Warnung: Schaden bei Bahnverladung nach Sylt

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Warnung: Schaden bei Bahnverladung nach Sylt

Beitragvon tamnavulin » 23.06.2007 - 16:51:44

Hallo Womo-Gemeinde,

ich möchte, und das auch noch in meinem ersten Beitrag hier, von einem Schadensfall berichten und damit auch andere warnen.

1. Bei meinem Fahrzeug handelt es sich um einen Knaus Sun Traveller, er verfügt auf dem Dach über zwei Standartdachluken, eine davon auf dem Alkoven, und über eine große, aus Plexiglas gefertigte, transparente, elektrisch zu bedienende Dachluke des Typs Remistar im Mittelteil des Daches.

2. Ich beabsichtigte, am 17.5.2007 den DB Sylt-Shuttle, betrieben von der DB AutoZug GmbH Niederlassung Sylt, (?Bahnverladung?) von Niebüll nach Westerland/Sylt zu benutzen.Es herrschte damals starker West- bis Nordwestwind mit einer Windstärke von 7 bis 9.

Während PKW auf den Doppelstockwagen der DB in Fahrtrichtung des Zuges verladen werden (die Insassen bleiben in den Fahrzeugen), werden PKW mit einer Höhe über 1,65 m, Lieferwagen, LKWs und auch Wohnmobile auf einstöckigen Wagen entgegen der Zugfahrtrichtung, das heißt also mit dem Heck voran, transportiert.

Wir waren das letzte Wohnmobil auf dem einstöckigen Wagen. An der Spitze des Zuges befand sich die Lokomotive, dahinter eine Vielzahl von Doppelstockwagen, dann folgten mehrere leere Einstockwagen, zwei oder drei PKW mit Dachlasten, dann unser Wohnmobil, davor zwei weitere Wohnmobile und sodann ein PKW mit einem Fahrraddachgepäckträger. Den Schluss des Zuges bildet ein geschlossener Wagen, mit dem Motorräder und deren Besatzung transportiert werden können.

Auf dem Verladebahnhof Niebüll sind wir von einem dortigen Bediensteten aufgefordert worden, zu überprüfen, ob die Fenster und Dachluken geschlossen sind ?wegen der Geschwindigkeit des Zuges?. Wir haben daraufhin nochmals überprüft, ob alle Fenster und Dachluken geschlossen und verriegelt waren: sie waren ordnungsgemäß verschlossen!

Auf dem Hindenburgburgdamm erreichte der Zug seine Höchstgeschwindigkeit, diese soll ca. 100 km/h betragen. Mitten auf dem Damm begegneten wir dem Gegenzug, der die gleiche Geschwindigkeit gefahren haben soll. Bei der Vorbeifahrt der Lokomotive des Gegenzuges gab es aufgrund des Luftdrucks ein explosionsartiges Geräusch, unser Wohnmobil erhielt einen Schlag?und die mittlere, große Dachluke riss ab. Diese flog über die beiden anderen Wohnmobile in Richtung Zugende und zerschellte auf dem Dach des letzten PKW unterhalb dessen Fahrradträgers, wo sie sich in viele kleinere Teile auflöste und sodann Fahrzeuge auf dem Gegenzug beschädigt haben soll.

Ferner öffnete sich durch den Luftdruck die kleine Dachluke auf dem Alkoven an der Vordersite und riss dort aus der Halterung aus, flog jedoch nicht vom Fahrzeug weg. Das Fahrzeugdach hob sich durch den Luftdruck im Bereich des Alkovens um ca. 6 mm an, so dass eine dort vorhandene Stabilisierungsverbindung mit einem Metallquerträger um diesen Wert ausriss.

3. Ich lege nachdrücklich Wert auf die Tatsache, dass beide Dachluken ordnungsgemäß, wie technisch vorgesehen, verschlossen und arretiert waren. Weitere Sicherungsmöglichkeiten der Dachluken bestanden technisch nicht.

4. Der Vorfall wurde nach Ankunft auf dem Bahnhof Westerland/Sylt durch die DB AutoZug GmbH aufgenommen. Der dortige Mitarbeiter der DB AutoZug GmbH zeigte sich von dem Vorfall nicht im Mindesten überrascht: dies geschehe bei entsprechenden Windlagen mehr oder weniger regelmäßig.

