Achtung: ADAC warnt vor Nutzung der Blitzer POI's

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Achtung: ADAC warnt vor Nutzung der Blitzer POI's

Beitragvon Jens_M » 29.11.2005 - 13:57:48

Hallo Forum,

musste gerade im aktuellen ADAC Heft folgenden Beitrag lesen:

Zitat ADAC Heft 12/2005 Seite 6
Hände weg von Radarwarnern

RISIKO. Es klingt ganz harmlos: »Blitzerinfo« oder »Blitzgeräte-Hinweis« nennt sich Software, die vor stationären Radaranlagen warnt. Sie ist für zahlreiche Navigationssysteme erhältlich und kann relativ einfach installiert werden. Was viele Autofahrer nicht wissen: Sobald die entsprechende Blitzer-Software mit dem Navigationssystem verknüpft wird, ist der Betrieb, aber auch bereits das Mitführen des Gerätes, verboten (§ 23 Abs. 1b StVO). Der ADAC warnt davor, dieses Risiko einzugehen. Denn wer erwischt wird, muss nicht nur mit einem Bußgeld von mindestens 75 Euro und vier Punkten rechnen, auch das Navigationsgerät kann eingezogen werden.

Der Inhalt ist urheberrechtlich geschützt.

Publikation: ADACmotorwelt
Ausgabe: Nr. 12/2005
Seite: Nr.6

Hinweis: Inhalte externer Links werden vom ADAC nicht verantwortet.



Ich bin jetzt derart verunsichert, dass ich im Moment nicht weiß, ob ich bei dieser lieb gewonnenen POI bleiben soll.

Ist denn die Rechtsauffassung des ADAC unstrittig?

Nachdenkliche Grüße
Jens
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Beitragvon Schwedenopa » 29.11.2005 - 14:10:08

Hallo Jens,

der entsprechende Paragraph der StVO besagt:

(1b) Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).

Ich bin zwar kein Jurist, aber demnach dürfte die Rechtsauffassung des ADAC hier richtig sein!

MfG
Gerhard

P.S: Vielleicht solltest Du von Deinen Moderatorenprivilegien Gebrauch machen und den kompletten Thread ins Forum "Recht und Verkehr" verschieben. :wink:
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Beitragvon woming » 29.11.2005 - 14:52:38

Denn wer erwischt wird, muss nicht nur mit einem Bußgeld von mindestens 75 Euro und vier Punkten rechnen, auch das Navigationsgerät kann eingezogen werden.

Der Inhalt ist urheberrechtlich geschützt.


ich gehe davon aus, dass da kein Zusammenhang besteht.

Es gibt wohl kaum Bußgeld, weil irgendwas auf dem PDA
urheberrechtlich geschütztist.

Da haben die wohl was durcheinander gewürfelt.

woming
hier sind die Stellplatzlisten:
http://www.womo-sp.org
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Beitragvon Jens_M » 29.11.2005 - 14:54:34

EuraGerhard hat geschrieben:P.S: Vielleicht solltest Du von Deinen Moderatorenprivilegien Gebrauch machen und den kompletten Thread ins Forum "Recht und Verkehr" verschieben. :wink:


Hallo Gerhard,
wo Du Recht hast, hast Du Recht. Keine Ahnung, was mich geritten hatte diesen Thread unter "Technik" zu eröffnen.
Hier unter "Recht und Verkehr" sind wir jetzt aber richtig!


woming hat geschrieben:Denn wer erwischt wird, muss nicht nur mit einem Bußgeld von mindestens 75 Euro und vier Punkten rechnen, auch das Navigationsgerät kann eingezogen werden.

Der Inhalt ist urheberrechtlich geschützt.


ich gehe davon aus, dass da kein Zusammenhang besteht.

Es gibt wohl kaum Bußgeld, weil irgendwas auf dem PDA
urheberrechtlich geschütztist.

