Heckträger Warnschildpflicht in welchen Ländern vorhanden ?

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Heckträger Warnschildpflicht in welchen Ländern vorhanden ?

Beitragvon Harley » 06.08.2007 - 20:58:10

Sorry, aber ich kann nirgendwo nachlesen, ob es auch für Österreich eine Warnschildpflicht gibt.
Bzw. für welche Länder generell so etwas gilt. Wir wollen jetzt (endlich) mal eine kleine Tour machen. Wissen aber noch nicht genau durch welche Länder...... Istrien, talien, Österreich werden wahrscheinlich dabei sein.

Kann mir vielleicht jemand einen Tipp geben?
Hier habe ich ja auch schon gelesen, dass es unterschiedliche Schilder gibt. Aber für welche Länder sind sie eigentlich zwingend vorgeschrieben ?
MfG

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Heckschilder

Beitragvon Wilfried . M » 06.08.2007 - 22:07:21

Hallo Harley,
so wie es im Geist habe, sind die Dinger zwingend für Italia und Spanien vorgeschrieben. Die Schilder sind in beiden Staaten unterschiedlich.
In der EU sind seit geraumer Zeit Gespräche laut, welche diese Heckschildpflicht auf alle EU-Staaten zwingend vorschreiben soll. Wenn das Gesetzt umgesetzt wird, wird wohl auch ein einheitlicher Standard gegeben sein.
Die Schilder sind nicht nur wegen der " Überlänge " anzubringen, nein, auch bei Nachtstand sollen die Schilder an der linken hinteren Seite angebracht werden. Sie gelten dann beim Parken ohne Standlicht.
Gleiches gilt aber auch für Warnwesten, welche man bei Verlassen des Kfz schon angezogen haben muß.Ich glaube , daß in der Schweiz eine regelrechte Kontrolle schon gegeben ist.
Gruß
Wilfried
Zuletzt geändert von Wilfried . M am 06.08.2007 - 22:13:48, insgesamt 2-mal geändert.
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Beitragvon Gimmund » 06.08.2007 - 22:11:37

Hi Harley,

also mit Bestimmtheit weiss ich es auch nur von Italien und Spanien.

Gruss,
Gwaihir
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Beitragvon Harley » 06.08.2007 - 22:19:37

Hallo,
vielen Dank für die Antworten.

Dann kaufe ich mir mal eine für Italien. Spanien steht bei mir (noch) nicht zur Debatte....

Zu den Warnwesten vielleicht noch eine Frage...... Muss man für jeden Insassen eine dabei haben, oder ist sie nur für den Fahrer vorgeschrieben ?
Obwohl, vielleicht blöde Frage, denn wenn wirklich etwas passiert ist, dann ist schon besser wenn alle rechtzeitig gesehen werden..
MfG

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Beitragvon Gimmund » 06.08.2007 - 22:21:52

Hi Harley,

für jeden Insassen.
Und anziehen bevor Ihr aussteigt.

Aber am besten ist doch, wenn nichts passiert.

Gruss,
Gwaihir
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Warnweste

Beitragvon Wilfried . M » 06.08.2007 - 22:23:03

Harley,
jede Person, welche sich außerhalb des liegengebliebenen Kfz bewegt muß eine tragen.
Gruß
Wilfried
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Beitragvon Gimmund » 06.08.2007 - 22:29:16

Wobei es Länder geben soll, wo das Mitführen einer Weste auch kontrolliert wird.
Aber um zu sagen welche, müsste ich mich in die Untiefen der web-seiten vom ADAC begeben.
Hab ich jetzt keinen Bock drauf.

Fauler Gruss,
Gwaihir
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Beitragvon Harley » 06.08.2007 - 22:34:59

@Gwaihir,

nein, nein.. Ich werde doch keine Aufgaben verteilen ;-)
Es reicht mir schon der eine oder andere Hinweis........

Bin für Warnwesten schon fündig geworden.
Wenn es noch jemanden interessiert:

http://www.avd.de/index.php?id=195


-------------------------------------------------------------------------------
Habe Neuerungen gefunden... Am besten gleich für alle Insassen Warnwesten mitnehmen..... Und beim Verlassen des Fahrzeuges auf der Autobahn, Standstreifen - oder sobald man ein Warndreieck aufstellt, anziehen...