Tatsächlich ist es auf Sylt eine bekannte Tatsache, dass aufgrund des Transports mit dem Heck voran bei bestimmten Windlagen regelmäßig die Halterungen von Dachluken an Wohnmobilen und Campingcaravans auf der Bahnverladung ausreißen, dies wurde uns mehrfach von Angestellten von Campingplätzen und dem Inhaber der einzigen Reparaturwerkstatt für Campingfahrzeuge auf der Insel bestätigt. Auch der Mitarbeiter der Niederlassung der DB AutoZug GmbH in Westerland, den wir am 18.05.2007 aufsuchten, bestätigte dies, verwies aber auf deren Beförderungsbedingungen und den darin enthaltenen Haftungsausschluss.

Technisch begründet der Transport einen Wohnmobils mit dem Heck in Fahrtrichtung des Zuges ein sehr hohes Risiko für das Abreißen von Dachluken, wie ich dies nach dem Vorfall durch meine Reparaturwerkstatt erfahren habe. Diese sind konstruktiv nicht dafür ausgelegt, einem solchen Winddruck aus Heckrichtung standzuhalten, üblicherweise ist Fahrtwind nur aus der (Front-) Fahrtrichtung zu erwarten. Aufgrund des plötzlichen Winddrucksanstiegs durch den Gegenzug reißen die mit Haken gesicherten Bolzen im hinteren Bereich der Remistar-Dachluke aus, Wind fängt sich unter der Luke und reißt sie auf. Sie bricht sodann am Scharnier ab. Die Gefahr ist beim ersten Wohnmobil auf den einstöckigen Wagen umso größer (wie man hier sieht). Der starke Gegenwind erhöht den Winddruck noch erheblich.

Ich sehe die DB AutoZug GmbH als Verantwortliche für den Schadensfall an: in Kenntnis der potentiellen Gefahr hat man das dort bekannte Risiko in Kauf genommen ohne uns mit einem Wort darauf hinzuweisen. Man hätte uns den Transport verweigern oder uns zumindest über die Gefahren bei einer entsprechenden Windlage aufklären müssen. Wir hätten dann die Fährverbindung Romo/List genutzt, zumal wir es nicht eilig hatten, wie wir dies dann auch für die Rückfahrt vorgezogen haben.

Ich wüsste nicht, wie ich den Schadensfall hätte verhindern können.
Unser Schaden beträgt ca. 1.100,00 ?, ferner reguliert unsere Haftpflichtversicherung die Schäden an den anderen Fahrzeugen, was mit einem Verlust des Schadensfreiheitsrabatts verbunden ist.

5. Mit Sicherheit stellen wir hinsichtlich dieses Schadensfalls keinen Einzelfall dar, auch andere Wohnmobile werden bereits entsprechende Schäden davongetragen haben. Natürlich wären wir auch interessiert zu erfahren, ob es sich tatsächlich um eine Vielzahl von Schadensfällen handelt, die von der DB Autozug schlichtweg ignoriert werden. Ich habe den Eindruck, dass man Wohnmobilisten bei entsprechenden Wetterlagen schlichtweg ins "offene Messer" laufen läßt, sich dann aber aus der Verantwortung stehlen will.

Ausschlaggebend für den Schadensfall ist nach meiner Meinung die Aufstellung der Wohnmobile auf den einstöckigen Wagen entgegen der Fahrtrichtung.

Man kann sich nur überlegen, ob die Bahnverladung tatsächlich der sicherste Weg nach Sylt ist. Ich würde mich freuen, zu erfahren, ob andere User dieses Forums auch schon entsprechende Erfahrungen gemacht haben.

Für uns gilt: Bahnverladung nach Sylt? Nie wieder!

Beste Grüße aus Berlin

Stefan
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Beitragvon Nasenbär » 23.06.2007 - 22:34:41

Ist schon übel, was euch da passiert ist. Wir sind auch schon rückwärts nach Sylt gefahren, aber gottseidank ohne Schaden.

Was steht denn in dem Kleingedruckten von wegen Haftungsausschluß? Wenn da nix steht, würd ich auf alle Fälle die Sache juristisch klären lassen, wenn ihr eine Rechtsschutzversicherung habt. Allerdings ist der Streitwert wohl nur der Verlust des Schadensfreiheitsrabattes, wobei der evtl. zu gering für eine Übernahme des Falles ist.

Aber ich denke, hier gehts wirklich ums Prinzip, denn solange die DB keine aufn Deckel bekommt, werden weiterhin Womos rückwärts fahren und Hekis fliegen.