Da haben die wohl was durcheinander gewürfelt.

woming


Hallo Woming,

ich glaube, dieser Satz bezieht sich auf den Text an sich. Den habe ich direkt von der ADAC "epaper" Seite runter geladen und mit diesem Hinweis behält sich der ADAC wohl seine Rechte vor darauf zu verweisen, dass dieser Text vom ADAC formuliert wurde. Ich hoffe, mit meinem Vorgehen, den vollständigen Text als Zitat mit dem entsprechenden Quellennachweis kopiert zu haben, rechtlich einwandfrei verfahren zu sein.
Wenn nicht, dann muss ich den Text mit eigenen Worten neu formulieren.


Zum Thema:

Es stellt sich aber noch die Frage, wie eine Kontrolle erkennen kann, welche Software ich auf meinem PDA habe. Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Polizeikontrolle sich meinen PDA näher ansehen darf!

Schönen Gruß

Jens
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Beitragvon Hugole » 29.11.2005 - 16:35:51

Ich habs auch grad gelesen!

Kommentar meinerseits!
"Die spinnen die Deutschen"

Es lebe ein wenig Anarchismus!

Grießle
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Re: Achtung: ADAC warnt vor Nutzung der Blitzer POI's

Beitragvon georg » 29.11.2005 - 19:22:25

Jens_M hat geschrieben:Hallo Forum,

musste gerade im aktuellen ADAC Heft folgenden Beitrag lesen:

........................................


Ich bin jetzt derart verunsichert, dass ich im Moment nicht weiß, ob ich bei dieser lieb gewonnenen POI bleiben soll.

Ist denn die Rechtsauffassung des ADAC unstrittig?

Nachdenkliche Grüße
Jens


Hi Jens,

hast du wirklich geglaubt, die Polizei lässt sich in großem Stil von so einer Software bzw. der Nutzern davon austricksen ??? :lol: :lol: :lol:

Das muss nicht vom ADAC veröffentlicht werden, damit es ungesetzlich wird. Als diese Software rauskam, stand auch immer noch dabei, dass es verboten ist, eine solche Software auf sein PDA auf zu spielen.

Nein, die Betreibung ist ungesetzlich und strafbar, auch wenn du nichts davon weißt.
"Unwissenheit schützt nicht vor Strafe"......

freundlche Grüße
georg :)
georg
 

Beitragvon Gimmund » 29.11.2005 - 22:20:42

Hi All,

bleibt dennoch die Frage , ob sich die Polizei so ohne weiteres deinen PDA/PNA ansehen darf.
Da sind auch sensible Daten drauf .....

Diese Diskussion wird in den einschlägigen Naviforen kontrovers diskutiert - es ist wohl ein rechtsfreier Raum.

Andererseits, wer sich an die Vorschriften hält braucht keine Blitzerpoi. ;-)

Wobei wir bei einem anderen Punkt sind - meine Software kann Blitzer anzeigen, aber auch Womostellplätze .....

Ratloser Gruss,
Gwaihir
:)
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Es gibt 2 Regeln für Erfolg: 1) Erzähle niemals alles, was du weißt. -- R.H.Lincoln

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Beitragvon 4art » 29.11.2005 - 23:38:10

Ist jetzt mein Autoradio auch verboten, weil dort die Lokalen öfter mal Blitzerwarnungen abgeben???

Oder mein Notebook mit festinstallierter Navisoftware ohne GPS? Ist jetzt das Gerät illegal, wenn ich dieses als Aussendienstler auf dem Beifahrersitz habe?

:roll: :roll: :roll: :roll: :roll: :roll: :roll: :roll: :roll: :roll:

Die spinnen, die Gesetzgeber!
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Beitragvon DieterG » 30.11.2005 - 10:05:10

Der ADAC hat in seiner Meldung nur die rechtliche Lage aufgezeigt: Das Benutzen von Blitzer-POI's während der Navigation (also während der Fahrt) ist verboten.
Dieser Punkt sollte uns allen doch klar sein, denn eigentlich verhindert diese Warngeräte genau das, was die Blitzer erreichen sollen: das man ständig die Geschwindigkeitsregeln einhält. Die Warner sorgen lt. offizieller Meinung ja dafür, dass nur an den "bekannten" Positionen die Geschwingkeit herabgesetzt wird, um anschließend wieder mit Geschwingkeitsüberschreitung weiterzudüsen.

