Kfz-Steuer, Einspruch einlegen

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Kfz-Steuer, Einspruch einlegen

Beitragvon jeschu1962 » 03.05.2007 - 12:14:04

Hallo aus dem Norden,
vorhin lagen im Briefkasten die Steuerbescheide für meine beiden Wohnmobile.
Den Pössl hatte ich von Februar bis September 2006, den Hymer fahren wir seit September 2006.

Hat jemand von Euch gegen einen solchen Bescheid schon Einspruch eingelegt? Hat jemand zufällig so eine Art "Muster-Text"?

Bitte um kurze Info.
Beste Grüße Jens
Im Februar 2006 haben wir uns den Wohnmobil-Virus eingefangen. Es ging los mit einem Pössl 2WIN von 2004.
Im Herbst 2006 haben wir den Pössl aber schon wieder abgegeben und sind seitdem unterwegs mit einem Hymer Tramp 574 Baujahr 2006
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Beitragvon Womokiste » 03.05.2007 - 12:28:21

Hallo Jens,

frag doch mal die Kollegen bei Camperline - Klick.

In diesem Sinne grüßt Franz Peter
Die Womofahrer Nordhessen sind unterwegs im B MC T 680. Auch zu finden bei Instagram und Facebook.
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Einspruch

Beitragvon Wilfried . M » 03.05.2007 - 21:43:01

Hallo Jens,
Franz Peter hat recht, daß Du http://www.camperline.de nutzen sollst.
Dort hat so mancher seinen Einspruch aufgeschrieben.
Auch kannst Du Deinen Autoclub befragen, dieser hilft sogar mit wasserdichtem Text.

Grüße an Claudia und Dich
Rosi und Wilfried
Grüße aus dem Norden
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Beitragvon Christine » 04.05.2007 - 08:40:18

Hi,

da es für Einsprüche keine Formvorschriften gibt, kann man eigentlich nicht viel verkehrt machen!

Wichtig!!! die Einmonatsfrist für den Einspruch beachten, da gesetzliche Fristen nicht verlängerbar sind!

Also, St-Nr. angeben, sich auf den Bescheid beziehen und einfach den Satz: Gegen o.g. Bescheid lege ich Einspruch ein.

Sicherheitshalber per Einschreiben versenden!

Das wars!

Gruß

Christine
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Beitragvon dieterrudi » 04.05.2007 - 11:01:10

Christine hat geschrieben:.......Also, St-Nr. angeben, sich auf den Bescheid beziehen und einfach den Satz: Gegen o.g. Bescheid lege ich Einspruch ein........


Servus Christine,
nach meinen Infos wird bei einem unbegründeten Einspruch vom Finanzamt nur einmal die Begründung angemahnt und dann, bei fehlender Begründung, ein abschlägiger Bescheid, der dann endgültig ist, erteilt!

Deshalb gute Begründung machen (siehe camperline-Forum!)
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Beitragvon feldhamster » 04.05.2007 - 12:36:12

dieterrudi hat geschrieben:.........nach meinen Infos wird bei einem unbegründeten Einspruch vom Finanzamt nur einmal die Begründung angemahnt und dann, bei fehlender Begründung, ein abschlägiger Bescheid, der dann endgültig ist, erteilt!



In diesem Falle ist die Begründung eher zweitrangig. Auch mit optimalen und juristisch ausgefeilten Gründen wirst du zwangsläufig einen ablehnenden Bescheid erhalten.

Nun hast du 2 Möglichkeiten:

-- trotzdem zahlen und hinsichtlich der Anerkennung den Status der "Vorläufigkeit" erhalten

-- Klage vor dem Finanzgericht

Im Rahmen einer Klage jedoch ist die Frage der Begründung existenziell. Die allerdings, ist Sache des Fachanwalts.
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Beitragvon dieterrudi » 04.05.2007 - 21:35:12

Servus Feldhamster,
die Experten/Juristen in camperline sind im cl-Forum da anderer Meinung.
Da ich kein Jurist bin und auch mit Anwalt schon einmal einen Einspruch beim Finazamt verloren habe (vorher schon 2mal mit Einsprüchen gewonnen), versuche ich mich an die cl-Empfehlungen zu halten - kann ja nichts schaden - meine Meinung.
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Beitragvon Julius » 10.05.2007 - 11:42:54

Hallo!
ZumThema Wohnmobilsteuer gibt es so viele widersprüchliche
Aussagen, daß ich meinen Beitrag zurückstelle bis es etwas
konkretes gibt.
Gruß Julius.

