kleine Lackschäden durch Fahrradlenker

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kleine Lackschäden durch Fahrradlenker

Beitragvon Amiga » 28.06.2005 - 15:10:29

Hallo alle zusammen. Wer kann mir einen Rat geben ? Wir waren jetzt das erste mal für 3 Wochen mit einem gemieteten WOMO auf Tour. Leider hatte sich bei einem Fahrrad während der Fahrt der Lenker verdreht und hat dadurch an der Heckwand des WOMO drei kleine Lackkratzer verursacht. Bei der Rückgabe an den Vermieter haben wir auf die Kratzer hingewiesen und er wollte das Ganze kostengünstig reparieren lassen. Zunächst hat er aber die Hälfte der Kaution (500 EUR) einbehalten und jetzt nach einer Woche behauptet er, dass die Werkstätten nicht ausbessern wollen, da die Lackierung nicht halten würde (würde durch Säubern mit dem Kärcher mit der Zeit wieder abgehen). Es müßte wahrscheinlich die ganze Rückwand lackiert werden und das auch noch im Werk (Aufbau Weinsberg). Unter dem Lack ist der Aufbau aus Alu. Kann mir einer sagen, ob solche Lackschäden wirklich nicht auszubessern sind ?! Wie sollen wir uns am besten verhalten, was können wir tun, um die Kosten für uns doch noch gering zu halten. Was kostet denn (ca.)die Lackierung einer gesamten WOMO-Rückwand ? Oder wo kann ich mir notfalls Rat und Recht holen ? Zumal das WOMO auch andere Schäden (von Vormietern) aufzuweisen hat, die zwar angeblich auch von den Mietern bezahlt worden sind, jedoch aber bis jetzt noch nicht repariert worden sind. Ich warte dringend auf Euren Rat. Danke schonmal vorab.
Amiga
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Beitragvon mj » 28.06.2005 - 15:28:11

Ich hoffe mal Ihr habt von Eueren Kratzern aund den anderen Vorschäden Bilder gemacht.

Dann würde ich den Händler schriftlich auffordern das Geld unumgänglich zu Überweisen (Frist 14 tage).
Wenn das Geld nciht kommt, sofort mit Bildern und Anschreiben zum Anwalt gehen.

Kratzer können selbstverständlich ausgebessert werden. eine Lackierung der Teilfläche ist ohne grossen Aufwand möglich und hält auch dem Kärcher genauso stand wie die Originallackierung. (Immer vorausgesetzt es wird kein Pfusch gemacht.)
Ich weiss natürlich nicht wie gross die Kratzer sind und ob nciht auch Beulen im Blech sind, aber ich gehe mal ganz stark davon aus, dass dafür nicht die ganze Rückwand lackiert werden muss.

Ich denke mal, der Händler macht gerne mal eben 500 Euro und lässt die Kratzer drin.
Also unbedingt auf eine Abrechnung des Schadens bestehen und einen Reparaturnachweiss anfordern (Gutachter).

Aber erst mal cool bleiben und den Vermieter anschreiben. Wenn dann nichts passiert, zum Rechtsanwalt.
mj
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Beitragvon nightlife » 28.06.2005 - 15:29:45

Nun gut, ein Womo-Lack ist eine Einbrenn-Lackierung und daher mit Autolack nicht unbedingt direkt vergleichbar.

Trotzdem drängt sich mir irgendwie der Verdacht auf, dass der Vermieter hier ein Zubrot verdienen möchte. Siehe auch die angeblichen bezahlten Vorschäden, die bisher nicht repariert worden sind.

Ich denke für einen Lackierbetrieb ist es kein Problem diese Schadstelle "beizulackieren" und der Lack wird auch halten. Sehen wirst Du das auch nicht. Ich habe das mal bei einem Bekannten erlebt und wenn man den ursprünglichen Schrammer vorher nicht gesehen hat, würde man ihn nach der Ausgesserung überhaupt nicht finden. Von daher also kein Problem und ein guter Fachbetrieb hat auch kein Problem mit dem Alu-Untergrund.

Es ist mir neu, dass ein Womo wegen eines Lackschadens ins Werk geht. Wenn es denn so wäre, will er das alles für 500 Euro machen oder fordert er von Dir dann noch kräftig nach?

