Wilfried Morgenroth hat geschrieben:Hallo Jens,
es gibt noch andere Versicherungen als die KRAVAG ( vertreten durch RMV ), welche Womo`s versichern.
Zum Schadenfreiheitsrabatt ist anzumerken, daß jeder Versicherungsnehmer den SB vertraglich bestimmt.
LG
Wilfried
Natürlich vereinbart der Versicherungsnehmer selbst die SB in der Kasko, und natürlich gibt es andere Gesellschaften, aber trotzdem gibt es bei den genannten Gesellschaften eben abweichend von der vereinbarten SB für Sturm- und Hagelschäden eine gesonderte, nicht änderbare SB! So sind dort die Versicherungsbedingungen dort!!!
Einfach mal selbst informieren und nachlesen hilft in so einem Fall!
Und übrigens: der Schadenfreiheitsrabatt hat nichts mit SB (Selbstbeteiligung) zu tun!!!
Der Schadensfreiheitsrabatt sagt etwas über die schadenfreien Jahre aus. Und die kann man von einem Fahrzeug auf das andere übertragen, wenn das Vorfahrzeug abgemeldet wird oder nicht mehr vorhanden ist.
Es gibt aber unterschiedlich viele SF-Klassen bei den Kategorien PKW, LKW oder Womo, aber das ist auch nicht und überall so, es gibt Versicherer, die haben im Bereich max 10 SF-Klassen, andere haben mehr, was aber unabhängig ist von den schadenfreien Jahren, die man angibt!
Wenn man z.B. mit dem PKW die letzte erreichbare SF-Klasse, meist SF 25 (meist dann 30%), erreicht hat, vielleicht sogar schon 30 schadenfreie Jahre (aber sF-Klasse 30 gibt es nicht, es gibt eben nur SF 25), und dann ein Womo oder auch LKW/Transporter versichert, wo es vielleicht nur 10 SF-Klassen gibt, ist trotdzem oder gerade die Angabe der schadenfreien Jahre (in diesem Fall 30) wichtig! Denn wenn das Fahrzeug dann mal wieder gewechselt und ein PKW versichert werden soll bekommt man dann nicht nur die SF-Klasse (dann eben SF10) für den PKW, die ja wesentlich teurer (40 oder 45%) ist bei PKW als die SF25. Also immer die schadenfreien Jahre angeben, damit diese immer erhalten bleiben!
Gruß, Jens
Womo Concorde 620 XS, 142.000 Km, 2,5 TDi cat, Bj 1995.