Hurra-mein Hymer-Schrott ist weg

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Re: Hurra-mein Hymer-Schrott ist weg

Beitragvon matze_ulzburg » 09.02.2004 - 22:03:03

>:(Klaus 2 hat im Kopf nur Brei,und geht uns alle auf´n Ei :P --Sauerrei ,Was der Sack sich da abgekniffen hat,der hat wohl nicht Alle Ratten auf`n Dach >:(,Alte Leute mit Seiner Assigurke so über`s Ohr  Zuhauen...... >:(....<br>      <br>             >:(Unmögliche Grüße ,der Polarbär :P >:(
Karmann Distance Wide Gold,das was er mir antat,muss er mir jetzt abknechten.........
Schlechtwetterfronten mit 2 tiefhängenden Wolken -Nein Danke
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Re: Hurra-mein Hymer-Schrott ist weg

Beitragvon Andreas » 09.02.2004 - 23:00:22

>:( >:( >:(<br><br>:o :o :o<br><br>>:( >:( >:(
Ich kann kochen, von Technik und Mechanik habe ich keine Ahnung.
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Re: Hurra-mein Hymer-Schrott ist weg

Beitragvon georg » 11.02.2004 - 19:43:34

[quote author=Christine link=board=WOMO-Kauf_WOMO-Miete;num=1076317712;start=0#13 date=02/09/04 um 13:29:05]Hallo!<br><br>Was Klaus gemacht hat, finde ich nicht so toll, aber wie hättet Ihr Euch in ähnlicher Situation verhalten??<br><br>Zudem würde ich nicht wollen, daß jemand meine Identität aus einem anderen Forum verbreitet! Finde ich auch nicht ganz korrekt von Euch! Warum hat Klaus denn sonst seine E-Mail Anschrift in diesem Forum nicht angegeben?<br><br>Jetzt steinigt mich!<br>Gruß<br>Christine<br>[/quote]<br><br>Hi Christine,<br><br>ich bin so ziemlich deiner Meinung; daher steinige ich dich auch nicht. Ich finde es auch nicht gut, was da jetzt mit Klaus2 passiert, aber ich an seiner Stelle hätte einen Mittelweg gesucht und gefunden.<br><br>Ich würde mich schämen, alte Leute reinzulegen. Aber ich wäre gegen Hymer vor Gericht gegangen, vorausgesetzt es war alles so, wie Klaus2 das beschrieben hat.<br>Dass Klaus2 jetzt alles dementiert hat, sagt eigentlich nur etwas über schlechten Geschmack aus, "armselig" eben, wie auch Carsten das sieht.<br><br>LG.<br>georg :)<br>
georg
 

Re: Hurra-mein Hymer-Schrott ist weg

Beitragvon Lacky » 12.02.2004 - 10:18:45

Tagchen,<br>natürlich ist das nicht schön was Klaus_2 gemacht hat,<br>aber so auf ihn einprügeln find ich genauso sch**se!<br><br>Hättet ihr wirklich anders reagiert?<br>Hier im Forum schon, aber im wirklichen leben, wenn es um eure Kohle geht?<br><br>Heute schaut doch jeder nur noch nach sich!<br>Ist zwar traurig aber war!<br><br>Ich suche selber gerade nach einem gebrauchten Womo.<br>Was glaubt ihr welchen (teuren) Schrott ich bis jetzt schon gesehen habe und zwar bei Händlern wie bei Privatverkäufer, die so manches einfach nicht erzählt haben oder erst beim nachfragen die Antwort erhalten habe ...... das machen wir dann noch.<br><br>Also Leute, schön auf dem Boden bleiben, leben und leben lassen.... oder.... der werfe den ersten Stein!<br>
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Re: Hurra-mein Hymer-Schrott ist weg