Die Versicherung dürfte für den Schaden wohl eher nicht aufkommen?
Grüße aus dem schönen Taunus

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Beitragvon Jens_M » 28.06.2005 - 17:30:58

Zu dem Thema könnte sich ja mal unser Vermieter hier im Forum (TomTom) äußern.
Keine Ahnung, ob der zur Zeit auf Achse ist.
Schreib ihm doch mal eine PN.

Mich würde das auch sehr interessieren.
Aus dem Bauch heraus würde ich auch sagen sofort zum Anwalt!
Da ist was im Busche. Der Vermieter scheint ja nur auf solche Fehler zu lauern um sein Zubrot zu verdienen. Eventuell sogar noch steuerfrei. Da ihr wohl nicht noch mal einen Vertrag über die 500 Euro machen werdet.

Ziemlich dreist!

Schönen Gruß
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Beitragvon Sommerloch » 29.06.2005 - 16:00:10

Jens_M hat geschrieben:Zu dem Thema könnte sich ja mal unser Vermieter hier im Forum (TomTom) äußern.

...

Ziemlich dreist!

Schönen Gruß
Jens



Vielleicht ist der Eine mit dem Anderen identisch? :roll:


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Beitragvon tomtom » 29.06.2005 - 16:29:31

Wie ich vor ein paar Tagen schon im Chat gesagt habe: es gibt einen mehr hier, den ich nicht mehr beachte. Und damit sind ausdrücklich nicht Amiga oder JensM gemeint.

Die Sache mit den Kratzern kann ich natürlich so aus der Ferne nicht beantworten, aber die Aussage des Vermieters ist absoluter Schwachsinn, wenn es sich wirklich um reine/kleine Kratzer handelt und keine Beulen da sind.
Wir bekommen immer wieder Autos zurück, die die üblichen, kleinen (!!) Kratzerchen haben. Egal ob an der Stoßstange oder im Bereich des FTs. Ich kann mich nicht daran erinnern, daß mein Partner oder ich jemals bei einer Lappalie auch nur einen Pfennig (Tschulligung: Cent) einbehalten haben.
Aber wie gesagt: das kann ich so nicht beurteilen, vielleicht kann mir Amiga ja mal ein Foto mailen. Dann beziehe ich gerne konkrete Position.
Klar ist jedenfalls, daß man (=Vermieter) so (wobei ich die korrekte Wiedergabe von Amiga natürlich zugrunde lege) einen Kunden verloren hat.

Gewerbliche Grüße

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Beitragvon Uli_bw » 01.07.2005 - 09:20:28

Ich hatte bei unserem alten Womo an die entsprechende Stelle ein Moosgummi geklebt. (Doppelseitiges Klebeband)

Das hilft solchen Schäden vorzu beugen.

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Beitragvon Bernhard » 01.07.2005 - 17:03:44

Als ich mein Womo noch vermietet habe war es bei meinem Händler Sitte bei kleinen Beulen! ca die Hälfte der Kaution von 1000 DM einzubehalten. Das Reparieren einer Delle in der Außenwand kostete ca. 1500 DM (Abdruck vom Hammerschlag, ausspachteln und überlackieren . Lackieren war also grundsätzlich auch in kleinen Bereichen möglich.

Meist hat man sich darauf geeinigt die 500 DM als Wertminderung zu veranschlagen und die Beule zu lassen.
Aber es ging hier nicht um Kratzer!

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Beitragvon Amiga » 04.07.2005 - 13:12:00

