Moin !
Um es zusammenzufassen:
in Europa herrscht ausschließlich in Italien und Spanien eine Benutzungspflicht für Warntafeln an Kfz.
Spanien
Die spanische Straßenverkehrsordnung (Reglamento General de Circulación) schreibt generell vor, dass mit Fahrzeugen transportierte Ladung weder der Länge noch der Breite oder der Höhe nach über die Fahrzeugaußenränder (die im Fahrzeugschein eingetragenen Abmessungen) hinausragen darf. Ausnahmen vom Verbot der Beförderung überstehender Ladung bestehen für ausschließlich zum Gütertransport bestimmte Fahrzeuge, insbesondere Lastwagen, wenn mit diesen unteilbare Ladung (Balken, Röhren usw.) befördert wird.
Für Personenwagen (Turismos) und Fahrzeuge, die sowohl zur Personen- als auch zur Güterbeförderung geeignet sind (Vehiculos mixtos), z. B. Kombis oder Wohnmobile, gilt folgendes: diese Fahrzeuge dürfen Gepäck (Equipaje) transportieren, das für den Fahrer oder die Mitfahrer bestimmt ist. Zum Gepäck gehören z. B. Skier, Fahrräder, Surfbretter oder Surfmasten. Gepäck darf nach hinten und nach oben (nicht aber seitlich) überstehen.
Jede überstehende Ladung muss mit einer rot-weiß schraffierten Warntafel (Maße 50 x 50 cm) gekennzeichnet. werden. Die Warntafel ist am hinteren Ende der Ladung so zu befestigen, dass sie sich stets senkrecht zur Fahrzeugachse befindet.
Ragt die Ladung seitlich über die gesamte Fahrzeugbreite hinaus, müssen zwei der vorbezeichneten Warntafeln (jeweils am seitlichen Ende der Ladung) quer angebracht werden, und zwar so, dass die Schraffierung beider Tafeln vom Aussehen her ein umgedrehtes "V" ergibt.
Nachts sowie bei erheblich eingeschränkten Sichtverhältnissen ist die Ladung zusätzlich mit einer roten Leuchte zu kennzeichnen.
Italien
In Italien wird von Kfz-Führern verlangt, dass sie die über das Fahrzeugheck hinausstehende Ladung mit einer Warntafel kennzeichnen. Diese Tafel muss besonderen Voraussetzungen entsprechen, die im Art. 164 Codice della Strada sowie in weiteren verkehrsrechtlichen Vorschriften (Durchführungsbestimmungen) normiert sind, und sie muss in den vom Gesetz genannten Fällen verwendet werden.
Mit der Warntafel ist j e d e nach hinten hinausgehende Fahrzeugladung zu versehen, und zwar auch dann, wenn sie weniger als einen Meter übersteht. Sie ist z. B. auch anzubringen, wenn lediglich ein Heckträger (mit oder ohne Ladung) angebracht ist, selbst in eingeklapptem Zustand.
Immer wenn eine Ladung über die (im Kfz-Schein eingetragene) Fahrzeuggesamtlänge hinten hinaussteht - nach vorne ist keinerlei Überstehen gestattet - sind nach dem Gesetz "sämtliche geeigneten Sicherheitsmaßnahmen zu treffen, damit andere Straßenbenutzer dadurch nicht in Gefahr gebracht werden".
Den Ausführungsbestimmungen zufolge ist eine viereckige, mit reflektierendem Material überzogene Tafel am Ende des vorspringenden Ladungsteils dergestalt anzubringen, dass sie ständig quer zur Fahrtrichtung verbleibt. Die Tafel muss mindestens 50 x 50 cm messen und rot-weiß schraffiert sein.
Außerdem soll sie aus Metallblech sein und eine Typengenehmigung haben. Von Seiten des italienischen Verkehrsministeriums wurde jedoch verlautbart, dass auch die früher zugelassenen Kunststoff-Warntafeln dann weiterverwendet werden dürfen, wenn sie typengenehmigt sind. Zwar sollen die Tafeln "normalerweise aus Metall" sein; dies schließt dem Ministerium zufolge aber die Verwendung anderer Materialien nicht grundsätzlich aus.
Angesichts dieser - in der italienischen Rechtspraxis nicht unüblichen - gewissen Rechtsunsicherheit ist das Mitführen einer typengenehmigten Metalltafel die sicherste, aber auch kostenträchtigste Möglichkeit, den rechtlichen Anforderungen zu entsprechen. Denn manchen Überwachungsbeamten dürfte die weite Gesetzesauslegung des Ministeriums bekannt ist.
Außer in Italien wird im übrigen, soweit ersichtlich, kaum irgendwo in Europa eine derart strikte Ladungssicherung verlangt. Ein Verstoß gegen die erwähnte Vorschrift wird derzeit mit mindestens 71 Euro geahndet.
Quelle:
ADAC
Gruß,
Uwe