Moin,
habe lange mitgelesen und wollte eigentlich nichts zu dem Thema schreiben, aber nun möchte ich doch ein paar Gedanken loswerden.....
Als erstes muss wohl jedem Käufer geraten werden sein tatsächliches Mobilgewicht einemal beim TÜV auf einer geeichten Waage überprüfen zu lassen. Da ergeben sich bei nahezu allen schon erhebliche Abweichungen (noch oben) beim, vom Hersteller angegebenen, Leergewicht. Extras wiegen

- und gerne werden auch die (legalen) 5% ausgenutz..... dazu kommt das in den Herstellerangaben oft das Grundmodell in Grundausstattung zur KBA Zulassung herangezogen wird.
Ein Herstellerseitig angegebenes LG von 2900kg kann mit einigen Extras und den 5% schon locker bei tatsächlichen 3200kg liegen...
Die reinen Strafen für eine Überladung sind gering (in ?uro)
Schwerer wiegen evtl. "Ablastungen" vor Ort die angeordnet werden, hier reist die Frau mit den Kindern schon mal per Bahn heim (selbst erlebt).....
Noch schwer wiegt ein evtl. Verlusst der Versicherungsleistung. Hier geht die allg. Rechtssprechung von einer groben Verletzung ab einer Überschreitung von 3 % aus..... das hat Folgen:
KH zahlt natürlich (Pflichtvers.-Gesetz), nimmt aber Regress
VK zahlt nicht
Ám unverständlichsten sind mir die Einstellungen bei denen wissentlich, und mit einer kindlichen Leichtigkeit, solche extenziellen Folgen, für sich selbst und andere, verharmlost werden. Ich frage ich mich allen ernstes ob diese Leute geistig befähigt sind Kraftfahzeuge zu führen.....