Zu Anfang erstmal vielen herzlichen Dank für Eure Antworten, Ihr habt mir damit schonmal "seelisch und moralisch" weitergeholfen, um mich auch zur Gegenwehr setzen zu können. Also eins am Anfang, es waren wirklich keine Dellen oder Beulen, der Lenker hat nur drei kleine Lackabschürfungen verursacht, die wir schon beim ersten Haltestopp bemerkt haben und wir daraufhin das Ganze anders befestigt haben, so daß es dann in den drei Reisewochen nicht nochmal passiert ist.
Die Sache ist inzwischen insoweit erledigt, dass der Vermieter am 30.06.05 meinen Mann telefonisch gebeten hat vorbeizukommen, er hat ihm eine RECHNUNG einer Autolackiererei übergeben und den Bruttobetrag von 80,- EUR sollte er bezahlen. Er hat ihm aber auch gesagt, dass der Schaden noch nicht behoben ist und er hofft, das die Ausbesserung hält, wenns denn mal (irgendwann!??) dazu kommt.
Laut Rechnung ist der Schaden am 24.06.05 behoben worden und an den WOMO-Vermieter in Rechnung gestellt worden. Ich glaube, rein rechtlich und steuerlich gesehen ist das so wohl überhaupt nicht in Ordnung. Vielleicht kann mir jemand dazu noch was schreiben.
Dann hat er auf seiner Rechnung an uns noch 17,- Kostenpauschale für seine Aufwendungen berechnet. Um dem Ganzen ein Ende zu bereiten (und um endlich den Restbetrag von unseren einbehaltenen 500,-EUR wieder zu bekommen), hat mein Mann bezahlt, auch wenn der Schaden wahrscheinlich nie behoben werden wird, wie die anderen Vorschäden auch. Ich habe mir am nächsten Tag die Kostenübernahme bestätigen lassen, natürlich mit dem Zusatz, dass damit alle Ansprüche seitens des Vermieters abgegolten sind. Sollte ich nun die Sache auf sich beruhen lassen, oder sollte man hier noch irgenwas unternehmen, damit den noch folgenden Mietern nicht immer wieder ähnliches passiert. Wahrscheinlich mußten hier schon mehrere Personen zahlen ohne dass der Schaden behoben wurde. Ich würde natürlich bei ihm niemals wieder ein WOMO mieten.
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Beitragvon Jens_M » 04.07.2005 - 13:25:22

Amiga hat geschrieben:Zu Anfang erstmal vielen herzlichen Dank für Eure Antworten, Ihr habt mir damit schonmal "seelisch und moralisch" weitergeholfen, um mich auch zur Gegenwehr setzen zu können. Also eins am Anfang, es waren wirklich keine Dellen oder Beulen, der Lenker hat nur drei kleine Lackabschürfungen verursacht, die wir schon beim ersten Haltestopp bemerkt haben und wir daraufhin das Ganze anders befestigt haben, so daß es dann in den drei Reisewochen nicht nochmal passiert ist.
Die Sache ist inzwischen insoweit erledigt, dass der Vermieter am 30.06.05 meinen Mann telefonisch gebeten hat vorbeizukommen, er hat ihm eine RECHNUNG einer Autolackiererei übergeben und den Bruttobetrag von 80,- EUR sollte er bezahlen. Er hat ihm aber auch gesagt, dass der Schaden noch nicht behoben ist und er hofft, das die Ausbesserung hält, wenns denn mal (irgendwann!??) dazu kommt.
Laut Rechnung ist der Schaden am 24.06.05 behoben worden und an den WOMO-Vermieter in Rechnung gestellt worden. Ich glaube, rein rechtlich und steuerlich gesehen ist das so wohl überhaupt nicht in Ordnung. Vielleicht kann mir jemand dazu noch was schreiben.
Dann hat er auf seiner Rechnung an uns noch 17,- Kostenpauschale für seine Aufwendungen berechnet. Um dem Ganzen ein Ende zu bereiten (und um endlich den Restbetrag von unseren einbehaltenen 500,-EUR wieder zu bekommen), hat mein Mann bezahlt, auch wenn der Schaden wahrscheinlich nie behoben werden wird, wie die anderen Vorschäden auch. Ich habe mir am nächsten Tag die Kostenübernahme bestätigen lassen, natürlich mit dem Zusatz, dass damit alle Ansprüche seitens des Vermieters abgegolten sind. Sollte ich nun die Sache auf sich beruhen lassen, oder sollte man hier noch irgenwas unternehmen, damit den noch folgenden Mietern nicht immer wieder ähnliches passiert. Wahrscheinlich mußten hier schon mehrere Personen zahlen ohne dass der Schaden behoben wurde. Ich würde natürlich bei ihm niemals wieder ein WOMO mieten.


Rein aus Prinzip würde ich dagegen vorgehen. Besonders, wenn Ihr eine Verkehrsrechtsschutz besitzt, die im Vermietfall bezahlt.

Die 80 Euro + 17 Euro würde ich über einen Anwalt ebenfalls zurückvordern.
Ich bin mir sicher, wenn Ihr mit dem Anwalt kommt, wird der ganz kleine Brötchen backen.