Und noch eine Neuerung:

Ab 1. Juni 2007 müssen Radfahrer in Ungarn in der Nacht oder bei schlechter Sicht außerhalb von Ortschaften eine Warnweste tragen. Dies gilt auch für Touristen, die beispielsweise rund um den Neusiedler See oder am Plattensee radeln.
MfG

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Beitragvon Lacky » 07.08.2007 - 07:36:35

Hi.

Dann wird in Frankreich kein Warnschild benötigt ?
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Beitragvon Dirk.Jendral » 08.08.2007 - 06:58:27

In Frankreich ist kein Schild Pflicht, wie geschrieben z.Zt. in Italien und Spanien.
Die Parktafel ist nur für Fahrzeuge >3,5t zGG gedacht und hat nichts mit den o.g. Tafeln zu tun.
MfG
Dirk
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Beitragvon Valkanela » 08.08.2007 - 10:41:24

Gwaihir hat geschrieben:Hi Harley,

für jeden Insassen.
Und anziehen bevor Ihr aussteigt.

Aber am besten ist doch, wenn nichts passiert.

Gruss,
Gwaihir
:)


Hallo
Ging es hier nicht um Warnschilder??
Hans
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Beitragvon Gimli » 08.08.2007 - 11:01:09

Moin !

Um es zusammenzufassen:

in Europa herrscht ausschließlich in Italien und Spanien eine Benutzungspflicht für Warntafeln an Kfz.

Spanien

Bild

Die spanische Straßenverkehrsordnung (Reglamento General de Circulación) schreibt generell vor, dass mit Fahrzeugen transportierte Ladung weder der Länge noch der Breite oder der Höhe nach über die Fahrzeugaußenränder (die im Fahrzeugschein eingetragenen Abmessungen) hinausragen darf. Ausnahmen vom Verbot der Beförderung überstehender Ladung bestehen für ausschließlich zum Gütertransport bestimmte Fahrzeuge, insbesondere Lastwagen, wenn mit diesen unteilbare Ladung (Balken, Röhren usw.) befördert wird.

Für Personenwagen (Turismos) und Fahrzeuge, die sowohl zur Personen- als auch zur Güterbeförderung geeignet sind (Vehiculos mixtos), z. B. Kombis oder Wohnmobile, gilt folgendes: diese Fahrzeuge dürfen Gepäck (Equipaje) transportieren, das für den Fahrer oder die Mitfahrer bestimmt ist. Zum Gepäck gehören z. B. Skier, Fahrräder, Surfbretter oder Surfmasten. Gepäck darf nach hinten und nach oben (nicht aber seitlich) überstehen.

Jede überstehende Ladung muss mit einer rot-weiß schraffierten Warntafel (Maße 50 x 50 cm) gekennzeichnet. werden. Die Warntafel ist am hinteren Ende der Ladung so zu befestigen, dass sie sich stets senkrecht zur Fahrzeugachse befindet.

Ragt die Ladung seitlich über die gesamte Fahrzeugbreite hinaus, müssen zwei der vorbezeichneten Warntafeln (jeweils am seitlichen Ende der Ladung) quer angebracht werden, und zwar so, dass die Schraffierung beider Tafeln vom Aussehen her ein umgedrehtes "V" ergibt.
Nachts sowie bei erheblich eingeschränkten Sichtverhältnissen ist die Ladung zusätzlich mit einer roten Leuchte zu kennzeichnen.



Italien

Bild

In Italien wird von Kfz-Führern verlangt, dass sie die über das Fahrzeugheck hinausstehende Ladung mit einer Warntafel kennzeichnen. Diese Tafel muss besonderen Voraussetzungen entsprechen, die im Art. 164 Codice della Strada sowie in weiteren verkehrsrechtlichen Vorschriften (Durchführungsbestimmungen) normiert sind, und sie muss in den vom Gesetz genannten Fällen verwendet werden.

