) Wer einen Schaden an einer gemieteten Sache verursacht, ist schadenersatzpflichtig, auch wenn es "nur" 80,-- sind. Die Frage ist halt, wie man als Vermieter mit Kunden umgeht!!!
2) Wenn der Vermieter diese 80,-- nachweist (wie bei Euch), dann hat er das Recht, diese incl. Mehrwertsteuer zu fordern. Die Frage ist .... s.o.
3) Wenn ein Vermieter Schäden mehrfach abzurechnen versucht, begeht er juristisch gesehen mindestens einen versuchten § 263 StGB (Betrug). Die Frage ist .... s.o.
Und: habt Ihr denn kein Übergabeprotokoll gemacht? Das ist ja schon sträflicher Leichtsinn von Euch. Bei uns geht kein Auto ohne in die Vermietung - im Sinne des Kunden und natürlich auch in unserem eigenen Interesse!!!!
Grüsse
TomTom
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