Die Bezahlung auf Fingierte Rechungen ist Rechtswidrig.
Bestimmt hat er sogar die MwSt in dieser Rechung erhoben.
Ich bezweifle, das diese Rechung an den Lackierer tatsächlich bezahlt worden ist. Damit hat der Vermieter sogar Steuerbetrug begangen.
Das kann für Ihn ein böses Ende nehmen.
Außerdem grenzt das schon an Erpressung, wenn er Euch die 500 Euro nur wieder auszahlt, wenn ihr vorher diese fingierte Rechung anerkennt.
Geht zum Anwalt.
97 Euro sind 97 Euro. Eine Menge Geld.

Schönen Gruß
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Beitragvon tomtom » 04.07.2005 - 13:31:38

@ Amiga

Also 3 Sachen stehen mal fest:

1) Wer einen Schaden an einer gemieteten Sache verursacht, ist schadenersatzpflichtig, auch wenn es "nur" 80,-- sind. Die Frage ist halt, wie man als Vermieter mit Kunden umgeht!!!

2) Wenn der Vermieter diese 80,-- nachweist (wie bei Euch), dann hat er das Recht, diese incl. Mehrwertsteuer zu fordern. Die Frage ist .... s.o.

3) Wenn ein Vermieter Schäden mehrfach abzurechnen versucht, begeht er juristisch gesehen mindestens einen versuchten § 263 StGB (Betrug). Die Frage ist .... s.o.

Und: habt Ihr denn kein Übergabeprotokoll gemacht? Das ist ja schon sträflicher Leichtsinn von Euch. Bei uns geht kein Auto ohne in die Vermietung - im Sinne des Kunden und natürlich auch in unserem eigenen Interesse!!!!

Grüsse

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Beitragvon tomtom » 04.07.2005 - 13:42:08

@JensM

Was hat denn eine Verkehrsrechtsschutzversicherung mit einem vertraglichen Rechtsstreit zu tun?????
Und woher nimmst Du die Feststellung, daß die RECHNUNG fingiert ist? Streng genommen braucht der Vermieter überhaupt nichts nachzuweisen: der Schaden ist unstreitig!!! Und solange er wie hier keine utopischen Forderungen stellt.......... Die Frage ist ......... s.o.
Und wo soll die Erpressung liegen? Der Vermieter könnte absolut legal von den 500,-- Kaution die 97,-- abziehen und 403,-- auszahlen. Die Frage ist .... s.o.

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Beitragvon Jens_M » 04.07.2005 - 14:07:24

tomtom hat geschrieben:@JensM

Was hat denn eine Verkehrsrechtsschutzversicherung mit einem vertraglichen Rechtsstreit zu tun?????
Und woher nimmst Du die Feststellung, daß die RECHNUNG fingiert ist? Streng genommen braucht der Vermieter überhaupt nichts nachzuweisen: der Schaden ist unstreitig!!! Und solange er wie hier keine utopischen Forderungen stellt.......... Die Frage ist ......... s.o.
Und wo soll die Erpressung liegen? Der Vermieter könnte absolut legal von den 500,-- Kaution die 97,-- abziehen und 403,-- auszahlen. Die Frage ist .... s.o.

TomTom


Hallo TomTom,

nun, eine Fahrzeugrechtschutzversicherung tritt auch für alle rechtsstrittigen Probleme rund um das Fahrzeug ein. ICH wäre für diesen Fall darüber versichert, da ich eine Verkehrs-RS für meinen "Fuhrpark" habe und für alle Fahrzeuge die ich oder meine Frau fahren (Mietwagen).

Zweitens gebe ich Dir Recht, der entstandene Schaden geht sicher zu Lasten des Mieters. Aber, der Schaden sollte dann gutachterlich definiert werden und nicht über eine fingierte Rechung einer Lackierung, die es nie gegeben hat.
DAS ist in meinen Augen Betrug! Denn eine Rechung muss über die Bücher laufen und ich glaube nicht, dass die Lackiererei eine Rechung über die Bücher laufen läßt, die nicht bezahlt wurde, weil ja auch keine Leistung erbracht wurde.
So einfach wie Du es darstellst, sehe ich es nicht. Der Schaden muss glaubwürdig dargestellt werden. Über die Art und Weise dieses Vermieters, läßt sich die Glaubwürdigkeit aber nicht zweifelsfrei darstellen. Natürlich würde ich das Anfechten.