Mit der Warntafel ist j e d e nach hinten hinausgehende Fahrzeugladung zu versehen, und zwar auch dann, wenn sie weniger als einen Meter übersteht. Sie ist z. B. auch anzubringen, wenn lediglich ein Heckträger (mit oder ohne Ladung) angebracht ist, selbst in eingeklapptem Zustand.

Immer wenn eine Ladung über die (im Kfz-Schein eingetragene) Fahrzeuggesamtlänge hinten hinaussteht - nach vorne ist keinerlei Überstehen gestattet - sind nach dem Gesetz "sämtliche geeigneten Sicherheitsmaßnahmen zu treffen, damit andere Straßenbenutzer dadurch nicht in Gefahr gebracht werden".

Den Ausführungsbestimmungen zufolge ist eine viereckige, mit reflektierendem Material überzogene Tafel am Ende des vorspringenden Ladungsteils dergestalt anzubringen, dass sie ständig quer zur Fahrtrichtung verbleibt. Die Tafel muss mindestens 50 x 50 cm messen und rot-weiß schraffiert sein.

Außerdem soll sie aus Metallblech sein und eine Typengenehmigung haben. Von Seiten des italienischen Verkehrsministeriums wurde jedoch verlautbart, dass auch die früher zugelassenen Kunststoff-Warntafeln dann weiterverwendet werden dürfen, wenn sie typengenehmigt sind. Zwar sollen die Tafeln "normalerweise aus Metall" sein; dies schließt dem Ministerium zufolge aber die Verwendung anderer Materialien nicht grundsätzlich aus.

Angesichts dieser - in der italienischen Rechtspraxis nicht unüblichen - gewissen Rechtsunsicherheit ist das Mitführen einer typengenehmigten Metalltafel die sicherste, aber auch kostenträchtigste Möglichkeit, den rechtlichen Anforderungen zu entsprechen. Denn manchen Überwachungsbeamten dürfte die weite Gesetzesauslegung des Ministeriums bekannt ist.

Außer in Italien wird im übrigen, soweit ersichtlich, kaum irgendwo in Europa eine derart strikte Ladungssicherung verlangt. Ein Verstoß gegen die erwähnte Vorschrift wird derzeit mit mindestens 71 Euro geahndet.


Quelle: ADAC

Gruß,
Uwe
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Beitragvon cschulz1 » 08.08.2007 - 11:21:53

Moin, moin,
ich habe in diesem Jahr auf der Rückfahrt aus Kroatien versucht, an der ersten Tankstelle in Triest eine Tafel zu kaufen. Wir wollten noch ein paar Tage in den Dolomiten verbringen und so wollte ich auf Nummer sicher gehen. Wir hatten den Fahrradträger hochgeklappt und keine Räder mit. Fündig geworden bin ich dann an einer Tankstelle kurz vor den Dolomiten. Zum Preis von 9 ? wurde das Plasteteil dann hinten angebändselt.

Viel Spass im Urlaub und herzliche Grüße von der Ostsee
Christian Schulz, Hansestadt Greifswald
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Beitragvon Tüftler » 08.08.2007 - 15:14:12

Hallo zusammen,

ich möchte im September nach Kroatien fahren.

Mit Womo,Heckträger und Anhänger.

Brauch ich da jetzt ´ne Tafel oder nicht.
Eine Anfrage beim ADAC läuft schon länger, ich glaube da wird nix mehr draus.

zu Italien:
In meinem Fahrzeugschein stehen 2 Längen (mit und ohne ausgezogene Stosstange)
Habe ich die Stosstange voll ausgezogen ist der Fahrradträger
innerhalb der Begrenzungsleuchten.(und der 2. eingetragenen Länge)
Hat das vielleicht schonmal jemand mit einem Carabinieri diskutiert ?

Gruß

Jürgen
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Maße

Beitragvon Wilfried . M » 08.08.2007 - 16:41:34

Hallo Jürgen,
die zwei eingetragenen Maße brauchst Du nicht zu diskutieren, denn so lange Du Dich innerhalb der Maße bewegst brauchst Du keine Tafel zur Überlänge.
Solltest Du aber nachts auf der Straße stehen und kein Standlicht an, dann brauchst Du die Tafel.
Gruß
Wilfried
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