Hoffentlich lesen genügend Leute deinen Beitrag und steigen auf die Fähre um.
Nasenbär
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Beitragvon Nachtfalke » 23.06.2007 - 23:07:07

Hallo Stefan,

so ein Sch... :twisted:

Da mus man erst mal drauf kommen, dass sich so ein Schaden ereignen kann.

Ich stand bereits das eine oder andere mal bei Sturm (mit orkanartigen Böen) an der See und fragt mich jedesmal,
wie lange wohl alles hält bzw. bis zu welcher Windstärke das Material ausgelegt ist.

Wenn ich das jetzt so lese, nehme ich als Ratschlag auf, sich mit der Nase in den Wind zu stellen, weil die Mobile dem Winddruck besser widerstehen als dem Windsog :idea: :?

Zuletzt noch ein Frage: "Warum werden die Womos eigentlich entgegen der Fahrtrichtung transportiert" :?:

Ciao Kai-Uwe

PS - Wirst Du den Hersteller Remistar über den Vorfall unterrichten bzw. befragen. Diese Stellungnahme wäre sicher sehr interessant
Das einzige Mittel Zeit zu haben ist, sich Zeit zu nehmen.
[Bertha Eckstein]
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Beitragvon Tomott » 24.06.2007 - 07:11:00

Hallo Stefan,

das Beste wird sein Deinen Bericht in allen Dir bekannten Reisemobilforen zu verbreiten.
Mit etwas Glück finden sich noch mehr Geschädigte.
Freundliche Grüße
Thomas
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Beitragvon PRIVATIER » 24.06.2007 - 10:28:25

Hallo tamnavulin,
danke für Deinen ausführlichen Bericht, aus dem ich meine Lehren gezogen habe. Wenn Du (Verkehrs-) Rechtsschutzversichert bist, solltest Du die Angelegenheit einem Anwalt übergeben.
Ich halte das Handling des zuständigen Verkehrsbetriebs für eine Unverschämtheit. Die Argumentation der Werkstatt ist doch einleuchtend und nachvollziehbar.
Also mein Fahrzeug wird nie rückwärts transportiert werden.
Ich drücke beide Daumen, daß Du aus diesem Ärger mit nur einem blauen Auge wieder rauskommst.
Toi toi toi Privatier
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Beitragvon tamnavulin » 25.06.2007 - 09:44:31

Vielen Dank für die freundlichen Anmerkungen. :D

Die DB hat (natürlich) einen Haftungsausschluß in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ob der allerdings im innerdeutschen Verkehr wirksam ist, muß man sehen. Es gibt da schon entgegenstehende Entscheidungen. Ich lasse das prüfen und habe meine Ansprüche bei der DB Autozug angemeldet. Mal sehen, was daraus wird.

Ich denke, dass der normale Winddruck auf ein stehendes Mobil für die Dachhauben völlig unproblematisch ist. Hier kamen aber mehrere Faktoren zusamen: die Geschwindigkeit des Zuges, der erhebliche Gegenwind und der Winddruck bzw der Sog des Gegenzuges. Auf dem Dach meines Womos kam es daher zu einem solchen Druckgefälle ("Sog"), dass die eingeklebten und sehr dünnen Arretierungsbolzen in der Dachhaube nachgaben. Dafür sind sie halt nicht gemacht. Die Gefahr des Abreissens von Dachhauben besteht vermutlich nur bei Starkwind aus westlichen bis nördwestlichen Richtungen, so wurde mir das auf der insel mehrfach erzählt...da kann nun jeder seine Schlüsse draus ziehen.

Warum wird der Transport in entgegengesetzter Richtung durchgeführt? Das wüßte ich auch gerne: ich habe gehört, dass in Niebüll vor einigen Jahren die Verladestation um- oder neugebaut wurde und nun kein ausreichender Platz mehr besteht, um vom Zugende aus in Fahrtrichtung des Zuges auf die einstöckigen Wagen zu fahren. Daher muß man auf dem Verladeplatz eine Drehung vornehmen und in entgegengesetzer Richtung auffahren.

Noch eine Bemerkung nebenbei: wenn sich während der Überfahrt von einem anderen Fahrzeug ein Teil löst -man denke an die Ladung eines LKWs- und das eigene Fahrzeug beschädigt, kann man nur hoffen, dass das andere Fahrzeug ermittelt wird. Sollte sich dieser Fahrzeugführer nicht melden, weil er von dem Schadensfall nichts bemerkt hat oder nicht hat bemerken wollen, sondern den Zug einfach verlassen, bleibt man auf seinem Schaden sitzen. Die DB zahlt in diesem Falle (gerichtsbestätigt) als Frachtführer nichts! Das war mir vorher auch nicht klar. Allerdings kann man sich dagegen gesondert versichern...naja...