Wenn der Schaden nicht behoben wird ist es außerdem Betrug! Definitiv!
Stell Dir vor, der Vermieter sammelt ein Jahr lang von allen Mietern Reparaturkosten, die er nicht ausführt. Dann wird mehrfach die gleiche Reparatur in Rechunng gestellt. Schließlich läßt er sie dann doch EINMAL beheben, nachdem er sie sich 5x bezahlen lassen hat.

Ich hatte den Fall in meiner Familie. Mein Sohn ist jemandem hinten drauf gefahren. Mein Sohn hatte schuld. Der Fahrer ist aber erst eine Woche Später in die Werkstatt gefahren, nachdem er einen weiteren Schaden hatte. Das konnten wir an den Fotos, die unserer Versicherung angefordert hatte ganz klar erkennen. Wir sind vor Gericht gezogen. Und....
Gezahlt haben wir NICHTs und der Geschädigte hat jetzt zusätzlich eine Klage wegen Versicherungsbetrugs am Ar....
Er hat genau DAS hier versucht. Mehrere Schäden auf einmal mit einer reparatur "verrechnen" zu wollen. Das nennt man Vorschäden oder Folgeschäden durch Fremdeinfluss. Der Vermieter hat grundsätzlich nicht das Recht die gleiche schadhafte Stelle mehrfach zu deklarieren, ohne das der Schaden behoben worden ist.

Das ist nicht legal!
Zusätzlich mit einer Reparaturrechnung, die einen "Erledigt-termin" ausweißt, ohne das die Reparatur ausgeführt worden ist.
Das ist ja schon organisierter Betrug.

Gruß
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Beitragvon Amiga » 04.07.2005 - 14:24:40

tomtom hat geschrieben:@ Amiga

Also 3 Sachen stehen mal fest:

1) Wer einen Schaden an einer gemieteten Sache verursacht, ist schadenersatzpflichtig, auch wenn es "nur" 80,-- sind. Die Frage ist halt, wie man als Vermieter mit Kunden umgeht!!!

2) Wenn der Vermieter diese 80,-- nachweist (wie bei Euch), dann hat er das Recht, diese incl. Mehrwertsteuer zu fordern. Die Frage ist .... s.o.

3) Wenn ein Vermieter Schäden mehrfach abzurechnen versucht, begeht er juristisch gesehen mindestens einen versuchten § 263 StGB (Betrug). Die Frage ist .... s.o.

Und: habt Ihr denn kein Übergabeprotokoll gemacht? Das ist ja schon sträflicher Leichtsinn von Euch. Bei uns geht kein Auto ohne in die Vermietung - im Sinne des Kunden und natürlich auch in unserem eigenen Interesse!!!!

Grüsse

TomTom







@ TomTom

Also zu Punkt 1.
Natürlich bin ich schadensersatzpflichtig, das stand eigentlich außer Frage (sonst hätten wir ja auch nicht gleich bezahlt),

zu Punkt 2:

Mir liegt allerdings eine Auskunft eines Anwaltes vor, dass man eine Rechnung nur ausstellen kann, wenn diese Leistung auch wirklich erbracht wurde. Ansonsten darf man den Reparaturbetrag an Hand eines Kostenvoranschlages - allerdings nur den Nettobetrag ! - als Vermieter verlangen. Ich muss dann den Nettobetrag bezahlen (an Hand des Kostenvoranschlages)

Da der Schaden am 30.06. noch nicht behoben war, was wir mit eigenen Augen gesehen haben und uns der Vermieter sogar erzählt hat, kann nicht eine Rechnung, ausgestellt am 27.06. für erbrachte Rep.leistungen am 24.06.05 am Fahrzeug, amtl. Kennz......... an uns übergeben werden !! Die Rechnung wurde ja auch an den WOMO-Vermieter gestellt und nicht an uns. Er wird sie ja kaum bezahlt haben, wenn keine Leistung erbracht wurde oder liege ich da so falsch ?? Außerdem wurde sicher auch von niemandem Mwst/Vst abgeführt.