Neues zum obigen Thema !!
Nachricht vom Finanzamt mit der Bitte den Einspruch zurückzuziehen. Anwalt des ADAC rät dies nicht zu tun.
:roll:
Zuletzt geändert von Julius am 28.05.2007 - 10:57:13, insgesamt 3-mal geändert.
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Re: Einspruch

Beitragvon klausimaus » 10.05.2007 - 14:28:51

Wilfried . M hat geschrieben:Auch kannst Du Deinen Autoclub befragen, dieser hilft sogar mit wasserdichtem Text.

Grüße an Claudia und Dich
Rosi und Wilfried


Hab zwischenzeitlich beim ADAC angefragt, wie der Stand in Sachen "Musterverfahren" ist. Mir wurde mitgeteilt, "man warte erst mal ab" (worauf?), wie denn einzelne Verfahren ausgehen. Gemeint sind Verfahren, die der normale Steuerzahler führt oder vielleicht führen wird.
Da frage ich mich allerdings, was dann die Verlautbarung des ADAC soll, man werde voraussichtlich einen oder mehrere Musterklagen führen.
Der ADAC-Mensch meinte auch noch:"Das hat doch keinen Sinn (der Einspruch), das ist ja gar keine echte Rückwirkung".

Ich habe mal einen Rechtsgrundsatz gelernt:
"Nulla poena sine lege" ( heißt: Keine Strafe ohne Gesetz) und meint: Ein Gesetz kann nur ab Verkündung gelten.
Aber bei Steuergesetzen ist das wohl alles egal.
Langsam wird mein Hals bei unseren A..... von Politikern immer dicker.
In meiner Fantasie gibt es mal wieder das Bild von einem Riesenkorso von Wohnmobilen am Berliner Reichstag.
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Beitragvon feldhamster » 10.05.2007 - 14:48:10

Julius hat geschrieben:Gegen die vom Gesetzgeber beschlossene Erhöhung ist nach Aussage des Anwalt kein Einsspruch möglich !!
Zudem sind rückwirkende Steuerehöhungen nach seiner Aussage keine Seltenheit !


Meine Rede !!!!!!!!!!!!!

Julius hat geschrieben: Scheint somit wohl das Ende dieses Trauerspiels zu sein !


So schwarz würd ich es allerdings nicht sehen, denn - wie bereits erwähnt - wenn

:arrow: 1. durch Einspruch Vorläufigkeitscharakter des Bescheides erreicht wird und

:arrow: 2. durch eine (von wem auch immer betriebene) einschlägige Klage zum Erfolg - beispielsweise vor dem BFH oder dem Verfassungsgericht - führt, hat man den Finger am Drücker !!!
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Re: Einspruch

Beitragvon feldhamster » 10.05.2007 - 14:50:55

klausimaus hat geschrieben:"Nulla poena sine lege" ( heißt: Keine Strafe ohne Gesetz) und meint: Ein Gesetz kann nur ab Verkündung gelten.
Aber bei Steuergesetzen ist das wohl alles egal.


Dieser Grundsatz ist auch nach wie vor relevant. Nur.................wer, um Gottes Wilhelm, hat dich denn auf das schmale Brett gebracht, dass Steuern juristisch als Strafe definiert werden :shock: :shock: :lol:
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Beitragvon klausimaus » 10.05.2007 - 19:11:16

Hi Feldhamster !
Mal abgesehen davon, dass man subjektiv Steuer durchaus als "Strafe" empfinden kann (z.B. die Grundsteuer, die man jährlich abdrücken darf, obwohl man schon Grunderwerbsteuer bezahlt hat) ist "Strafe" hier nicht wörtlich zu nehmen. Es meint vielmehr den allgemeinen Grundsatz, dass ein (belastendes, jetzt besser?) Gesetz erst ab Verkündung und nicht rückwirkend gelten darf.
Gruß Klausimaus
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. . . . mal eine kurze Frage . . .

Beitragvon gabautek » 11.05.2007 - 12:44:13

. . . :?: was nimmt den das Finanzamt für einen Augenschein Prüfung bei der dortigen Vorführung und was ist dabei zu Beachten ! :shock:
gabautek
 

Beitragvon vland » 12.05.2007 - 08:07:39

klausimaus hat geschrieben:Hi Feldhamster !
Mal abgesehen davon, dass man subjektiv Steuer durchaus als "Strafe" empfinden kann (z.B. die Grundsteuer, die man jährlich abdrücken darf, obwohl man schon Grunderwerbsteuer bezahlt hat)...


...das ist gar nicht so abwegig: in Dänemark gibt es z.B. eine sogenannte "Strafsteuer" auf Tabak, Alkohol und Luxusgüter... :shock:

Gruß, Volker
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Aber, aber bin ich den hier der einzige wo die Prüfung hat !

Beitragvon gabautek » 14.05.2007 - 07:17:13

Bitte nochmal die Frage . . . .
was nimmt den das Finanzamt für eine Augenschein Prüfung bei der dortigen Vorführung und was ist dabei zu Beachten ! :?:
gabautek
 

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