Gruß aus Berlin

Stefan
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Beitragvon hdlka » 25.06.2007 - 10:49:05

... jetzt verstehe ich, weshalb ich öfters gelesen habe, dass Womofahrer die Fähre ab Dänemark genommen haben um Sylt zu besuchen...

Gruß
Hans- Dieter
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Beitragvon woming » 25.06.2007 - 11:23:51

hdlka hat geschrieben:... jetzt verstehe ich, weshalb ich öfters gelesen habe, dass Womofahrer die Fähre ab Dänemark genommen haben um Sylt zu besuchen...


die Fähre ab Havneby (Römö) ist auch kostengünstiger als
Bahnverladung ab Niebüll.

woming
hier sind die Stellplatzlisten:
http://www.womo-sp.org
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Beitragvon Seekater » 25.06.2007 - 14:22:32

tamnavulin hat geschrieben:Hallo Womo-Gemeinde,

ich möchte, und das auch noch in meinem ersten Beitrag hier, von einem Schadensfall berichten und damit auch andere warnen.
??.


Hallo Stefan,

sein interessanter Fall, den Du da schilderst - trotz dem Ärger den Ihr hattet/habt ? sachlich gut vorgetragen.

tamnavulin hat geschrieben:Die DB hat (natürlich) einen Haftungsausschluß in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ob der allerdings im innerdeutschen Verkehr wirksam ist, muß man sehen. Es gibt da schon entgegenstehende Entscheidungen. Ich lasse das prüfen und habe meine Ansprüche bei der DB Autozug angemeldet. Mal sehen, was daraus wird.


Das ist der erste Schritt, so Ihr eine Rechtschutzversicherung habt würde ich hier durchaus einige Schritte weiter gehen, denn:

Nasenbär hat geschrieben:Was steht denn in dem Kleingedruckten von wegen Haftungsausschluß? Wenn da nix steht, würd ich auf alle Fälle die Sache juristisch klären lassen, wenn ihr eine Rechtsschutzversicherung habt.


Die DB darf ? auch mit Haftungsausschluß - keinen Sachschaden am Eigentum anderer durch den Transport herbeiführen. Der Zug darf ja sicherlich nicht mehr fahren, wenn er vorm Sturm von den Gleisen geweht wird. Bis dahin ist der Bahn jedoch eine gewisse Sorgfaltspflicht zuzumuten, um nicht zum Verursacher von Schäden am Eigentum anderere zu werden.

tamnavulin hat geschrieben:??. Es herrschte damals starker West- bis Nordwestwind mit einer Windstärke von 7 bis 9?..
??
Auf dem Verladebahnhof Niebüll sind wir von einem dortigen Bediensteten aufgefordert worden, zu überprüfen, ob die Fenster und Dachluken geschlossen sind ?wegen der Geschwindigkeit des Zuges?.
??
Auf dem Hindenburgburgdamm erreichte der Zug seine Höchstgeschwindigkeit, diese soll ca. 100 km/h betragen. Mitten auf dem Damm begegneten wir dem Gegenzug, der die gleiche Geschwindigkeit gefahren haben soll.


Hier könnte man den Eindruck haben, es wäre für die DB zumutbare Sorgfaltpflicht etwa:
- bei den herrschenden Windstärken gewisse Fahrzeug nicht zuzulassen
- auf zusätzliche Sicherung der Dachluken hinzuweisen (nebst Merkblatt wie die dann auszusehen haben)
- bei den herrschenden Windstärken langsamer zu fahren.

Es wäre vielleicht darlegbar (mittels Gutachter), daß schon eine einzigste dieser Maßnahmen ausgereicht hätte den Schaden zu vermeiden.