Noch zum letzten Punkt : Übergabeprotokoll
Da ist es vielleicht zu einem kleinen Mißverständnis gekommen.
Uns lastet der Vermieter keine weiteren Schäden an, die Vorschäden wurden natürlich von uns bei Übergabe /Anmietung alle in einem Protokoll aufgelistet. Nur als der Vermieter behauptet hatte, es müßte die ganze Rückwand lackiert werden, das Auto würde ja auch als Gebrauchtfahrzeug zum Verkauf stehen, habe ich mir die Fragen erlaubt, was mit der beschädigten Tür und dem Tisch denn ist. Daraufhin hat er gesagt, die Tür und der Tisch wären auch von den Schadensverursachern bezahlt worden. Tja und warum sind sie dann nicht ausgetauscht worden. Das war nämlich bereits im vorigen Jahr, dieses Jahr waren wir die ersten Mieter.
Das erscheint mir alles schon etwas link, oder ??!!
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Beitragvon Schwedenopa » 04.07.2005 - 15:40:42

Hallo!

@ Tomtom und Jens:

Es kann durchaus sein, dass eine Verkehrsrechtsschutzversicherung auch Streitigkeiten im Zusammenhang mit Mietfahrzeugen abdeckt. Muss halt im "Kleingedruckten" auch so drinstehen.

@ Jens:

Es ist keineswegs Betrug, wenn der Vermieter sich den Schaden ersetzen lässt, dann aber die Reparatur nicht durchführt. Gerade bei Vermietfahrzeugen ist es durchaus üblich, kleine Schäden zu "sammeln" und dann erst kurz vor Verkauf komplett reparieren zu lassen. Und wer sich z.B. einen Hagelschaden auf Gutachtenbasis ausbezahlen lässt, tut letztlich nichts anderes.

Betrug ist es lediglich, wenn der Vermieter den gleichen Schaden mehreren Mietern "unterjubelt". Das steht hier aber nicht zur Diskussion, da ja Amiga bekennenderweise den Schaden verursacht hat und auch nur dieser Lackschaden ersetzt werden soll.

@ Jens und Amiga:

Ich würde davon abraten, wegen einer solchen Kleinigkeit einen Gutachter zu beauftragen. Der kostet nämlich mit Sicherheit wesentlich mehr als die ganze Reparatur. So lange sich die Forderung des Vermieters im Rahmen hält (und das ist bei 80 EUR für eine Lackausbesserung durchaus der Fall), würde ich es schlicht und einfach bezahlen. Mir allerdings in jedem Falle vom Vermieter schriftlich bestätigen lassen, dass damit alle Forderungen abgegolten sind.

@ Alle:

Das Einzige, was mir hier merkwürdig vorkommt, ist die fingierte Rechnung. Eigentlich sollte das ein Kostenvoranschlag sein. Aber aus der Entfernung vermag ich nicht zu beurteilen, ob hier irgend eine böse Absicht oder schlichte Dummheit dahinter steckt.

Prinzip ist jedenfalls:
Der Vermieter hat aufgrund des Schadens eine Schadenersatzforderung an Amiga. Diese muss er stellen und auch begründen. Dass die Forderung der Sache nach berechtigt ist, bezweifelt niemand. Sollte sie der Höhe nach unbegründet sein (was bei 80 Euro meiner Meinung nach wie gesagt nicht der Fall ist), dann müsste Amiga die Forderung zurückweisen. Sollte es dann nicht zu einer Einigung kommen, so könnte der Vermieter versuchen, die Forderung gerichtlich durchzudrücken. Wobei er dann mit einer fingierten Rechnung vor dem Richter ziemlich dumm dastehen würde, aber das wäre sein Problem.

Auch ich habe mal ein Mietmobil mit einem Sprung in der hinteren Stoßstange zurückgeben müssen (...wenn ich jetzt verrate, wer den reingefahren hat, werde ich hier garantiert als Chauvi abgestempelt... :wink: :wink: :D ). Jedenfalls hat der Vermieter (ein Händler) aus der Ersatzteilpreisliste des Herstellers den Preis für eine neue Stoßstange rausgesucht, eine Stunde Arbeitszeit draufgeschlagen und mir das in Rechnung gestellt. Finde ich völlig OK. Auch hier wurde die eigentliche Reparatur erst durchgeführt, als das Fahrzeug dann ein paar Monate später (übrigens an mich!) verkauft wurde.

MfG
Gerhard
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