Beitragvon Christine » 12.02.2004 - 16:45:54

Hi Lacky!<br><br>Genau das wollte ich auch so ausdrücken! <br><br>Wir haben bereits zwei mal gebrauchte Womos verkauft. Interessant war das Käuferklientel:<br><br>Man erkannte sofort, wer sich auskannte, und wer nicht! Auch wenn es hart klingt: Ich als Käufer bin verpflichtet, nach evt. Mängeln zu fragen! Wenn der Verkäufer dann lügt, würde ich rechtliche Schritte gegen ihn einleiten!<br><br>Aber wenn noch nicht einmal nach elementaren Dingen gefragt wird, wie z.B. ist das Womo dicht usw kann ich nur sagen: Selber schuld!<br><br>Wir haben unsere beiden Wohnmobile mit guten Gewissen verkauft und sind uns sicher, keinen Müll verkauft zu haben! Mit dem Käufer unseres ersten Mobils standen wir noch Jahre später in Kontakt und er war immer noch zufrieden!<br><br>Tatsächlich hatten wir aber auch Leute da, die wirklich null Ahnung hatten und sich wahrscheinlich nicht die Blöße geben wollten, jemanden mit Sachverstand dabei zu haben! Ich kann mir schon denken, daß der eine oder andere dies ausnutzt.<br><br>Gruß<br><br>Christine
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Re: Hurra-mein Hymer-Schrott ist weg

Beitragvon georg » 14.02.2004 - 12:39:50

[quote author=Christine link=board=WOMO-Kauf_WOMO-Miete;num=1076317712;start=30#35 date=02/12/04 um 15:45:54]Hi Lacky!<br><br><br> ......Auch wenn es hart klingt: Ich als Käufer bin verpflichtet, nach evt. Mängeln zu fragen! Wenn der Verkäufer dann lügt, würde ich rechtliche Schritte gegen ihn einleiten!<br><br>Gruß<br>Christine[/quote]<br><br>Hi Christine,<br><br>was du da schreibst ist ein Irrtum!<br>Du bist als Verkäufer verpflichtet die <br>Ware in einem mangelfreien Zustand zu übergeben.<br><br>Wenn die Ware Mängel hat, musst du eine Mängelliste <br>schriftlich aufstellen und sie zum Gegenstand des <br>ebenfalls schriftlichen Kaufvertrages machen.<br>Ansonsten haftest du 2 Jahre für den mangelfreien <br>Zustand der Ware. Die rechtlichen Grundlagen dazu liefert <br>das BGB in der Ausführung ab dem 01.01.2002 im<br>Schuldrecht.<br><br>Wenn der Verkäufer dich belügt, kannst du ihn wegen <br>Betruges drankriegen; aber dass er vom Staat bestraft wird,<br>davon hast du nicht viel.<br>Dir geht es wahrscheinlich "nur um deine Kohle" wie Lucky schreibt.<br>Die kriegst du nur via BGB über Schadenersatzklage zurück<br> :o 8) ::)<br>LG<br>Georg :)
georg
 

Re: Hurra-mein Hymer-Schrott ist weg

Beitragvon Gast » 14.02.2004 - 21:47:06

Also Georg,<br><br>jetzt muss ich Christine mal unbedingt in Schutz nehmen, denn was du da für ein Halbwissen zum Besten gibst,da rollen sich mir die Fussnägel auf!<br><br>Punkt 1: Als privater Verkäufer musst du nicht  den mängelfreien Zustand des Fahrzeuges gewährleisten,<br>denn es besteht die Möglichkeit eines Gewährleistungausschluss!<br><br>Punkt 2: Ein schriftlicher Kaufvertrag ist natürlich ratsam, aber keinesfalls vorgeschrieben!<br><br>Punkt 3: Natürlich muss ein privater Verkäufer keine Mängel bekannt geben, wenn er sie nicht weiss.<br><br>Punkt 4: Die 2 Jahre,, die du mal irgendwo aufgeschnappt hast, gelten für neue Ware. Bei gebrauchter Ware kann die Gewährleistungzeit auf ein Jahr reduziert werden!  Und auch dann bedeutet es nicht, das man 2 oder 1 Jahr für den mängelfreien Zustand haftet, sondern nur für den beschriebenen oder üblichen Zustand zum Zeitpunkt der Übergabe!<br>Dieser Punkt 4 gilt nur für Gewerbetreibene!<br><br><br>Richtig ist, das bekannte aussergewöhnliche oder grobe Mängel nicht verschwiegen werden dürfen!<br><br>Für Privatpersonen hat sich mit der neuen EU Regelung ab dem 01.01.2002 gar nichts geändert!!!!!<br><br><br>M v C<br><br><br><br><br>
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Re: Hurra-mein Hymer-Schrott ist weg