Ein Problem, wie das Nasenbär hier sieht:
Nasenbär hat geschrieben:Allerdings ist der Streitwert wohl nur der Verlust des Schadensfreiheitsrabattes, wobei der evtl. zu gering für eine Übernahme des Falles ist.

sehe ich nicht unbedingt:
Der Gesamtschaden ist ja nun deutlich höher:
- Alle höheren Versicherungsprämien bis wieder der alte Schadensfreiheitsrabatt erreicht wurde sind schon ein paar Euro's.
- Reparaturkosten am eigenen WoMo
- mußtet Ihr nicht während der Reparatur in's Hotel? Oder gab's nicht Einbußen/Einschränkungen Eueres Urlaubs durch den Schaden ? Mietfahrzeug ? Verlängerter Aufenthalt auf Sylt ?
- Wie sieht's mit Folgeschäden im/am Fahrzeug aus ? Es hat doch reingeregnet, sind Polster in Mitleidenschaft gezogen ? Hat das abreißende Heki nicht auch Schäden am Dach hervorgerufen ? Du deuteste da etwas an, das könnte eine deutliche Wertminderung sein, weil Du diesen Schaden beim Verkauf des Fahrzeuges angeben mußt, so da nicht sogar noch ein Folgeschaden nachkommt.
- Reparaturkosten an den anderen Fahrzeugen (hier müßte allerdings Euere Haftpflichtversicherung als Nebenkläger auftreten).
- (theoretisch) auch frühere Schäden an WoMos (wobei hier weitere Nebenkläger erforderlich wären).

Problematischer sehe ich etwas ganz anderes:
tamnavulin hat geschrieben:??. Technisch begründet der Transport einen Wohnmobils mit dem Heck in Fahrtrichtung des Zuges ein sehr hohes Risiko für das Abreißen von Dachluken, wie ich dies nach dem Vorfall durch meine Reparaturwerkstatt erfahren habe. Diese sind konstruktiv nicht dafür ausgelegt, einem solchen Winddruck aus Heckrichtung standzuhalten, üblicherweise ist Fahrtwind nur aus der (Front-) Fahrtrichtung zu erwarten.


Hier könnte sich die DB auf den Standpunkt stellen, daß offensichtlich Dachluken bei WoMos nicht ausreichend stabil konstruiert sind, da bei anderen Fahrzeugtypen (Schiebedächer bei PKWs, Dachluken bei Lieferwagen und Bussen) keine derartigen Schäden bekannt sind.

Gerade das macht die Sache aber erst richtig interessant: Denn würde das von einem Gericht festgestellt werden, hätten die jeweiligen Lukenhersteller den schwarzen Peter, weil sie für den Anwendungsfall nicht ausreichende Produkte herstellen (zumindest nicht darauf hinweisen, wo die Grenzen der Produkte liegen).

Die Aussage des WoMo-Händlers auf Sylt:
tamnavulin hat geschrieben:Technisch begründet der Transport einen Wohnmobils mit dem Heck in Fahrtrichtung des Zuges ein sehr hohes Risiko für das Abreißen von Dachluken, wie ich dies nach dem Vorfall durch meine Reparaturwerkstatt erfahren habe. Diese sind konstruktiv nicht dafür ausgelegt, einem solchen Winddruck aus Heckrichtung standzuhalten, üblicherweise ist Fahrtwind nur aus der (Front-) Fahrtrichtung zu erwarten.


ist nämlich nur die halbe Wahrheit. Die andere Hälfte ist, daß es auch serienmäßig eingebaute Dachluken in WoMos gibt, die zur Seite öffnen. Unser HeKi öffnet nach rechts, ich habe auch schon welche gesehen, die nach links öffnen ? serienmäßig ab Herstellerwerk ? ohne irgendwelche Hinweise im Handbuch.
Das könnte ? bezogen auf diesen Fall bedeuten ? daß einem WoMo mit nach rechts öffnendem Heki im obigen Fall auch bei Vorwärtstransport ebenfalls die Dachluke abgerissen würde. Wenn dem so ist, wird dann die DB wieder sagen: Keine Vernachlässigung der Sorgfaltspflicht durch Einführung der Rückwärtsfahrt. Der Böse Bube wäre dann wieder beim Dachlukenhersteller, der Fehler in seiner Einbauanleitung gemacht hat (so nicht der WoMo-Hersteller die Dinger nicht falsch eingebaut hat).


Mein Fazit:
Es wird kompliziert, doch es könnte durchaus lohnend sein in diesen Sumpf einmal hineinzuleuchten. Wenn Ihr eine Rechtschutzversicherung habt ? mehr als die Eigenbeteiligung ist nicht zu verlieren. Sehr entscheidend jedoch ein guter Rechtsanwalt mit guten Kontakten zu Gutachtern. Sofern Du nicht einen geeigneten Anwalt ? zumindest für ein sehr ausführliches Erstberatungsgespräch ? schon kennst, kann ich Dir gerne einen Tipp geben (per PN).