Das Mitführen ist bei einem PDA ein Problem. Muß ich vor jeder Fahrt diese Software bzw. diesen bestimmten Teil der Software löschen, oder reicht es aus, wenn dieser vorher deaktiviert und damit nicht nutzbar ist? Was ist, wenn der PDA unbenutzt in meiner Manteltasche liegt? Auch dann ist er "mitgeführt". Das sind für mich offene Fragen, zumal die Geräte in dieser Form bei der damaligen Gesetzgebung noch nicht existierten und somit auch noch keine Berücksichtigung finden konnten.

Wie Gwaihir schon schrieb, wer die Regeln einhält, braucht keine entsprechende Software.

Nirgendwo ist meines Wissens aber festgehalten, dass ich mich im Rahmen meiner Routenplanung nicht darüber informieren darf, wo Blitzer stehen.

Gruß Dieter
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Beitragvon Jens_M » 30.11.2005 - 13:54:26

Bei diesem Thema kommen Gedanken zum Ausdruck, die auch mich die ganze Zeit beschäftigen.

Eine Papierliste mit Blitzern auf dem Beifahrersitz wäre nach dieser Lesart genau so gesetzeswidrig, wie ein ortskundiger Beifahrer, der alle Blitzer kennt.

Wenn die Rechtsprechung tatsächlich so "strikt" sein sollte, dann geht sie massiv an der Praxis vorbei.

Und die Aussage, dass einige Radiosender ständig vor aktuellen mobilen Blitzern warnen (und das LEGAL), macht das Radio ebenfalls zu einem Illegalen und flensburger Punkte erzeugenden Gegenstand.

Um es nochmal deutlich zu sagen, ich halte mich an die bestehenden Regellungen! Wenn nicht, dann wäre ich meinen Führerschein in den letzten 25 Jahren wohl schon los geworden, bevor ich eine Blitzer POI zur Verfügung hatte.
Ich bin nur gerne Informiert. Und es ist inzwischen eine Tatsache, dass die Gemeinden nicht an den gefährlichsten Stellen blitzen, wo es somit der Verkehrssicherheit am zuträglichsten wäre, sondern an den "ergibigsten" Stellen. Hier geht es allein um die reine Abzocke der Gemeinden. In der Regel ist dabei noch nicht mal mehr die Polizei im Spiel sondern von der Gemeinde beauftragte "Verkehrsfahnder".

Dazu findet man einen interessanten Beitrag im aktuellen P.M. 12/2005 auf Seite 43.

Schönen Gruß
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Beitragvon Schwedenopa » 30.11.2005 - 15:00:49

Hallo,

wie schon gesagt, ich bin kein Jurist, also ist alles was ich hier schreibe nur Vermutung!

Jens_M hat geschrieben:Eine Papierliste mit Blitzern auf dem Beifahrersitz wäre nach dieser Lesart genau so gesetzeswidrig, wie ein ortskundiger Beifahrer, der alle Blitzer kennt.


@ Jens:

Das wohl nicht. Denn in der StVO ist ausdrücklich von einem technischen Gerät die Rede.

georg hat geschrieben:Als diese Software rauskam, stand auch immer noch dabei, dass es verboten ist, eine solche Software auf sein PDA auf zu spielen.

Nein, die Betreibung ist ungesetzlich und strafbar, auch wenn du nichts davon weißt.