Beitragvon Frank_2 » 14.02.2004 - 22:13:02

Hallo Mann von Christine, <br>übrigens ein schöner und seltener Name :),<br>herzlich Willkommen im Forum und schöne Beiträge von Dir <br>wünscht<br><br>"Sohn von Heinrich" ;D
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Re: Hurra-mein Hymer-Schrott ist weg

Beitragvon georg » 14.02.2004 - 23:36:40

Hi Mann_von_Christine,<br><br>zunächst einmal herzlich willkommen im Forum.<br><br>Ich finde es wirklich nett von dir, dass du dich <br>auch mal zu Worte meldest. <br>So wissen auch diverse Nörgler im Forum, dass <br>es dich gibt. ;D ;D ;D<br><br>Ich bin nicht so taktlos, um dir Unfreundlichkeiten <br>an den Kopf zu werfen, besonders wenn ich mich, <br>wie du es tust, das erste Mal zu Wort melde.<br><br>Zu deinen Punkten muss ich dir widersprechen:<br><br>Zu 1.) Selbverständlich haftet man als Privatperson <br>für die Mangelfreiheit seiner Ware. <br>Eine Möglichkeit des Gewährleistungsausschlusses <br>gibt es nicht.  Gegenteiliges stand zwar mal in der <br>Doof-Zeitung, aber was stand da nicht schon alles ??? ??? ???<br><br>zu 2.) der Punkt ist unstrittig, wurde aber soooo nie <br>in Erwähnung gezogen.<br><br>zu 3.) Klaus 2 wusste ganz genau, wo die Mängel bei<br>seinem Womo waren.<br><br>zu 4.)  Das BGB ist das "Bürgerliche Gesetzbuch", es gilt <br>grundsätzlich für alle.<br>Außerdem erwähnst du dort gerade die Reduzierung der <br>Gewährleistungspflicht auf ein Jahr, die du in Punkt 1.) <br>schon ausgeschlossen hattest.<br>Wie sollen wir das denn verstehen. ??? ??? ???<br><br>Letztlich: Für Privatpersonen hat sich mit dem neuen <br>Schuldrecht eine ganze Menge geändert. ::) ::) ::)<br>Falls du das noch immer nicht gemerkt hast, kann ich <br>dir nur die Lektüre des Schuldrechts im neuen BGB<br>empfehlen, so manchen Leuten würde sie nicht schaden ;D ;D ;D ;D ;D<br><br>mit freundlichen Grüßen<br>georg ;)
georg
 