Ohne Anwalt, der die Branche kennt, würde ich allerdings Nasenbär doch zustimmen: Der Aufwand ist schon erheblich. Der Sumpf, die Gleichgültigkeit - es ging doch noch immer gut, Hauptsache die Dachluken sind preiswert, Hauptsache die Abwicklung am Bahnhof ist einfach - ist allerdings nicht kleiner. Es kann doch wohl nicht Sinn eines Rechtssystems sein, daß jemand der keinerlei Schuld am Schaden hat, ihn tragen muß. Dafür gibt's doch wohl Versicherungen und Anwälte.


Gruß
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Beitragvon Uli_bw » 25.06.2007 - 17:46:40

Oh ja ohne Branchenkenntnisse des Anwalts und entsprechende Gutachter wird es schwierig...
Zumal die RS Versicherung zustimmen muß.
Ich denke mal der einfachste Weg für die Bahn wären zusätzliche Spanngurte für die Luken oder ein Transportverbot!

ULI
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Beitragvon Astrid » 26.06.2007 - 16:44:54

Hallo,
also für uns kam der Bericht noch zeitig genug. Wir wollen im August auf die Insel und haben die Reiseroute umgeplant über Roemoe.
Ich hoffe, dass recht viele Womofahrer den Bericht lesen und somit "per Fuß sprich Reifen" abstimmen und die DB meiden.
Astrid
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Beitragvon tamnavulin » 29.06.2007 - 14:23:47

Noch einige Bemerkungen zu den letzten Beiträgen:

Meine Haftpflichtversicherung hat mir gerade mitgeteilt, dass sie die Schäden an den anderen Fahrzeugen übernehmen wird und dann prüft, ob die DB Autozug in Regress genommen werden kann. Ich werde das Ergebnis abwarten, denn das Prozess- und Prozesskostenrisiko ist erheblich, ich müßte das selbst finanzieren und bei Feststellung der Unwirksamkeit des Haftungsausschlusses würde mit Sicherheit ein physikalisches Rekonstruktionssachverständigengutachten zur Frage der von der DB Autozug unterstellten Mit- oder Alleinhaftung meinerseits, da ich ja angeblich die Dachluken nicht ordnungsgemäß geschlossen habe, eingeholt werden. Dann lohnt sich für mich finanziell auch ein Vergleich nicht. Zumal das Verfahren vor dem Amtsgericht Niebüll stattfindet. Es ist immer problematisch, vor Ort gegen einen der größten Arbeitgeber zu klagen...man kennt sich dort...

Geregnet hats am Schadenstag Gott sei dank nicht. 25 Minuten auf dem fahrenden Zug bei strömendem Regen und offene Dachhaube: das wäre fraglos ein Katastrophe, denn viel gegen den Regen machen kann man nicht, schon wegen des Fahrtwindes. Da hatten wir Glück im Unglück, so zu sagen.

Sofort hat uns der Inhaber des Camping Service in Rantum die vordere Dachluke ersetzt und die Öffnung der Remisstar-Dachhaube gut und dicht mit einer Plane abgeklebt, so dass wir auf der Insel unser Womo problemlos nutzen konnten. Das hat bis nach Berlin anstandslos gehalten.

Wir werden jetzt versuchen, die Sache als negative Lebenserfahrung abzuhaken. Unser Mobil ist nicht weiter beschädigt worden, den Schaden und die Höherstufung in der Haftpflicht werden wir überleben. Nur der Autozug nach Sylt, der ist für mich sprichwörtlich gestorben.

Allen eine gute Fahrt!

Grüße aus Berlin

Stefan
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Beitragvon tomtom » 29.06.2007 - 17:04:57

Was soll das denn heißen? "Mein Haftpflicht übernimmt das". Sowas habe ich noch nie gehört, denn Du hast ja garkeinen Haftpflichtschaden, sondern einen Kasko-Schaden.
Ich bitte echt um Erklärung, das interessiert mich brennend.
Gruß
TomTom
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Beitragvon MZatrix » 29.06.2007 - 18:15:51

Hallo tomtom,

vielleicht hast du das ja überlesen:
dass sie die Schäden an den anderen Fahrzeugen übernehmen wird

Er hat an seinem Mobil einen Kasko-Schaden. Der Schaden an den anderen WoMos, der durch wegfliegende Teile seines WoMos erzeugt wurde, wird von der Haftpflicht beglichen.
So ist das normalerweise immer.

Gruß,
MZatrix
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