@ Georg:

Weder ist die Installation der Software verboten, noch ist es "strafbar". Denn erstens ist es "nur" eine Ordnungswidrigkeit, zweitens ist es völlig legal, den PDA mit Blitzer-POI zu betreiben, während man in der Straßenbahn sitzt... :wink:

@ alle:

Außerdem heißt es ...ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen.... Aus meiner Sicht würde das den Laptop mit Blitzer-POI auf dem Beifahrersitz durchaus betreffen, genauso wie den (abgeschalteten) PDA in der Halterung auf dem Armaturenbrett, nicht jedoch den Laptop im Kofferraum oder den PDA in der Manteltasche. Aber wie gesagt, bin kein Jurist.

Ich fürchte halt sehr, dass das Ganze wieder einmal seinen typisch deutschen Gang gehen wird: Da wird eine (vom Gedanken her durchaus sinnvolle) Vorschrift erlassen, die sich eigentlich gegen "echte" Radarwarner und -störgeräte richtet. Sofort werfen findige Anbieter Produkte auf den Markt, die (vermeintlich) diese Vorschrift umgehen. Etliche Leute werden das "austesten", einige dabei erwischt werden. Schließlich wird das Ganze vor Gericht landen, es wird unterschiedliche Urteile geben, und irgendwann kommt garantiert der Ruf an den Gesetzgeber, die Vorschrift zu präzisieren. Dann wächst der Vorschriftendschungel wieder kräftig weiter. Schließlich geht das Spiel von vorne los, und die Einzigen, die wirklich einen Nutzen davon haben, sind neben den Anbietern die Anwälte!

MfG
Gerhard
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Beitragvon KPR » 30.11.2005 - 16:32:54

Is alles Auslegungssache und hat im strittigen Falle vor Gericht wohl keinen
Bestand. Wir haben ja zum ersten auf dem PDA keinen "Warner" vor Blitzern
oder Radarfallen. Diese werden nämlich bekannterweise an Unfallschwerpunkten
aufgestellt, insofern haben wir auf dem PDA bestenfalls eine Warnung vor
Unfallschwerpunkten, und darin dürfte wohl kein Staatsanwalt etwas
Verwerfliches sehen. Zum zweiten reagiert das Gerät nicht aktiv auf
irgendwelche Wellen oder so, sondern ruft nur programmierte Daten ab, der
Tatbestand eines illegalen Radarwarners ist also nicht gegeben. Drittens:
Wer will das kontrollieren und warum auch? Ich kenne niemanden, dem die Polizei
mal eben spontan sein Navigationssystem aus dem Auto gerissen hätte,
abgesehen davon, dass es SO VIELE Systeme gibt, dass sich wohl kaum ein
Beamter mit GENAU JENEM auskennt. Ich behalte meine POIs jedenfalls - wenn
jemand mein Navi kontrollieren möchte auf sowas, dann bitte mit einer
einstweiligen Verfügung oder einem Durchsuchungsbefehl, aber nicht mal eben
so.

Ist eben alles Geschmacksache, sprach der Affe als er in die Seife biss :(

Gr KlausP
:wink:
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Beitragvon wolfherm » 30.11.2005 - 17:17:55

KPR hat geschrieben:wenn jemand mein Navi kontrollieren möchte auf sowas, dann bitte mit einer einstweiligen Verfügung oder einem Durchsuchungsbefehl, aber nicht mal eben
so.
Gr KlausP
:wink:


Jetzt wirfst Du glaube ich einiges durcheinander: ein einstweilige Verfügung ist was ganz anderes und einen Durchsuchungsbefehl brauchen die im Zweifelsfall auch nicht. Oder haben die Dir schon mal einen gezeigt bei einer Zollkontrolle oder allgmeinen Fahrzeugkontrolle, wenn die was "durchsucht" haben????

Hol Dir lieber vorher einen fundierten juristischen Rat, bevor Du Dich mit denen anlegst. Im Zweifelsfall finden die dann andere "Mängel".
Wohnmobile Grüße

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Beitragvon Frank_2 » 30.11.2005 - 19:30:35

Mann oh Mann, was für eine Diskussion.