Re: Hurra-mein Hymer-Schrott ist weg

Beitragvon Gast » 15.02.2004 - 01:53:50

Hallo Georg,<br><br>zunächst mal dir und auch Sohn von Heinrich herzlichen Dank für die Willkommensgrüße!Ich finde es schon sehr mutig das du dich mit deinen 5 Sternen hier so lächerlich machen willst, denn du liegst mit Sicherheit falsch! <br><br>Punkt 1: Es gibt und gab auch vor 2002 für Privatpersonen die Möglichkeit des Gewährleistungsausschlusses (Sachmängelhaftungsausschluss) <br><br>Punkt 2: Natürlich ist das unstrittig, nur du hattest das Gegenteil in deinem Statement behauptet.<br><br>Punkt 3: Willst du vom Thema ablenken?<br><br>Punkt 4: Oh Herr lass Hirn regnen.../ Ich hatte doch extra geschrieben das Punkt 4 für Gewerbetreibene gilt, denn es ist ein grosser Unterscheid ob es ein Privatverkauf oder gewerblicher Verkauf ist! Der Händler darf nicht die Gewährleistung auf gebrauchte Güter ausschliessen!§ 475 II BGB<br><br>Letztendlich hat die neue Schuldrechtsreform ab 01.01.2002 keine Auswirkung auf private Verkäufe!!!<br><br><br>--------------------------<br><br>Verbrauchsgüterkauf (§§ 474 ff. BGB)<br><br>Kauft ein Verbraucher eine bewegliche Sache von einem Unternehmer so gelten folgende Abweichungen vom allgemeinen Kaufrecht:<br><br>die Gefahr geht nur durch Übergabe oder Annahmeverzug über;<br>Ansprüche wegen Sach- und Rechtsmängel sind unabdingbar - auch bei Individualverträgen (§ 475 I BGB) - ausgenommen Schadensersatzansprüche (§ 475 III BGB) die in den Grenzen der §§ 305 ff. BGB ausgeschlossen werden können - d.h. die Klausel ?gekauft wie gesehen unter Ausschluß der Gewährleistung? ist ab sofort bei einem Verbrauchsgüterkauf (nicht zwischen Privaten und nicht zwischen Unternehmern!) unwirksam. Bei gebrauchten Sachen ist aber auf die "Beschaffenheitsvereinbarung" abzustellen, so daß auch hier nur eingeschränkt gehaftet wird - sofern die Beschaffenheitsvereinbarung eben auch nicht mehr verspricht.<br>bei einem Sachmangel innerhalb von 6 Monaten wird vermutet,  daß er schon bei Übergabe bestand;<br>der Unternehmer hat ein Rückgriffsrecht gegen seinen Lieferanten gem. der §§ 478,479 BGB, wenn er seinerseits durch den Verbraucher in Anspruch genommen wird, wobei die Ansprüche des Unternehmers frühestens zwei Monate nach Erfüllung der Ansprüche des Verbrauchers verjähren<br>--------------------------------<br><br>Jetzt guckts du....<br><br><br><br>M v C<br><br><br><br><br>
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Re: Hurra-mein Hymer-Schrott ist weg

Beitragvon Gast » 15.02.2004 - 02:16:48

Ich glaube ich setze es nochmal mit anderen Worten und entsprechenden Link rein, sonst glaubst du es immer noch nicht:<br><br>http://www.autorecht24.de/Autokauf/Finanzierung/News/Neu_2002/neu_2002.html<br><br>-------------------<br><br>Ab 01.01.2002 gilt beim Autokauf eine gesetzliche          Mindest-Gewährleistung von 2 Jahren. Diese gilt uneingeschränkt für den Neuwagenkauf vom Unternehmer. Eine Erleichterung der                       Verjährungsfristen durch Vereinbarung ist beim sog.                    Verbrauchsgüterkauf, dem Kauf des Verbrauchers vom Unternehmer,   nicht möglich. Die Gewährleistung muß hier mindestens zwei Jahre           betragen (beim Kauf gebrauchter Sachen 1 Jahr). Bisher gab es eine         gesetzliche Mindest-Gewährleistung von 6 Monaten. Die meisten Händler (oder Hersteller) geben jedoch auch schon jetzt eine längere                 Gewährleistung auf Neuwagen. Bei Verträgen sollte eine längere Gewährleistung jedoch immer ausdrücklich schriftlich festgehalten werden. Die längere Gewährleistung wird in Anpassung an das europäische Recht  im Rahmen einer allgemeinen Schuldrechtsreform eingeführt und gilt         demnach nicht nur für Automobile. <br>Bei Gebrauchtwagen gilt ab 01.01.2002 eine Mindest-Gewährleistung von einem Jahr beim Kauf eines Verbrauchers vom Unternehmer, dem sog.Verbrauchsgüterkauf-§ 474 BGB, Neues Schuldrecht- (allgemeine Verjährungsfrist 2 Jahre, in diesem Fall jedoch auf 1 Jahr reduzierbar, was somit beim Gebrauchtwagenkauf eines Verbrauchers vom Unternehmer/Händler die Regel sein wird -meist über Allgemeine Geschäftsbedingungen, sog. AGB`s, vereinbart-). Auch beim Gebrauchtwagenkauf ist somit eine längere Verjährungsfrist möglich und vereinbar, meist über eine sog. Gebrauchtwagengarantie oder eine besondere Garantieversicherung. <br>Bitte beachten Sie, daß beim Gebrauchtwagenkauf von Privat häufig ein Gewährleistungsausschluß vereinbart wird. Dieses ist rechtlich zulässig. Der Verkäufer haftet dann nur noch in bestimmten Fällen (z.B. arglistige Täuschung). Eine Erleichterung der Verjährungsfrist vor Mitteilung eines Mangels an den Unternehmer durch Rechtsgeschäft ist beim sog.Verbrauchsgüterkauf nicht möglich. Grundsätzlich ist in allen anderen Fällen jedoch nach § 444 BGB (Neues Schuldrecht) ein Haftungsausschluß möglich. Allerdings sollten Sie bei einem Verkäufer, der die Gewährleistung ausschließen will, mißtrauisch sein und ggf. vom Kauf Abstand nehmen. Unter Umständen gilt jedoch trotz Ausschluß der Gewährleistung eine erweiterte Haftung aufgrund besonderer Garantie oder arglistigen Verscheigens eines Mangels (§ 444 BGB -Neues Schuldrecht-). <br>------------------------------------------------------------<br><br>**** Bitte beachten Sie, daß beim Gebrauchtwagenkauf von Privat häufig ein Gewährleistungsausschluß vereinbart wird. Dieses ist rechtlich zulässig ****<br><br>Hiermit werden deine falschen Behauptungen widerlegt!<br><br><br>M v C
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Re: Hurra-mein Hymer-Schrott ist weg

