musste gerade im aktuellen ADAC Heft folgenden Beitrag lesen:
Zitat ADAC Heft 12/2005 Seite 6
Hände weg von Radarwarnern
RISIKO. Es klingt ganz harmlos: »Blitzerinfo« oder »Blitzgeräte-Hinweis« nennt sich Software, die vor stationären Radaranlagen warnt. Sie ist für zahlreiche Navigationssysteme erhältlich und kann relativ einfach installiert werden. Was viele Autofahrer nicht wissen: Sobald die entsprechende Blitzer-Software mit dem Navigationssystem verknüpft wird, ist der Betrieb, aber auch bereits das Mitführen des Gerätes, verboten (§ 23 Abs. 1b StVO). Der ADAC warnt davor, dieses Risiko einzugehen. Denn wer erwischt wird, muss nicht nur mit einem Bußgeld von mindestens 75 Euro und vier Punkten rechnen, auch das Navigationsgerät kann eingezogen werden.
Der Inhalt ist urheberrechtlich geschützt.
Publikation: ADACmotorwelt
Ausgabe: Nr. 12/2005
Seite: Nr.6
Hinweis: Inhalte externer Links werden vom ADAC nicht verantwortet.
Ich bin jetzt derart verunsichert, dass ich im Moment nicht weiß, ob ich bei dieser lieb gewonnenen POI bleiben soll.
Ist denn die Rechtsauffassung des ADAC unstrittig?
Nachdenkliche Grüße
Jens