Ich würde im Zweifelsfall aufs PDA treten, es im Elektromüll entsorgen oder nur noch zu Fuss gehen, wenn ich schon beim Betrieb der Blitzer POI´s die Hosen bis zum Rand voll hätte. Vermutlich achtet Ihr gar nicht mehr auf den Verkehr, sondern vermutet hinter jeder Ecke die "Guardia Blitz(a)er", auf der Jagd nach POI-Sündern der übelsten Sorte!!!
Sorry, aber es juckt mich nicht im Geringsten ob POI´s verboten sind oder nicht. Letztlich handelt es sich allenfalls um eine Ordnungswiederigkeit und mit Sicherheit nicht um eine Straftat. Und ein bisschen Unordnung........... :wink:

Das einfachste wäre allerdings, sich einfach an die Geschwindigkeit zu halten, der PDA quatscht auch ohne Blitzwarner schon genug. Wenns dann halt mal blitzt, seis drum, dann wird sich halt geärgert und bezahlt.

Un(ter)geordnete Grüße

Frank

p.s. das ist natürlich nur meine, unmassgebliche Meinung

:wink: :shock:

p.s Kleiner Tipp: Anstelle von PDA und Blitzwarner lieber das Geld in einen Tempomaten investieren. Das ist sehr entspannend bei langen Geschwindikeitsbegrenzungen. Den kann man dann immer exakt (so ist es am billigsten), oder bis kurz vor Blitz oder "Flensburger Punkte" einstellen. So geht ein wenig schneller :wink: :wink: :wink:
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Beitragvon hegauer » 13.01.2006 - 23:42:17

Hallo erstmal..

ich als PDA Nutzer und bekennender Poi-Anhänger habe keinerlei "Schiß" vor den Gesetzeshütern. Übergriffe von solchen hat es immer schon gegeben und dagegen ist man (fast) machtlos. Jedenfalls lohnte es kaum, mit denen wegen eines beschlagnahmten PDA zu streiten. Eher schon wegen der Punkte, falls denn welche drohen.

Die Ganze "Angst Debatte" um die Poiwarner halte ich solange für überflüssig, bis einmal ein Gerichtsurteil darüber ergangen ist.

Ich bin nämlich der Meinung (durchaus nicht allein), daß die Gesetzesvorschrift ausschließlich die Geräte betrifft, die aktiv Signale von Geschwindigkeitsmeßgeräten erkennen können. Also Radarwarner, die Funkwellen der Radargeräte erkennen oder Geräte mit Sensoren, die Laserstrahlen erkennen.
, oder sogenannte "Gegenblitzer".

Mein POI-Warner sagt nämlich, wenn ich etwas zu schnell bin "Geschwindigkeitübertretung am Gefahrenpunkt". Und das sind beileibe nicht nur Pois aus den berüchtigten "Quellen" Ich erfasse auch selber Gefahrenpunkte oder Geschwingkeitsbeschränungen um mich selber davor warnen zu lassen, auch ohne "Blitzer" Gefahr.

Mein PDA ist solange kein Radarwarngerät bis ein Gericht unwideruflich das Gegenteil bewiesen hat. Aber da sei meine Rechtschutz vor. :-)

Die POIs können doch nur vor stationären Geräten warnen, die ohnhin in verschiedenen Druckwerken veröffenlicht wurden. Diese Druckwerke müßten dann auch verboten werden, weil mein Beifahrer sonst daraus vorlesen könnte ;-) Außerdem müßten dann auch Autoradios verboten werden, weil verschiedene Sender vor mobilen Geschwindigkeitskontrollen warnen.

Also keine Panik Leute.. mit euerem Handy telefoniert ihr doch auch ab und an verbotener Weise ohne Freisprecheinrichtung. Komm mir bloß keiner auf die Idee, daß ich das befürworte. ;-)

M.f.G vom hegauer
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