Beitragvon georg » 15.02.2004 - 12:56:51

Mann_von_Christine,<br><br>1.) auf deine dummen Beschimpfungen zu antworten,<br>ist unter meinem Niveau.<br>Darauf antworte ich dir nicht<br><br>2.) Das, was bei dir so aussehen soll, als wäre es aus dem BGB zitiert, steht dort so nicht drin.<br>Das kann jeder nachlesen.<br><br>3.) Das, was von dir unter http://www.autorecht angeboten wird, ist ein teilweise sehr fragwürdiger Kommentar.<br>Wer weiß denn schon, wer sich hinter der Adresse<br>verbirgt. <br>Ins Internet kann doch jeder seinen Senf hineinstellen.<br>Solange es nichts Verbrecherisches ist, kräht doch kein Hahn danach, ob das stimmt oder nicht.<br>Ich halte mich da lieber an das BGB und zuverlässige, seit langem bekannte Kommentatoren.<br><br>Hast du nicht mehr zu bieten  ??? ;D ;D ;D ??? ::)<br><br>Georg :D
georg
 

Re: Hurra-mein Hymer-Schrott ist weg

Beitragvon Gast » 15.02.2004 - 14:05:48

Hallo Georg,<br><br>selten so einen Betonkopf wie dich erlebt! Du schreibst selber ``Ins Internet kann doch jeder seinen Senf hineinstellen``und fühlst dich nun berufen deine Rechtsunkenntnisse zu verbreiten! Das könnte aber einen Leser deiner Beiträge sehr teuer kommen, deshalb denk doch bitte auch an die anderen User!<br><br>Hier ist ein sehr interessanter Artikel eines Rechtsanwaltes der sich mit genau dieser Sache und der Unkenntnis hierüber beschäftigt:<br><br><br><br><br>http://www.knetfeder.de/kleinkariert/recht-eu.html<br><br><br><br><br>Lese es dir bitte genau durch! Im übrigen hatte ich die entsprechenden Parargaphen im Gegensatz zu dir genannt!<br><br><br>M v C<br><br><br>
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Re: Hurra-mein Hymer-Schrott ist weg

Beitragvon Gast » 15.02.2004 - 16:26:45

Hallo Georg!<br>Nimm die Aeussserungen von MvC nicht tragisch, kennst ja C... aus den Foren zur Genüge, also kann MvC auch nicht von höherem Niveau sein! ;D ;D<br>Gruss Benjamin
Gast
 

Re: Hurra-mein Hymer-Schrott ist weg

Beitragvon Womokiste » 15.02.2004 - 18:28:29

Hey Leute, immer langsam mit den jungen Pferden !!! <br>Es geht hier um "Hymer-Schrott" !<br><br>Wenn Ihr Euch zoffen wollt, macht das bitte auf anderem Weg und "verschont" das Forum.<br><br>In diesem Sinne grüßt die Womokiste
Die Womofahrer Nordhessen sind unterwegs im B MC T 680. Auch zu finden bei Instagram und Facebook.
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