Wilfried . M hat geschrieben:Auch kannst Du Deinen Autoclub befragen, dieser hilft sogar mit wasserdichtem Text.
Grüße an Claudia und Dich
Rosi und Wilfried
Hab zwischenzeitlich beim ADAC angefragt, wie der Stand in Sachen "Musterverfahren" ist. Mir wurde mitgeteilt, "man warte erst mal ab" (worauf?), wie denn einzelne Verfahren ausgehen. Gemeint sind Verfahren, die der normale Steuerzahler führt oder vielleicht führen wird.
Da frage ich mich allerdings, was dann die Verlautbarung des ADAC soll, man werde voraussichtlich einen oder mehrere Musterklagen führen.
Der ADAC-Mensch meinte auch noch:"Das hat doch keinen Sinn (der Einspruch), das ist ja gar keine echte Rückwirkung".
Ich habe mal einen Rechtsgrundsatz gelernt:
"Nulla poena sine lege" ( heißt: Keine Strafe ohne Gesetz) und meint: Ein Gesetz kann nur ab Verkündung gelten.
Aber bei Steuergesetzen ist das wohl alles egal.
Langsam wird mein Hals bei unseren A..... von Politikern immer dicker.
In meiner Fantasie gibt es mal wieder das Bild von einem Riesenkorso von Wohnmobilen am Berliner Reichstag.
Gruß Klausimaus